Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Ansicht, dass bei Bejahung einer persönlichen Unbilligkeit die Voraussetzungen zu einer Nachsicht gemäß § 236 Abs. 1 BAO bereits erfüllt seien und die Nachsicht zu gewähren sei, ist verfehlt, weil die Bejahung einer persönlichen (oder sachlichen) Unbilligkeit der Einhebun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige behauptet nicht, dass andere Gläubiger (Rechtsanwalt und Steuerberater) auf ihre Forderungen verzichtet hätten oder diese Forderungen befriedigt worden sind. Der Behörde kann daher nicht entgegengetreten werden, wenn sie den nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu berücksichtigenden Ums... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0249 E 20. Juni 1990 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Bei Ermessensentscheidungen beschränkt sich die Überprüfung durch den GH darauf, ob vom eingeräumten Ermessen in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0249 E 20. Juni 1990 RS 1
(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Vern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zur Übergabe seines Kanzleibetriebes an seinen Sohn mit Wirkung vom 30. November 1984 als Steuerberater selbstständig tätig. Im Ergebnis einer im Jahr 1988 abgeschlossenen abgabenbehördlichen Prüfung kam es zu Abgabennachforderungen für die Jahre 1983 und 1984 in Höhe von insgesamt 1,162.585 S. Seine gegen die geänderten Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide erhobene Berufung verband der Beschwerdeführer mit einem Antrag auf Aussetzung des strittigen Abgabe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/15/0105 E 24. Februar 1992 RS 4 Stammrechtssatz Im Nachsichtverfahren ist es Aufgabe des Nachsichtwerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0076). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig (Hinweis E 24. Februar 1998, 97/13/0237). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140315.X02 Im RIS seit 23.09.2002 Zuletzt aktualisiert am 06.10... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen ist stets die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu berücksichtigen (Hinweis E 25. Juni 1990, 89/15/0088) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140315.X03 Im RIS seit 23.09.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. De... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 25. Jänner 1994 Nachsicht von der vorgeschriebenen und teilweise bereits bezahlten Umsatzsteuer für die Jahre 1984 bis 1987 von 490.000 S, wobei er zur Begründung: im Wesentlichen ausführte, er habe in den Jahren 1984 bis 1987 ein Haus mit sechs Wohnungen in der Absicht errichtet, Einkünfte aus dessen Vermietung zu erzielen, weswegen er die mit den Errichtungskosten im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge abgezogen habe. Auf Grund ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0249 E 20. Juni 1990 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einh... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10. Dezember 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht des auf seinem Abgabenkonto aufscheinenden Abgabenrückstandes von rund 492 Millionen S. In einer Berufung gegen die Abweisung dieses Antrages durch das Finanzamt führte der Beschwerdeführer aus, die im Bescheid getroffene Feststellung, die Abgabeneinhebung habe keinerlei Auswirkung auf die Einkommens- und Vermögenssituation, sei sicher nicht richtig. Wie bereits im Nachsichtsansuchen dargelegt, habe d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0076 E 25. Juni 1990 RS 2 Stammrechtssatz Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0090 E 22. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die persönliche Unbilligkeit liegt dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insb einer Vermögensverschleuderung) verbunden... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde im Instanzenzug einen Antrag auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (Aussetzungszinsen und Säumniszuschlag in Höhe von 135.117,-- S und 34.387,-- S) ab. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , dass die vom Nachsichtsbegehren betroffenen Aussetzungszinsen eine Abgabenschuld darstellten, die deswegen entstanden sei, weil die Beschwerdeführerin um Aussetzung der Einhebung ihrer aus der Betriebsprüfung erwachsenen Abgabenschuld an... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §217;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung eines festgesetzten Säumniszuschlages sind Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen ohne Einfluss sind (Hinweis E 22.3.1995, 94/13/0264, 0265). Gleiches gilt im Beschwerdefall hinsichtlich der Aussetzungszinsen. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. April 1996 forderte das Finanzamt für den Zeitraum vom Dezember 1992 bis Juni 1995 zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind Lucie im Gesamtbetrag von S 61.800,-- zurück. Begründend führte das Finanzamt aus, die Stieftochter des Beschwerdeführers besuche seit 1. November 1992 die Pflichtschule in Tschechien - halte sich demnach ständig im Ausland auf - , weshalb gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0044 E 21. Februar 1990 RS 1 Stammrechtssatz Gem § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist... mehr lesen...
In einem Nachsichtsansuchen vom 28. Februar 1996 führte der Beschwerdeführer aus, mit Lastschriftanzeige vom 31. Jänner 1996 sei die Aussetzung für Einkommensteuer 1979 und 1980 nach "einem Erkenntnis des VwGH" zurückgenommen und Einkommensteuer in Höhe von 945.270 S angelastet worden. Gleichzeitig seien Aussetzungszinsen in Höhe von 737.125 S vorgeschrieben worden. Die "Nachsteuer" sei wegen einer unterschiedlichen Auslegung über den Zeitpunkt der Verausgabung von Hausaufwendung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Nachsicht dient nicht dazu, Unrichtigkeiten von Abgabenfestsetzungen zu beseitigen oder unterlassene Rechtsbehelfe nachzuholen (Hinweis E 19.3.1998, 96/15/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998130073.X04 Im RIS seit 05.03.2002 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Falsche Beratungstätigkeiten eines Dritten (hier: gemäß Beschwerdevorbringen der Hausverwaltung) gehören zum allgemeinen Risiko des Steuerpflichtigen und können nicht im Wege einer Unbilligkeit nach § 236 BAO zu Lasten des Abgabengläubigers fallen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 236 Abs 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht unbedingt der Gefährdung des "Nahrungsstandes" (bei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/15/0105 E 24. Februar 1992 RS 2 Stammrechtssatz Selbst ein Abgehen des Verwaltungsgerichtshofes von einer bereits bestehenden Rechtsprechung (durch einen verstärkten Senat) stellt nach der hg Judikatur keine unbillige Härte des Einzelfalles, sondern vielmehr ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0237 E 24. Februar 1998 RS 3 Stammrechtssatz Wird um Aussetzung der Einhebung einer aus der abgabenbehördlichen Prüfung erwachsenen Abgabenschuld angesucht, so ist dies eine selbst getroffene Entscheidung, deren gesetzliche Folgen der Abgabepflichtige tragen muß, ohne daß diese Rechtsfolgen d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Notariatsakt vom 13. Oktober 1993 die gesamten Geschäftsanteile an der C. GmbH im Nominale von S 501.000,-- um den Abtretungspreis von S 300.000,--. Mit Bescheid des Finanzamtes Wiener Neustadt vom 6. Februar 1990 war der gemeine Wert der Gesellschaftsanteile der C. GmbH zum 1. Jänner 1989 mit S 3.136,-- je S 100,-- Nennkapital festgestellt worden. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien schrieb dem Beschwerdeführer hierauf mit Besche... mehr lesen...
Aus den Verfahren zu den hg. Zlen. 2000/17/0139 und 2001/17/0065, sowie weiters aus der gegenständlichen Beschwerde und den angeschlossenen Urkunden, insbesondere dem angefochtenen Bescheid, ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Hinsichtlich der Vorgeschichte ist auf das hg. Erkenntnis vom 27. November 2000, Zl. 2000/17/0139, zu verweisen. Hier sei insbesondere Folgendes hervorgehoben: Der Beschwerdeführer, Ing. HD, ist Inhaber eines Handelsunternehmens mit der nicht protok... mehr lesen...
Index: E3R E0310200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31985R2220 Sicherheiten landwirtschaftliche Erzeugnisse Art29;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;BAO §235 Abs1;BAO §236 Abs1;MOG 1985 §94 Abs1;MOG 1985 §94 Abs2 Z3;MOG 1985 §96 Abs1;
Rechtssatz: Anders als die BAO sieht das AVG eine Löschung bzw Nachsicht bescheidmäßig auferlegter Zahlungsverbindlichkeiten nicht vor. Dem Gesetzgebe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 27. März 2000 beantragt, dass das Finanzamt Abgaben gemäß § 236 BAO nachsehe. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieser Antrag im Instanzenzug abgewiesen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die vom Beschwerdeführer vorgelegte Gehaltsabrechnung für Februar 2000 weise einen Nettobetrag von ca. 7.500 S aus. Nach dem am 22. Februar 2000 unterfertigten Ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0144 E 22. Februar 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu Recht, so ist für eine Ermesse... mehr lesen...