RS Vwgh 2001/5/10 2001/15/0033

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Veröffentlicht am 10.05.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/14/0144 E 22. Februar 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu Recht, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001150033.X01

Im RIS seit

29.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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