Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §239 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 95/13/0049 2 Stammrechtssatz Die Einhebung eines Säumniszuschlages würde eine eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit darstellen, wenn dessen Festsetzung ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Bei Ermessensentscheidungen beschränkt sich die Überprüfung durch den VwGH darauf, festzustellen, ob vom eingeräumten Ermessen innerhalb de vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen Gebrauch gemacht wurde, oder ob die - in For... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Einklang mit der ihr beiliegenden Kopie des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, der neben einer Landwirtschaft ein Transportunternehmen betreibt, führte seit dem 2. Februar 1990 straßenverkehrsbeitragspflichtige Transporte durch. Erstmals über eine im Jahr 1993 erfolgte finanzamtliche Aufforderung gab er am 25. April 1995 Erklärungen betreffend Straßenverkehrsbeitrag für die Jahre 1989 bis 1993 ab, worauf mit Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß von der begehrten Abgabennachsicht lediglich die übrigen Gläubiger des Abgabepflichtigen profitieren könnten, kann unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit und Zweckmäßigkeit einer Abgabennachsicht durchaus entgegenstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996160... mehr lesen...
Mit einem in Rechtskraft erwachsenen Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Landesgerichtes Linz vom 30. Juli 1990 wurden dem Beschwerdeführer die im Zuge des Strafverfahrens 33 Vr 3119/85, 33 Hv 1/88 aufgelaufenen Kosten (Sachverständigen- und Zeugengebühren sowie Pauschalkosten) und Einhebungsgebühren im Betrag von insgesamt S 1,142.349,39 zur Zahlung vorgeschrieben. Mit seiner Eingabe vom 24. September 1990 beantragte der Beschwerdeführer - unter anderem -, ihm diese Gebühren und Ko... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Nach der auf Grund der vergleichbaren Interessenlage auch für das Nachlaßverfahren nach § 9 Abs 2 GEG anwendbaren Judikatur zum Nachsichtsverfahren nach § 236 Abs 1 BAO ist es Aufgabe des Antragstellers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. September 1995 beantragte die Beschwerdeführerin die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von S 750.000,--. Sie führte aus, sie sei durch den außergerichtlichen Ausgleich einer näher genannten Gesellschaft, bei der sie eine Forderung von mehr als 13 Millionen Schilling angemeldet gehabt habe, in "große existentielle Finanzschwierigkeiten" gekommen. Um eine Insolvenz der Beschwerdeführerin zu vermeiden, seien Gespräche mit Lieferanten, der Hausbank und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde, durch Abgabennachsicht zur Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen beizutragen, besteht nicht, und zwar auch dann nicht, wenn andere Gläubiger des Abgabepflichtigen freiwillig Nachlässe gewähren. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Forderungsausfälle als Folge eines Insolvenzverfahrens rechtfertigen für sich allein nicht die Annahme, die Einhebung sei unbillig. Eine solche Annahme kann dann berechtigt sein, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer solchen Intensität und Dauer sind, daß die Einhebung der Abgabenschuldigkeit zur Gefä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0089 2 Stammrechtssatz Eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt nach stRsp des VwGH im besonderen nur dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wozu es allerdings nicht unbedingt besonderer finanzieller Sch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die "sachliche" Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muß es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen zu einem atypi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Ehegatten. Mit Schriftsätzen je vom 21. Mai 1990 beantragten sie, ihnen aus einem Autohandels- und Kraftfahrzeugreparaturbetrieb in den Jahren 1982 bis 1984 erwachsene Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 290.000,-- bzw. S 165.000,-- gemäß § 236 Abs. 1 BAO teilweise nachzusehen; dies unter Hinweis auf ihre Unfähigkeit, "Zahlungen in welcher Höhe auch immer" zu leisten. Sie besäßen kein persönliches Vermögen und auch keine sonstigen, im Wege der zwangsweis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0166
Rechtssatz: Für die Handhabung des Ermessens ist auch das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, insbesondere seine Zahlungswilligkeit und die Art, wie es zur Entsteh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0166 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0249 1 Stammrechtssatz Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörd... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0166 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0249 2 Stammrechtssatz Bei Ermessensentscheidungen ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. September 1992, Zl 562/2-10/K-1992, ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer betrieb gemeinsam mit seinem Bruder ein Unternehmen in der Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung kam es zu einer Nachforderung von betrieblichen Abgaben (Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) in der Höhe von S 283.255,--. Hierauf brachte der Beschwerdeführer die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;
Rechtssatz: Ebenso wie im § 236 BAO ist auch für die im § 237 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung betreffend die Entlassung aus der Gesamtschuld tatbestandsmäßige Voraussetzung die Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde das Ansuchen der Beschwerdeführerin um Nachsicht der Einhebung der für das Jahr 1990 festgesetzten Gewerbesteuer in Höhe von S 1,316.017,-- ab. Eine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liege nicht vor, weil die von der Beschwerdeführerin behauptete Existenzgefährdung angesichts eines Gesamtschuldenstandes zum 31. Dezember 1992 von rund S 146 Mio unabhängig davon bestehe. Die Abgabennachsicht ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage vermögen eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Einzelfall nicht zu begründen (Hinweis E 25.11.1992, 91/13/0170) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993150131.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0285 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993150131.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
In einer Berufung gegen die bescheidmäßige Abweisung einer beantragten Nachsicht hinsichtlich eines mit Nebengebührenbescheid festgesetzten Säumniszuschlages in Höhe von S 18.866,-- führte die Beschwerdeführerin folgendes aus: Sie habe im 4. Kalendervierteljahr 1992 an die Firma R GmbH eine Rechnung ausgefertigt, in welcher Umsatzsteuer in Höhe von S 970.703,-- ausgewiesen war. Zwischen der Beschwerdeführerin und der R GmbH sei vereinbart worden, daß die Umsatzsteuer vom Abgabenkonto ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhebung eines nach dem Gesetz verwirkten Säumniszuschlages kann wie bei anderen Abgaben unbillig iSd § 236 Abs 1 BAO sein (Hinweis E 11.9.1989, 88/15/0102). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130049.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §239 Abs2;
Rechtssatz: Im konkreten Fall hat die Abgabepflichtige (eine GmbH) im Verwaltungsverfahren auf die zeitgerechte Einbringung eines Umbuchungsantrages sowie darauf hingewiesen, daß weder die Begünstigte (ebenfalls eine GmbH) noch die Abgabepflichtige einen Einfluß auf ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §239 Abs2;
Rechtssatz: Die Einhebung eines Säumniszuschlages würde eine eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit darstellen, wenn dessen Festsetzung ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden ist und den Abgabepflichtigen an der Verzög... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung gegen den den Nachsichtsantrag des Beschwerdeführers vom 19. April 1993 abweisenden Bescheid keine Folge. Dies - soweit im Beschwerdefall von Relevanz - mit der Begründung: , es sei den Verwaltungsakten keineswegs zu entnehmen, die Abgabenentrichtung führe zur Existenzgefährdung des Beschwerdeführers. Dieser verfüge nach seinen eigenen Angaben nach Abzug sämtlicher Ausgaben für den n... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Sohn Dr. Manfred B. waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe der Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben und Annahme der Erbserklärungen mit Beschluß des Bezirksgerichtes L. vom 23. Februar 1987, 1 A nnn/86, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungsübereinkommen", wonach die Beschwerdeführerin aus dem Nachlaß verschiedene Bankguthaben sowie ei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Feststellung, ob das gesetzliche Merkmal der Unbilligkeit der Einhebung gegeben ist, liegt im Bereich der gesetzlichen Gebundenheit. Erst nach der Feststellung, daß der Sachverhalt dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" ents... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198;BAO §20;BAO §236 Abs1;ErbStG;
Rechtssatz: Hat ein Bescheid die Bemessung der Erbschaftsteuer zum Inhalt, so wird bei einem derartigen Abgabenbescheid ausschließlich die zwingenden Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes anzuwenden. Für Billigkeitsmaßnahmen ist demgegenüber bei der Vorschreibung d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG stellte im August 1986 einen Antrag auf Nachsicht eines Betrages von rd S 1,3 Mio. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , daß - zur Abwendung des drohenden Konkurses -nur mehr die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen verblieben sei. Der einzige Interessent, die Fa F, habe den Eintritt als Gesellschafter u. a. davon abhängig gemacht, daß der bisherige Hauptgesellschafter, Ing. S, Eigenmittel in Höhe von S 3 Mio nachschießt und ein Schuldnachlaß der Gläubige... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Vorschriften über eine Nachsicht wären sinnlos, wenn die Gesamtsteuerrechtsordnung keinen anderen Zweck verfolgte als den, alle Abgaben ausnahmslos einzubringen. Zweckmäßigkeitserwägungen müssen daher unter Bedachtnahme auf den Umstand, daß eine Nachsicht durchaus mit den öffentlichen Interessen der Abgabeneinhebung vereinba... mehr lesen...