Der Beschwerdeführer hatte bis Jänner 1990 ein Schuhhandelsunternehmen betrieben. Mit Kaufvertrag vom 15. Jänner 1990 veräußerte er das Unternehmen. Anläßlich dieser Veräußerung verzichtete die R-Gen.m.b.H. auf eine Forderung gegen den Beschwerdeführer in der Höhe von S 2,303.121,58. Im erwähnten Betrag war Umsatzsteuer von S 375.095,-- enthalten, für die der Beschwerdeführer bereits den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hatte. In seiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1990 wies ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 17. August 1994, Zl. 94/15/0018, verwiesen. Nunmehr wies die belangte Behörde im zweiten Rechtsgang die vom Beschwerdeführer gegen die Verweigerung der Abgabennachsicht erhobene Berufung mit der Begründung: ab, es liege gar keine Unbilligkeit iS des § 236 Abs. 1 BAO vor. Die belangte Behörde ging dabei - insoweit sachverhaltsmäßig völlig im Einklang mit dem Beschwerdeinhalt - von einem Monatseinkommen des Beschwerdeführers in der Höhe v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0040 E 7. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit kann nicht nur persönlich, sondern auch sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers (und seiner Familie) gefährdet. Eine sachliche Unbilligkeit is... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens nic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0285 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995150053.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §16 Abs1 Z2;UStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Steuerpflichtiger infolge des Verzichtes eines Gläubigers auf Forderungen, die Umsatzsteuer beinhalten, für die der Steuerpflichtige bereits den Vorsteuerabzug gem § 12 UStG 1972 in Anspruch genommen hat, eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/09 91/13/0118 4
(hier: Unkenntnis hinsichtlich der Verpflichtung zur Berichtgung
des Vorsteuerabzuges gem § 16 Abs 1 UStG 1972 bei Änderung der
Bemessungsgrundlage). Stammrechtssatz Die Unkenntnis der Steuerpflicht von Einnahmen bewirkt keine Unbillig... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 16. Mai 1994 ersuchte der Beschwerdeführer um Nachsicht von vorgeschriebener Einkommensteuer für 1992 in Höhe von S 684.749,-- und begründete dies im wesentlichen wie folgt: Der Beschwerdeführer sei Gesellschafter eines Unternehmens gewesen, welches bis 1974 in der Herstellung von Salami und Krakauer Wurstwaren führend gewesen sei. Ab diesem Jahr seien bei der Erzeugung ungarischer Salami Fehlfabrikate aufgetreten. Obwohl 1979 der Fehler gefunden werden habe können, se... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Jahr 1979 einen sogenannten "Hausanteilschein" erworben. Dabei handelte es sich um eine treuhändig gehaltene unechte stille Beteiligung (Einlage S 100.000,--) an einer GmbH & Co KG, die als "Hotelgesellschaft" Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärte. Die Abgabenbehörde beurteilte die Einkünfte der KG in der Folge als solche aus Vermietung und Verpachtung, wodurch sich ein Betriebsaufgabegewinn ergab, der in einem Bescheid über die einheitliche und g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die sachliche Unbilligkeit muß in der Vorschreibung jener Abgaben gelegen sein, deren Nachsicht begehrt wird. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn es durch das ungewöhnliche Zusammentreffen verschiedener Umstände im Einzelfall zu einer Abgabenbelastung kommt, die zwar dem materiellen Recht entspricht, vom Gesetzgeber aber o... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0194 E 24. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit der Einhebung von Abgaben ist dann gegeben, wenn sie sich auf das Vorliegen eines in subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes gründet, aus dem sich ein wirtschaftliches Mißvers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung reicht es nicht aus, wenn die Abstattung der Abgabenschuld trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch die Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre. Nur wenn die Verwertung von Vermögenswerten einer Vermögensverschleuderung gleich käme, tritt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ein, nicht ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Einer Abgabenentlastung, die durch Erlassung eines Abgabenbescheides zu erfolgen hat, kommt Vorrang gegenüber einer Nachsichtsmaßnahme zu, die dasselbe Ziel verfolgt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130125.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vermögensverlust für sich allein stellt keinen Grund für eine Abgabennachsicht dar. Dabei ist es unerheblich, ob der Verlust durch einen Schicksalsschlag oder durch (grobes) menschliches Fehlverhalten herbeigeführt wurde und ob mit ihm gerechnet werden konnte, oder ob er völlig unerwartet eingetreten ist. Eine Abgabennachsic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §20;BAO §236 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wie dem Wortlaut des § 236 Abs 1 BAO zu entnehmen ist, bedarf die Gewährung einer Abgabennachsicht eines Antrages. Ein derartiger Antrag kann aber nicht bloß als Formalerfordernis angesehen werden. Vielmehr kann unter einem Antrag iSd § 236 Abs 1 BAO nur ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewährung einer Abgabennachsicht bedarf eines Antrages, welcher nicht bloß als ein Formalerfordernis anzusehen ist. Vielmehr kann unter einem Antrag iSd § 236 Abs 1 BAO nur ein BEGRÜNDETER Antrag verstanden werden. Voraussetzung dafür, daß die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungs... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte nach der ihr gegenüber im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren erfolgten Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 1990 eine Abgabennachsicht in Höhe von S 102.412,--. Begründend führte sie lediglich aus, daß ihre Warenlieferung an die US-Army in Frankfurt im Wert von S 614.470,-- nur deswegen umsatzsteuerpflichtig sei, weil der erforderliche Ausfuhrnachweis nicht mehr auffindbar sei. Das Finanzamt wies dies... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und den ihnen angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerinnen hatten mit der B. AG einen Rahmenvertrag betreffend die Kompensation von Steuerguthaben geschlossen. Auf Grund dieses Rahmenvertrages wurden von der B. AG am 11. März 1994 Umbuchungsanträge gestellt, mit denen die Umsatzsteuervorauszahlungen der Beschwerdeführerinnen für den Voranmeldungszeitraum Jänner 1994 abgedeckt we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §236 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265
Rechtssatz: Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen sind auf die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung eines festgesetzten Säumniszuschlages ohne Einfluß (Hinweis E 29.11.1994, 94/1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/10 93/14/0104 3 Stammrechtssatz Die Wahrung der Gesetzmäßigkeit und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist am Gesetz und nicht an einer erfolgten - allenfalls rechtswidrigen - Beurt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §219;BAO §236 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/19 91/15/0017 6 Stammrechtssatz Der Säumniszuschlag entspricht bei kurzer Dauer des Verzuges einer höheren "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages als bei l... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §217;BAO §236 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265
Rechtssatz: Die verspätete (weil erst am Fälligkeitstag der Umsatzsteuervorauszahlungsschulden erfolgte) Überreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 BAO § 236 gültig von 20.12.2003 bis 30.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 BAO § 236 gültig von 20.12.2003 bis 30.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §217;BAO §236 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265
Rechtssatz: Angesichts des § 211 Abs 1 lit g BAO ist es Sache des Abgabenschuldners, sich durch Rückfrage über den Bestand eines der Umbuchung zugänglichen Guthabens, das eine Tilgung seiner Umsatzsteuervo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/19 91/15/0017 5 Stammrechtssatz Die Einhebung eines Säumniszuschlages erscheint nicht schon deshalb unbillig, weil den Abgabenschuldner an der verspäteten Entrichtung der ... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 8. Jänner 1991 ersuchte der Beschwerdeführer um Nachsicht des ihm mit Bescheid des Finanzamtes vom 20. Dezember 1990 wegen verspäteter Entrichtung der am 10. Dezember 1990 fälligen Rate der Einkommensteuervorauszahlung vorgeschriebenen Säumniszuschlages von S 13.402,--. Sein steuerlicher Vertreter habe die Lastschriftanzeige mit der Vorschreibung des 4. Quartales für die Einkommensteuervorauszahlung 1990 an seine berufliche Adresse weitergeleitet; durch eine Unachtsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/13/0255 E 24. April 1996
Rechtssatz: Weder der Mangel eines Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung noch die durch den Säumniszuschlag rechnerisch bewirkte hohe "Verzinsung" des geschuldeten Abgabenbetrages bei kurzer Verzugsdauer begründen eine sachliche... mehr lesen...