Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120
Rechtssatz: Die Fremdüblichkeit von Vereinbarungen muss nicht auf fiktiver, sondern auf realer Basis geprüft werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2002130119.X04 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB);32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: ABGB §100; ABGB §137 Abs2; ABGB §98; ABGB §99; BAO §115 Abs1; BAO §21; BAO §22; BAO §23; BAO §76 Abs1 litc; BAO §76; EStG 1988 §16; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; ABGB § 100 heute ABGB § 100 gültig ab ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §100;ABGB §137 Abs2;ABGB §98;ABGB §99;BAO §115 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §16;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eltern können im Rahmen der in § 137 Abs. 2 ABGB normierten Beistandspflicht von ihren Kindern unentgeltlich angemessene Dienste verlangen. Werde... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der beschwerdeführenden, im Bereich der Anlage- und Vermögensberatung tätigen GmbH wurden folgende von ihr als Darlehen deklarierte Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt: Jahr Geldempfänger Betrag in S 1986 A-GmbH 750.000,-- 1986 A-OHG Linz 500.000,-- 1987 A-GmbH 3,400.000,-- 1987 A-OHG Linz 1,200.000,-- 1987 A-OHG Salzburg 520.000,-- 1988 A-GmbH 2,000.000,-- 1988 A-OHG Salzburg 1,030.000,-- 1990 A- GmbH 1,020.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Kriterien zur Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen haben nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung (Hinweis E 29. Jänner 2002, 2001/14/0074). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitjahr als Handelsvertreterin für eine grafische Handelsgesellschaft tätig. In ihrer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1998 gab sie an, Aufwendungen für "Auslandsvertretung" in Höhe von etwa 100.000 S bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum Abzug gebracht zu haben. In einem Vorhalt forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin auf, zu erklären, wie sich der Betrag "Auslandsvertretung" zusammensetze, und eine Aufst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0209 E 11. Mai 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloss am 8. August 1990 mit seiner Schwester BK und seiner Mutter HK eine als Kaufvertrag überschriebene Vereinbarung. Nach Punkt I. dieses Kaufvertrags war BK Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft in Wien. Auf dem Miteigentumsanteil der BK sei das Vorkaufsrecht und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten der HK einverleibt. Nach Punkt II. des Kaufvertrages verkaufe und übergebe BK die Hälfte ihres Miteigentumsanteils (somit einen Viertelanteil an d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §22;BAO §23;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0209 E 11. Mai 2005 RS 1
(hier ohne letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen an... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war ab Mai 1998 als Warenpräsentatorin hauptberuflich für das Unternehmen C. tätig. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 erklärte die Beschwerdeführerin (bei Umsätzen von rund S 39.000,--) negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 13.226,--. In einer "Erläuterung Vermögensbestände" wurde darauf hingewiesen, dass der Gewerbebetrieb entgeltlich erworben worden sei. Die Differenz zwischen den Werten der einzelnen Vermögensgegenstände und dem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0301 E 29. Mai 1996 RS 2
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen sind daraufhin zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach außen vorgegebenen Leistungsbeziehung in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung besteht. Dies deswegen, weil es zwischen nahen Ange... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter und erklärte in den Streitjahren weiters Einnahmen bzw. Einkünfte aus einer Tätigkeit als "Bildberichterstatter, Schriftsteller" zur Umsatz- und Einkommensteuer. Am 29. April 1998 langten die Steuererklärungen für das Jahr 1996 beim Finanzamt ein, in denen zur Umsatzsteuer eine Zahllast von 2.371 S und hinsichtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit ein Verlust von 56.917 S ausgewiesen war. Nach e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Dass mangels Fremdüblichkeit "kein Vertrag" zwischen nahen Angehörigen bestehen soll, besagt noch nicht, dass eine Leistungsbeziehung jedenfalls gänzlich auszublenden wäre (vgl. in diesem Sinne etwa das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2005, 2001/13/0237 und 0259). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Rechtsanwalt, gemeinsam mit seinem Bruder je zur Hälfte Eigentümer einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft und erwarb im Jahr 1988 von seinem Bruder dessen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft. Er erklärte im Streitzeitraum 1995 bis 2000 neben anderen Einkünften auch solche aus Land- und Forstwirtschaft, bei welchen er jeweils Darlehenszinsen als Betriebsausgaben geltend machte. Im Jahr 2000 fand eine Prüfung der Aufzeichnungen d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Da bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen in der Regel der zwischen Fremden bestehende Interessengegensatz fehlt, der aus dem Bestreben der Vorteilsmaximierung jedes Vertragspartners resultiert, liegt die Annahme nahe, dass für eine nach außen hin vorgegebene Leistungsbeziehung unbeschadet ihrer zivilrechtlichen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre 1993 und 1994 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung u.a. einer Eigentumswohnung in der S-Straße 4 (im Folgenden: Top 2) und eines als Top 44 bezeichneten Objektes in der C-Straße 37. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für die Jahre 1993 und 1994 schied das Finanzamt die geltend gemachten Verluste aus Vermietung und Verpachtung aus der Bemessungsgrundlage aus. Bei der Festsetzung der Umsatzsteuer dieser Jahre ließ das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Die Kriterien für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, dass mangels eines Interessengegensatzes die Annahme nahe liegt, für eine nach außen vorgeg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Nach dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 9. August 1990 stellte der Prüfer in den Jahren 1986 bis 1988 auf Grund einer Vermögensdeckungsrechnung Unterdeckungen von (zunächst) 1986 S 922.744,--, 1987 S 1,060.700,-- und 1988 S 1,434.519,-- fest. Nach den näheren Ausführungen hiezu in der Tz 9 des Betriebsprüfungsberichtes sei vom Beschwerdeführer versucht worden, diese Differenz aufzuklären. Folgende Beträge seien allerdings ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0259
Rechtssatz: Dem Fremdvergleich kommt Bedeutung nur im Rahmen der Beweiswürdigung zu (Hinweis E 4. Juni 2003, 2001/13/0300); er führt bei unang... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21. März 1994 Rechtsnachfolgerin der R. GmbH, die in den Wirtschaftsjahren 1991 und 1992 (Bilanzstichtag 31. März) als Beteiligungsunternehmen u.a. an der nunmehrigen Beschwerdeführerin sowie an der deutschen L. Immobilien GmbH beteiligt war. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1990 bis 1992 wurde festgestellt, dass die R. GmbH (ein Unternehmen des österreichischen X-Konzerns) ein in der Branche ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2000/13/0176, bedarf es zur Beurteilung eines steuerlichen Lösungsweges als Gestaltungsmissbrauch keiner Feststellungen darüber, ob die zu prüfende Vorgangsweise mit den Vorgangsweisen anderer Steuerpflichtiger übereinstimmt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Nicht bereits jeder für bestimmte Ausnahmefälle denkbare geringfügige Vorteil der gewählten Umwegkonstruktion eignet sich als beachtlicher außersteuerlicher Grund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140188.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1988 §7 Abs4 idF 1989/660; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Anwendungsbereiches der Bestimmung des § 22 BAO können die Formulierungen zur Tatbestandsumschreibung der im § 7 Abs. 4 KStG 1988 vorgesehenen Steuerbefreiung schon deswegen nicht be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0074 E 9. Dezember 2004 RS 4 Stammrechtssatz Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass die geringste Steuerbelastung erzielt wird. Im Falle einer rech... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird als Missbrauch im Sinne des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur auf Grund der damit verbundenen Steuerers... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der rückwirkend per 1. Jänner 1997 durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter gemäß § 2 Umwandlungsgesetz umgewandelten P. AG. Den Gegenstand des Unternehmens bildet (lt. den Angaben in den Abgabenerklärungen) die Erzeugung und der Vertrieb hydraulischer Bindemittel, insbesondere von Portlandzement. Die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der rückwirkend per 1. Jänner 1997 ... mehr lesen...
Index: E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 62000CJ0436 VORAB;BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des EuGH können die nationalen Gerichte im Einzelfall dem missbräuchlichen oder betrügerischen Verhalten des Betroffenen auf der Grundlage obje... mehr lesen...
Index: E3L E09202000E3L E1710000032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31990L0435 Mutter/Tochter-RL;BAO §21 Abs1;BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Im konkreten Fall lag eine ausschließlich zur Umgehung nationaler (österreichischer) Abgaben dienende ungewöhnliche und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0074 E 9. Dezember 2004 RS 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung einer Gestaltung als Missbrauch iSd § 22 BAO kommt es nicht darauf an, ob der Tatbestand der a... mehr lesen...