RS Vwgh 2006/3/22 2001/13/0290

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Veröffentlicht am 22.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Dass mangels Fremdüblichkeit "kein Vertrag" zwischen nahen Angehörigen bestehen soll, besagt noch nicht, dass eine Leistungsbeziehung jedenfalls gänzlich auszublenden wäre (vgl. in diesem Sinne etwa das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2005, 2001/13/0237 und 0259).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001130290.X01

Im RIS seit

28.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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