Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Kriterien für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen auch für Verträge mit juristischen Personen gelten, an denen ein Vertragspartner und/oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, dass mang... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0120 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Das gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zwe... mehr lesen...
Die nunmehrige Ehefrau des Beschwerdeführers (idF nur: Ehefrau) erhielt von ihrem Vater (idF nur: Vater) von März bis Mai 1993 rund 317.000 S, um so den Ankauf einer Eigentumswohnung zu finanzieren. In der am 27. Mai 1993 zwischen der Ehefrau und dem Vater schriftlich getroffenen Vereinbarung (idF nur: Vereinbarung vom 27. Mai 1993) wurde bestimmt, der kreditierte Betrag sei in Jahresraten von mindestens 20.000 S, beginnend ab dem Jahr 1996 durch Überweisung auf ein bestimmtes Ko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0019 E 2. August 2000 RS 5
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp sind Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und zwische... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;
Rechtssatz: Die Beurteilung, es sei nicht fremdüblich, einen Kredit durch Übergabe von Waren zu tilgen, widerspricht weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut. Mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht di... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen nach § 6 Z. 2 lit c EStG 1988 (idF vor dem StruktAnpG 1996, BGBl Nr. 201/1996) strittig. Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung für Auslandsforderungen nach Paragraph 6, Ziffer 2, Litera c, EStG 1988 in der Fassung vor dem StruktAnpG 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,) strittig. Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung vom 18.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1988 §6 Z2 litc;
Rechtssatz: § 6 Z 2 lit c EStG 1988 knüpft an die Erfüllung der Lieferungsbzw Leistungstatbestände nach dem UStG 1972 an (Hinweis E 16. Juli 1996, 92/14/0097). Dies bedeutet aber nicht, dass bei Einbettung eines umsatzsteuerrechtlichen Liefervorganges in ein bloß Zwecken der Finanzierung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH und führt einen Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetrieb. Sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Wirtschaftsjahr 1990/91 eine Beteiligung an der F-KG und eine Beteiligung an der F-GmbH (der Komplementärin der F-KG) eingegangen ist und der F-KG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsverhältnisse dem allgemeinen Geschäftsverkehr entspreche... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind miteinander verheiratet; AF und LF sind deren Kinder. An der T-GmbH, deren Geschäftsführerin die Erstbeschwerdeführerin war, waren beteiligt: Erstbeschwerdeführerin 10 % Zweitbeschwerdeführer 10 % AF 10 % LF 10 % MH- GmbH 60 % Der Zweitbeschwerdeführer war Geschäftsführer der MH-GmbH und war zu 80 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Die restlichen 20 % hielt die Erstbeschwerdeführerin. Im Zuge eine... mehr lesen...
Dem Beschwerdeverfahren liegen die Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungsbericht vom 11. August 1988) zu Grunde, bei der Geschäftsbeziehungen der Beschwerdeführerin zu der in der Schweiz ansässigen A-AG nicht in der von der Beschwerdeführerin erklärten Form Anerkennung fanden. Im erstangefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin, die der internationalen IVM-Firmengruppe angehöre, sei mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Juli 1979 - abgeschlossen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0054
Rechtssatz: Außersteuerliche Motive können der Annahme eines Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nach § 22 BAO entgegenstehen, sind aber für die Scheingeschäftsbeurteilung nach § 23 Abs ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Kundendienstleiter bei einem Unternehmen, das Produkte der Luft- und Kältetechnik vertreibt, beschäftigt ist, machte für die Streitjahre u.a. Aufwendungen für ein Universitätsstudium der Betriebswirtschaftslehre als Werbungskosten und für das Jahr 1990 zusätzlich die Teilrückzahlung eines Wohnbaudarlehens an seine Eltern als Sonderausgaben geltend. 1. Aufwendungen für ein Universitätsstudium als Werbungskosten Das Finanzamt berücksichtigt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0003
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen erfahren nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt au... mehr lesen...
Dipl.Ing. S. ist Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH und mittelbar (im Wege weiterer GmbHs) zu 60 % an ihr beteiligt. Dipl.Ing. Sitzung ist Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH und mittelbar (im Wege weiterer GmbHs) zu 60 % an ihr beteiligt. Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 25. November 1998 wurde der beschwerdeführenden GmbH Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1997 für die Bezüge (in Höhe von jährlich S 1 Mio.) und die "Entnahmen zur ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §22 Z2;KStG 1988 §8;LAO Tir 1984 §130 Abs2;LAO Tir 1984 §19;LAO Tir 1984 §20;LAO Tir 1984 §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/14/0134
Rechtssatz: Das zwischen dem Geschäftsf... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG betreibt ein technisches Büro für Maschinenbau. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden im Instanzenzug - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevant ist - folgende als Betriebsausgaben geltend gemachte Aufwendungen hinsichtlich der Jahre 1985 und 1986 sowie damit im Zusammenhang stehende, in den Jahren 1985 bis 1987 geltend gemachte Vorsteuern, nicht anerkannt: 1) 50 % der in zahlreichen Rechnungen ausgewiesenen Beträge einer von ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0205 E 17. August 1994 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie a) nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, b) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und c) zwischen Familie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein pensionierter Steuerberater, erklärte für die Streitjahre u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung diverser Liegenschaften. Nach einem umfangreichen Vorhalteverfahren versagte das Finanzamt dem mit dem Sohn Dr. Walter T. geschlossenen Mietverhältnis die steuerliche Anerkennung und nahm dementsprechende Änderungen der erklärten Bemessungsgrundlagen vor. Begründend führte das Finanzamt aus, der zwischen Vater und Sohn abgeschlossene mündliche Mie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Dass ein Vermieter den Mieter bevollmächtigt, die Errichtung des Mietobjektes im Namen und auf Kosten des Vermieters vorzunehmen, erscheint ebenso ungewöhnlich, wie die Übernahme der Bauaufsicht durch den Mieter. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998140137.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Aussage des Steuerpflichtigen, bei einer Fremdvermietung hätte man "ganz sicher nicht im ersten Jahr der Vermietung, als das Mietobjekt noch gar nicht fertig gestellt" gewesen sei, "Gewinne" erzielen können, bestätigt di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0176 E 18. Oktober 1995 RS 2 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechtes grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inh... mehr lesen...
Nach dem Bericht vom 19. Oktober 1994 über eine bei der beschwerdeführenden OHG durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (Prüfungszeiträume 1988 bis 1993) sind an der Beschwerdeführerin Franz B. und Frieder B. (beide mit Wohnsitz in Deutschland) mit jeweils 50 % beteiligt. Die Beschwerdeführerin, die den Vertrieb von Presseerzeugnissen zum Unternehmensgegenstand hat, ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0151 E 1. Dezember 1992 RS 2 Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betr... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betrieb im Streitzeitraum den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Agrarprodukten und Fleisch sowie die Übernahme von Vertretungen. Gesellschafter waren die A. & Co KG (Gesellschafter: Bernhard T) zu 80 % und Alexander K. zu 20 %. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin waren Bernhard T. und Alexander K. Gesamtprokuristen waren August A. und Norbert B. Nach mehreren vom Gericht angeordneten Hausdurchsuchungen wurde von 1985 bis 1990 eine abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0167
Rechtssatz: Die Missbrauchsregelung schafft als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 BAO nicht einen Besteuerungstatbestand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:19... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine KG. Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind AK, PK, Ing AK und EK. Komplementärin ist die K-GmbH. Gesellschafter der K-GmbH sind die angeführten Kommanditisten. Geschäftsführer der K-GmbH ist AK. PK, Ing AK und EK hatten nach den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung einen Dienstvertrag mit der K-GmbH geschlossen, wonach sie berechtigt und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 23. März 1999, 99/14/0026) besteht für einen Kommandisten, der nicht der handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, idR kein wirtschaftlicher Grund dafür, seine Tätigkeit nicht unmittelbar der KG zu e... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, einem Steuerberater, wurde im Frühjahr 1993 eine abgabenbehördliche Prüfung insbesonders zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1987 bis 1990 vorgenommen. Im Bericht vom 12. Mai 1993 wurde unter Tz. 13 Folgendes festgehalten: "Dienstbarkeit-Eigentumserwerb-Miete Am 19.12.1986 wurde ein Vertrag über den Kauf der Eigentumswohnung Geidorfgürtel 38 Top I durch den Abgabepflichtigen errichtet. Mit gleichem Datum hat die Gattin des Abgabepflichtigen die Dienst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;
Rechtssatz: Bei üblichen wirtschaftlichen Handlungen kommt es nicht auf außergewöhnliche und wenig wahrscheinliche Rahmenbedingungen an, sondern auf die nach der Lebenserfahrung üblichen Umstände. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995150111.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...