RS Vwgh 2000/12/14 95/15/0111

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Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;

Rechtssatz

Bei üblichen wirtschaftlichen Handlungen kommt es nicht auf außergewöhnliche und wenig wahrscheinliche Rahmenbedingungen an, sondern auf die nach der Lebenserfahrung üblichen Umstände.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150111.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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