Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5 BAO §92 VwRallg BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 BAO §212 Abs1 BAO §212a BAO §212a Abs5 BAO §230 Abs5 BAO §230 Abs6 BAO §238 Abs1 BAO §238 Abs2 BAO §238 Abs3 BAO §238 Abs3 litbVwRallg BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 21. Juni 2010 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde G den Mitbeteiligten anlässlich der Erklärung deren näher bezeichneten Grundstücks zum Bauplatz eine Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 iHv 15.579,47 € vor. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid vom 21. Juni 2010 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde G den Mitbeteiligten anlässlich der Erklärung deren näher bezeichneten Grundstücks zum Bauplatz eine Aufschlie... mehr lesen...
1 Mit (in den vorgelegten Akten des Verfahrens nicht enthaltenem) Bescheid vom 18. März 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Mitbeteiligten die buchmäßige Erfassung von gemäß Art. 202 des Zollkodex entstandenen Eingangsabgaben in der Höhe von 9.720 € mit und setzte eine Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von 107,41 € fest. Mit (in den vorgelegten Akten des Verfahrens nicht enthaltenem) Bescheid vom 18. März 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
1 Der Bürgermeister der Marktgemeinde Apetlon schrieb der Mitbeteiligten mit Bescheid vom 30. Juni 2015 Kanalbenützungsgebühr für ein näher bezeichnetes Objekt für das Jahr 2015 vor und stützte sich dabei auf die Bestimmungen des § 15 FAG 2008, die §§ 10 bis 12 des Burgenländischen Kanalgesetzes 1984 und die Verordnung des Gemeinderates Apetlon vom 15. Dezember 2014. 2 Die dagegen erhobene Berufung wies der Gemeinderat der Marktgemeinde Apetlon (Revisionswerber) mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1; BAO §212a Abs5; BAO §288 Abs1; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Mit an den Beschwerdeführer "und Miteigentümer" adressiertem Gebührenbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 12. März 2010 wurden Wasserbezugs- und Abwassergebühren jeweils für den Zeitraum von 16. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010 und Wasserzählergebühren für das 1. Quartal 2009 bis zum 1. Quartal 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 745,85 für eine Liegenschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk vorgeschrieben. Der Betrag sei bis zum 15. des auf die Zustellung dieses Bescheids folgen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5 idF 2002/I/097; BAO §217 Abs4 litb idF 2000/I/142; BAO §230 Abs2 idF 2000/I/142; BAO §230 Abs6 idF 1987/312; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gülti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und HW waren je zur Hälfte an der B GmbH beteiligt und übten auch die Geschäftsführertätigkeit aus. Ab September 1996 war der Beschwerdeführer Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer der B GmbH. Im April 1997 fand bei der B GmbH eine abgabenbehördliche Revision statt, die wegen der Einbeziehung der Gehälter für die Geschäftsführer sowie der Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 18. Juni 1997 zu einer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §160a Abs4;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 2... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs2; BAO §212a Abs5; BAO §212a Abs7; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; VwGG §42 Abs3; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde eine Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien "vom 25. Februar 2011, ErfNr. 314.608/2009 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO" und "vom 25. Februar 2011, ErfNr. 317.439/2010 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO" ab. Mit Bescheiden vom 3. März 2010 und vom 18. August 2010 des damaligen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien sei dem Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; BAO §231 Abs1; BAO §231 Abs2; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §212a Abs5; VwGG §34 Abs1;ZollRDG 1994 §85c Abs8; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; BAO §238 Abs3 litb; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §34 Abs1; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13; AbgEO §15 Abs2; BAO §212a Abs5; BAO §229; BAO §230 Abs2; AbgEO § 13 heute AbgEO § 13 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 AbgEO § 13 gültig von 01.07.2020 bis 19.07.2022 zuletzt geänd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit jenem des hg. Erkenntnisses vom 13. September 2006, 2002/13/0105, mit dem die im Instanzenzug ergangene Festsetzung von Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1990 bis 1994 gegenüber dem Beschwerdeführer (auch des vorliegenden Falles) wegen rechtsirriger Annahme des Bestehens einer Befugnis zur Globalschätzung durch die dort belangte Behörde aufgehoben werden musste. Die Einhebung der Abgaben, deren Festsetzung den Gegenstan... mehr lesen...
Auf Grund eines Antrages des Beschwerdeführers vom 21. Jänner 2002 auf Verlängerung der Berufungsfrist und Aussetzung der Einhebung und eines gleichzeitig gestellten Eventualantrages auf Stundung wies das Finanzamt mit Bescheid vom 23. Jänner 2002 den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zurück und bewilligte dem Beschwerdeführer mit Bescheid (Berufungsvorentscheidung) vom 12. März 2002 die Stundung eines Abgabenrückstandes in Höhe von 292.604,58 EUR bis 3. Mai 2002. Mit An... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;
Rechtssatz: Eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Abs. 1 BAO bewirkt die Aussetzung ex nunc. Ab diesem Zeitpunkt und somit für Zeiträume nach einer Bewilligung der Aussetzung der Einhebung verdrängt dieses Rechtsinstitut einen Zahlungsaufschub auf Grund einer bewilligten Stundung. Für die da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;
Rechtssatz: Mit dem Erkenntnis vom 3. August 2004, 99/13/0207, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass eine gleichzeitige Vorschreibung von Aussetzungszinsen und Stundungszinsen aus der selben Abgabenschuld für den selben Zeitraum dem Gesetz widerspräche. Dies auch deshalb, weil eine Stundung nach § ... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend von folgendem durch die Aktenlage gedeckten Sachverhalt aus: Die mit 23. Mai 2002 datierten Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 1999 und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 1999 wurden dem Beschwerdeführer am 27. Mai 2002 zugestellt. Nachdem er einen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 31. August 2002 gestellt hatte, brachte er am 14. August 2002 die mit die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a;
Rechtssatz: Die Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO dient der faktischen Effizienz von Berufungen. Die Wirkung der Aussetzung besteht nach § 212a Abs. 5 BAO in einem Zahlungsaufschub, welcher mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf endet. Der Ablauf der Aussetzung ist gemäß § 212a Abs. 5 BAO anlässlich einer über die B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Mai 2000 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung von Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 55,662.403 S. Nach Verbuchung der Aussetzung erhöhte sich das auf dem Abgabenkonto der beschwerdeführenden Bank bestehende Guthaben auf rund 86 Mio. S. Mit Schreiben vom 3. August 2000 ersuchte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ein "Guthaben von ATS 55,662.403,--" um Überweisung des Betrages auf ein näher bezeichnetes Bankkonto. Mit Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0131 E 21. Juli 1998 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Erhebt der AbgPfl Berufung gegen Bescheide betreffend die Festsetzung der Aussetzungszinsen und wird in der Berufung gerügt, daß über die Berufung gegen die Abgabenbescheide nicht zeitgerecht entschieden worden sei und da... mehr lesen...
Gegen die nach einer die Jahre 1981 bis 1989 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Abgabenbescheide hatte der Beschwerdeführer Berufung erhoben und diese mit einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenschulden verbunden, dem das Finanzamt mit Bescheid vom 1. Oktober 1992 stattgegeben hatte. Nachdem die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Abgabenbescheide mit Bescheid vom 14. November 1994 (teilweise stattgebend, überwiegend ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;B-VG Art7;VwGG §30 Abs2;VwGG §42 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der mit der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO gesetzte Rechtsakt (Hinweis E 31. Juli 2002, 2002/13/0075; E 11. Sept... mehr lesen...