Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;BAO §212a Abs5;BAO §295 Abs3;VwGG §42 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Aufhebung der Berufungsentscheidung der belangten Behörde durch den Verwaltungsgerichtshof hatte das Finanzamt nach § 295 Abs. 3 BAO zur Aufhebung der den Ablauf der Aussetzung der Einhebung verfügenden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;
Rechtssatz: Eine gleichzeitige Vorschreibung von Aussetzungszinsen und Stundungszinsen aus derselben Abgabenschuld für denselben Zeitraum widerspricht dem Gesetz. Dies folgt zwingend nicht bloß aus der Bestimmung des letzten Satzes des § 212a Abs. 5 BAO, sondern auch daraus, dass eine Stundung nach § 212 Abs. 1... mehr lesen...
Der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 eine Berufung erhoben hatte, welche das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juli 2003 erledigt hatte, worauf der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 1. August 2003 einen Vorlageantrag eingebracht hatte. Mit Bescheid vom 24. Juli 2003 hatte das Finanzamt einen vom Beschwerdeführer mit der Berufung gegen den Ums... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §276;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch im Fall einer Bewilligung der beantragten Aussetzung der Einhebung durch die belangte Behörde wäre von der Abgabenbehörde erster Instanz zufolge der im Beschwerdefall in der Hauptsache erlassenen Berufungsvorentscheidung gleichzeitig der Ablauf der Aussetzung zu verfügen g... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt einen Schlachtbetrieb. Für die vorgenommenen Schlachtungen wurde ihr von der Agrarmarkt Austria (AMA) ein Agrarmarketingbeitrag für den Zeitraum April und Mai 1999 in der Höhe von S 92.795,-- vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und verband diese mit einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung. Mit Bescheid der AMA vom 25. Oktober 1999 wurde dem Aussetzungsantrag stattgegeben. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof a... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerdeführerin betreibt einen Schlachtbetrieb. Für die vorgenommenen Schlachtungen von Geflügel wurden ihr von der Agrarmarkt Austria (AMA) Agrarmarketingbeiträge wie folgt vorgeschrieben: 1. a) mit Bescheid vom 25. November 1999 für die Beitragsmonate August und September 1999 S 83.052,55; b) mit Bescheid vom 2. Dezember 1999 für den Beitragsmonat Oktober 1999 S 43.187,54; 2.) mit Bescheid vom 20. September 1999 für die Beitragsmonate Ju... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich III der Agrarmarkt Austria vom 27. März 2000 eine Zusatzabgabe in der Höhe von EUR 108.691,45 vorgeschrieben. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 11. Mai 2000 wurde die Aussetzung der Einhebung in der Höhe von EUR 108.691,45 bewilligt. Nach Ergehen der Berufungsentscheidung in der Sache v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0266 E 22. Jänner 2001 RS 2 Stammrechtssatz Gem § 212a Abs 5 dritter Satz BAO besteht kein Ermessen der Beh erster Instanz, ob sie den Ablauf der Aussetzung verfügt oder nicht. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Wirkungen der Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus (etwa im Hinblick auf die vom Beschwerdeführer gegen die Abweisung seiner Berufung gegen die Festsetzung der Abgabe eingebrachte... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, hatte die Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 eine Berufung erhoben, welche das Finanzamt mit Bescheid vom 22. Februar 2002 zurückgewiesen hatte, wogegen die Beschwerdeführerin eine Berufung erhob, die noch unerledigt ist. Gleichzeitig mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 zurück... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, war die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft, deren Einkünfte für die Jahre 1985 bis 1988 in einem nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung wieder aufgenommenen Verfahren mit einem Ergebnis neu festgestellt worden waren, welches zu einer Erhöhung der Einkommensteuerschuld der Rechtsvorgängerin der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, hat die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Dezember 2001 die Aussetzung der Einhebung von Abgaben nach § 212a BAO beantragt, weil sie gegen die Berufungsentscheidungen der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 3. Oktober 2001, GZ RV/251-11/03/99, RV/367-11/03/98, RV/249- 11/03/99, RV/250-11/03/99, sowie vom 10. Oktober 2001, GZ RV/252- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist zur Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO verpflichtet (Hinweis E 20.2.1996, 94/13/0266, 95/13/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002130075.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §238 Abs3 litb;BAO §294;
Rechtssatz: § 212a Abs. 5 BAO knüpft das Ende des Zahlungsaufschubes an den Eintritt zweier alternativ formulierter Tatbestände. Der eine ist der Ablauf der Aussetzung und der andere ist ihr Widerruf mit dem in Klammer gesetzten Hinweis auf die Bestimmung des § 294 BAO. Der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/13/0137 E 31. Juli 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0056 E 30. Juni 1994 RS 1
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Dem Abgabenschuldner, der gegen den seine Berufung gegen eine Abgabenfestsetzung erledigenden Bescheid Beschwerde an den VwGH erhebt, steht - sofern... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;
Rechtssatz: Der Gesetzesauftrag, anlässlich einer der in § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO genannten Erledigungen den Ablauf einer bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen, erlischt nicht dadurch, dass die Abgabenbehörde dieser Anordnung im zeitlichen Nahebereich der Erledigung des Berufungsverfahrens nicht nachkommt (Hinweis E 31.3.1998, 9... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter in dem mit Beschluss des Landesgerichtes Krems an der Donau über das Vermögen der H GmbH. (nachfolgend: Gemeinschuldnerin) eröffneten Konkurs. Mit Bescheid vom 28. Juni 1996 wurden die Vorauszahlungen der Gemeinschuldnerin auf die Körperschaftssteuer für 1996 mit 50.000 S festgesetzt. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und beantragte unter einem die Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO. Das Finanzamt wies den Antrag auf Aussetzung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;BAO §218 Abs4;BAO §218 Abs5;BAO §230 Abs6;BAO §273;BAO §276 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt gemäß § 212a Abs 5 BAO eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei bringt vor, ihr seien mit Bescheid vom 14. März 2000 vom Vorstand für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria für die Haltung von Legehennen für den Zeitraum 2., 3. und 4. Quartal 1998 Agrarmarketingbeiträge im Betrag von insgesamt S 115.193,40 vorgeschrieben worden. Diesen Bescheid habe sie mit Berufung vom 13. April 2000 bekämpft und damit verbunden die Aussetzung der Einhebung des vorgeschriebenen Betrages beantragt. Mit Bescheid des Vorstan... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 24. März 2000 wurden dem Beschwerdeführer für die Haltung von Legehennen für das 1. Quartal 1997 bis einschließlich 4. Quartal 1998 Agrarmarketingbeiträge vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. In dieser Berufung wurde auch die Aussetzung der Einhebung des vorg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0173 E 11. September 1997 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Gesetzesinhalt bedarf der Ablauf der Aussetzung eines konstitutiven Aktes. Der Ablauf der Aussetzung ist bescheidmäßig von der Abgabenbehörde erster Instanz anläßlich der über die Berufung ergehenden, das Berufungsverfahren abschließe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/17/0267 E 22. Jänner 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0173 E 11. September 1997 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Gesetzesinhalt bedarf der Ablauf der Aussetzung eines konstitutiven Aktes. Der Ablauf der Aussetzung ist bescheidmäßig von der Abgabenbehörde er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/17/0267 E 22. Jänner 2001
Rechtssatz: Gem § 212a Abs 5 dritter Satz BAO besteht kein Ermessen der Beh erster Instanz, ob sie den Ablauf der Aussetzung verfügt oder nicht. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten erliegt ein Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 24. April 1997, mit dem die der Beschwerdeführerin mit Bescheiden vom 3. Mai 1996 und vom 19. November 1996 bewilligte Aussetzung der Einhebung widerrufen wurde. In der Begründung: des Bescheides wurde ausgeführt, das Verhalten der Beschwerdeführerin sei auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gericht... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16. März 1999 wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 eine Ankündigungsabgabe in der Höhe von S 12,408.279,66 vorgeschrieben. Weiters wurde ausgesprochen, dass auf diesen Betrag ein Teilbetrag von S 11,241.828,66 zur Einzahlung gebracht worden sei. Der Differenzbetrag von S 1,166.451,-- sei innerhalb eines Monates nach Erhalt dieses Bescheides zu entrichten. Mit Beschei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;LAO Stmk 1963 §161a;LAO Stmk 1963 §165;LAO Stmk 1963 §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/17/0438 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0164 E 10. Dezember 1991 RS 1
(hier Abweisung der Berufung gegen de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin, die bis zum 23. Juli 1993 den Handel und die Aufstellung von Geldspielautomaten betrieben hatte, bewilligte das Finanzamt mit Bescheiden vom 17. Februar und vom 6. April 1993 die Aussetzung der Einhebung von Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner 1982 bis Juli 1992 samt den zugehörigen Säumniszuschlägen von rund 82 Mio S (idF: Aussetzung der Einhebung). Am 26. August 1993 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, sie habe eine Liegenschaft verkauft un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212a Abs5;BAO §294;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 94/14/0096 4
VwSlg 6934 F/1994 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt der Behörde im § 294 iVm § 212a Abs 5 BAO nur die Möglichkeit eines Widerrufs ein. Ob die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht oder nicht, liegt i... mehr lesen...
Nach Abschluß einer abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt die Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 1976 bis 1985 wieder auf und erließ für diese Jahre entsprechende Einkommensteuerbescheide. Weiters erließ es einen endgültigen Bescheid betreffend Einkommensteuer 1986 sowie Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerbescheide für 1976 bis 1986, weiters Bescheide betreffend die Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Gewerbesteuer für 1976 bis 1986. Mit Schriftsatz vom 17. Jänne... mehr lesen...
Mit dem am 21. Dezember 1994 ausgefertigten Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1992 schrieb das Finanzamt den Beschwerdeführern eine Zahllast von 3,356.490 S vor. Unter einem wies das Finanzamt die gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für die Monate Jänner und Februar 1992 erhobene Berufung als unzulässig geworden zurück, verfügte den Ablauf der Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden (Umsatzsteuernachforderung für die Monate Jänner und Februar 1992) und setzte A... mehr lesen...