Der Beschwerdeführer, ein Handelsvertreter, vermittelt seit rund 15 Jahren für ausländische Auftraggeber Kunststoffgranulat. In den Jahren 1990 bis 1993 erklärte er Umsätze von rund 1,115.000 S, 987.000 S, 896.000 S und 789.000 S sowie Gewinne von rund 26.000 S, 54.000 S, 70.000 S und 69.000 S. Da anlässlich einer auch das Jahr 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung Umsatzverkürzungen festgestellt wurden, setzte das Finanzamt den Umsatz mit rund 1,156.000 S und den Gewinn m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0115 E 10. Juli 1996 RS 3 Stammrechtssatz Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, ist in einem Sicherstellungsverfahren nicht zu entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996140170.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232;BAO §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, die dazu dient, selbst vor Feststellung der exakten Höhe der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, ... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 30. April 1991 erwarb die Beschwerdeführerin ein im 6. Wiener Gemeindebezirk gelegenes Mietshaus. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 wird aus der Vermietung dieser Liegenschaft ein Werbungskostenüberschuss von S 189.561,82 ausgewiesen. Unter den Werbungskosten findet sich - gestützt auf ein Sachverständigengutachten vom 6. März 1992 - eine Gebäudeabschreibung (AfA) in Höhe von S 293.710,-- . In dem angeschlossenen Sachverständigenguta... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;
Rechtssatz: Das Ausmaß des Parteiengehörs ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage zu sehen. Einer Entscheidung dürfen nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Parteien des Abgabenverfahrens Stellung nehmen konnten. Hiernach bestimmen sich Inhalt... mehr lesen...
Mit Abtretungsvertrag vom 19. Dezember 1994 erwarb die Beschwerdeführerin von der G GmbH sowie der H GmbH insgesamt 99 % der Geschäftsanteile an der S GmbH (im Folgenden: Gesellschaft); 1 % der Anteile erwarb mit demselben Vertrag die I GmbH. Der Abtretungspreis betrug laut Pkt. Drittens (2) des Abtretungsvertrages für die Anteile der G GmbH. S 1,997.193,12 und für die Anteile der H GmbH S 665.731,04. Pkt. Sechstens (3) f) des Abtretungsvertrages lautete: "Die im Zwischenabschluss zum... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 24. Jänner 2001, 98/16/0094) muss der Partei ein von ihr selbst behaupteter und von der Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt nicht nochmals vorgehalten werden. Die Vorschriften über die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben ein Versicherungsbüro. Anlässlich einer jährlich stattfindenden Messe veranstalteten die Beschwerdeführer im November 1994 und 1995 jeweils ein Gewinnspiel. Für dieses wurden im Vorfeld - unentgeltlich - Teilnahmescheine ausgegeben, auf denen einerseits Fragen richtig zu beantworten waren, mit denen andererseits aber auch kostenlos Werbematerial der Beschwerdeführer angefordert werden konnte. Bei den Ziehungen gewannen X und Y je einen Ford Mondeo, Z gew... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0207
98/16/0206 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0411 E 27. Jänner 1999 RS 5 Stammrechtssatz Wenn der Verpflichtung, der Partei Gehör zu gewähren, von der Beh nicht entsprochen wird, so liegt ein Verfahrensmangel vor, der jedoch noc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum Obmann eines Unterstützungsvereines in L. Der Unterstützungsverein unterhielt zahlreiche Wirtschaftsbetriebe (hauptsächlich Lokalitäten). Wie das Landesgericht L in einem, ua den Beschwerdeführer betreffenden Strafverfahren und das Finanzamt im Zug einer den Unterstützungsverein betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung feststellten, kam es in den Wirtschaftsbetrieben des Unterstützungsvereines, insbesondere jedoch in den Lokalitäten zu Verunt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0411 E 27. Jänner 1999 RS 5 Stammrechtssatz Wenn der Verpflichtung, der Partei Gehör zu gewähren, von der Beh nicht entsprochen wird, so liegt ein Verfahrensmangel vor, der jedoch noch im Rechtsmittelverfahren saniert werden kann, etwa durch die Beh zweiter Instanz, wenn diese das Parteiengehör gewährt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei begehrte mit ihrem Antrag vom 5. März 1992 (eingelangt beim Finanzamt für Körperschaften am 9. März 1992) die Festsetzung des Steuermessbetrages für die Lohnsummensteuer der Jahre 1990 und 1991 der ÖMV AG. Sie führte näher aus, zu klären sei die Rechtsfrage, ob das Betriebsareal in ihrem Gemeindegebiet eine Betriebsstätte sei oder ob es sich dabei um den Teil einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte handle. Das Finanzamt habe die Meinung vertreten, das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §1 lita;BAO §161;BAO §183 Abs4;BAO §196 Abs2;GewStG §30;GewStG §34 Abs2;
Rechtssatz: Der Steuermessbetrag ist gem § 34 Abs 2 GewStG nach Maßgabe der Einigung zu zerlegen, wenn sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegung einigen. Sofern eine vorrangig heranzuziehende Einigung der beteiligten Gemei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. März 1995 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 1 FLAG zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die mj. J., geboren am 1. November 1984 und die mj. D., geboren 19. September 1985, für die Zeit von August 1994 bis Februar 1995 im Gesamtbetrag von S 27.975,-- zurück. In der Begründung: führte das Finanzamt aus, die genannten Minderjährigen gehörten seit 29. Juli 1994 zum Haushalt der geschiedenen Ehefrau des Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;
Rechtssatz: § 183 Abs 4 BAO räumt die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Ergebnissen des durchgeführten Beweisverfahrens ein, jedoch nicht zur Rechtsansicht, die die Behörde dem Bescheid zu Grunde legen möchte (Hinweis E 25.1.1993, 92/15/0024). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1996150001... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;
Rechtssatz: § 183 Abs 4 BAO trägt den Grundsatz des Parteiengehörs Rechnung und dient somit der Wahrheitsfindung, weil widersprüchliche Beweisergebnisse oder den Angaben der Partei widersprechende Beweisergebnisse zweckdienlich nur unter Mitwirkung der Partei geklärt werden können (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 183, Rz 7). ... mehr lesen...
Mit einer Eingabe vom 3. August 1998 beantragte die Beschwerdeführerin die Festsetzung der Getränkesteuer für die Zeiträume 1995 bis 1997 und Jänner bis Juli 1998 mit S 0,--; gleichzeitig wurde die Rückzahlung der entrichteten Getränkesteuerbeträge für diese Zeiträume beantragt. In der Eingabe wurde wörtlich ausgeführt: Zu unseren Anträgen dürfen wir der Vollständigkeit halber darauf verweisen, dass wir bestrebt sind, Anlassfall beim Verfassungsgerichtshof für die obigen Zeiträum... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §20;BAO §281;B-VG Art130 Abs2;LAO NÖ 1977 §148 Abs4;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §211;
Rechtssatz: Die Aussetzung der Entscheidung über eine Berufung stellt eine Ermessensentscheidung dar (Hinweis Ritz, BAO2, 670). Eine solche Ermessensentscheidung ist nach Billigk... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 15. Februar 1993 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung von Abgabenansprüchen an. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass der Anspruch auf die sicherzustellenden Abgaben bereits entstanden sei, ergebe sich aus den Bestimmungen des § 4 BAO im Zusammenhang mit § 19 UStG. Auf Grund der Aktenlage bestehe der Verdacht auf umfangreiche Abgabenhinterziehungen und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1 Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld E... mehr lesen...
Die B reg GenmbH, eine Molkereigenossenschaft, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom November 1993 unter Anwendung des Art I UmgrStG mit der S reg GenmbH, ebenfalls eine Molkereigenossenschaft, als aufnehmende Körperschaft verschmolzen. So weit in der Folge nicht ausdrücklich anderes gesagt wird, werden beide Molkereigenossenschaften einheitlich als Beschwerdeführerin bezeichnet. In zum Teil wieder aufgenommenen Verfahren erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin Körper... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §299 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/10 93/14/0104 4 Stammrechtssatz Die Oberbehörde hat vor Ausübung ihres Aufsichtsrechtes gemäß § 299 Abs 2 BAO Parteiengehör nur zu gewähren, wenn sie einen neuen Sachverhalt annimmt oder neue Beweise durchführt. Kein Parteiengehör hat die Oberbehörde vor Ausübung ih... mehr lesen...
Die belangte Behörde erließ am 12. März 1993 den angefochtenen Bescheid, mit welchem "die Rückstandsanzeige des Oslo Kemnerkontor vom 3. November 1992 ... über Abgabenschuldigkeiten des ... Beschwerdeführers im Betrag von n.Kr. 13.721,-- anerkannt und für vollstreckbar erklärt" wurde. In der Begründung: des Bescheides wird festgehalten, dass sich die Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärung des norwegischen Exekutionstitels auf Art 22 A Abs 3 des Protokolls vom 16. Dezember 1970 z... mehr lesen...
In einem an den Beschwerdeführer gerichteten Schreiben des Finanzamtes für Körperschaften vom 21. März 1995 wurde ausgeführt, die Einbringung der Abgabenrückstände der M GmbH in Höhe von S 407.652,-- sei bisher vergeblich versucht worden. Es werde dem Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser GmbH anheim gestellt, einen Beweis dafür zu erbringen, dass er ohne sein Verschulden gehindert gewesen sei, für die Entrichtung dieser Abgaben zu sorgen. Daraufhin gab der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §226;DBAbk Norwegen 1960 Art22A idF 1971/414;DBAbk Norwegen ÄndProt 1970;
Rechtssatz: Im konkreten Fall lag die in Art 22A Abs 2 DBAbk Norwegen 1960 idF 1971/414 normierte Voraussetzung für den im Bescheid der österreichischen Abgabenbehörde erfolgten Ausspruch vor. (Hier: Mit dem genann... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §161;BAO §183 Abs4;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §16a;
Rechtssatz: Die Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion erfolgt durch eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (den Gesellschaftern; Hinweis E 23.1.1997, 95/15/0163). Da der zu Haftung für Abgaben herangezog... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. April 1991, Zl. 89/17/0185, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Vorstellungsbescheid der Kärntner Landesregierung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, weil die Vorstellungsbehörde trotz unzureichender Ermittlungen und Feststellungen der Gemeindebehörden zur Frage des Vorliegens wesentlicher Merkmale eines Pachtvertrages den mit ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §169;BAO §183 Abs4;LAO Krnt 1991 §132;LAO Krnt 1991 §146 Abs4;LAO Krnt 1991 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0092 E 18. Oktober 1988 RS 4 Stammrechtssatz Das Parteiengehör erstreckt sich auch auf die Identität von Auskunftspersonen und Zeugen. ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §169;BAO §183 Abs4;LAO Krnt 1991 §132;LAO Krnt 1991 §146 Abs4;
Rechtssatz: Nach der Krnt LAO 1991 besteht keine Verpflichtung der Beh, die Partei vom Termin einer Zeugeneinvernahme zu verständigen oder im Rahmen der Einräumung des Parteiengehörs (§ 146 Abs 4 Krnt LAO 1991) der Partei Niederschriften der Zeugeneinvernahmen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr ein Unternehmen für Elektroplanung, war Geschäftsführer der H. Ges.m.b.H. und H. Ges.m.b.H. & Co KG (Elektroinstallationsbetrieb) und unterrichtete an der HAK. Er wurde zur Umsatz- und Einkommensteuer 1990 erklärungsgemäß veranlagt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde laut TZ 10 des BP-Berichtes vom 30. Juni 1993 Folgendes festgestellt: Der Beschwerdeführer fasste im Frühjahr 1988 die Möglichkeit ins Auge, im Großraum St. Pölten ein Einka... mehr lesen...