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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Eine relevante Verletzung von Verfahrensvorschriften liegt dann vor, wenn dem Abgabepflichtigen mangels Gewährung von Parteiengehör die Möglichkeit genommen ist, konkrete Einwendungen gegen die Richtigkeit der von der Behörde herangezogenen Daten vorzubringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150260.X03Im RIS seit
20.11.2000