RS Vwgh 1998/5/28 96/15/0260

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §161 Abs2;
BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Eine relevante Verletzung von Verfahrensvorschriften liegt dann vor, wenn dem Abgabepflichtigen mangels Gewährung von Parteiengehör die Möglichkeit genommen ist, konkrete Einwendungen gegen die Richtigkeit der von der Behörde herangezogenen Daten vorzubringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150260.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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