RS Vwgh 1999/2/17 98/14/0105

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §169;
BAO §183 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0092 E 18. Oktober 1988 RS 4

Stammrechtssatz

Das Parteiengehör erstreckt sich auch auf die Identität von Auskunftspersonen und Zeugen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140105.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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