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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Das Recht auf Parteiengehör iSd § 183 Abs 4 BAO wird durch die Übergabe einer Kopie des Gutachtens auch dann eingeräumt, wenn die Behörde den Steuerpflichtigen nicht ausdrücklich zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Gutachten aufgefordert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150061.X03Im RIS seit
23.01.2002