RS Vwgh 1998/6/25 97/15/0061

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Veröffentlicht am 25.06.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Das Recht auf Parteiengehör iSd § 183 Abs 4 BAO wird durch die Übergabe einer Kopie des Gutachtens auch dann eingeräumt, wenn die Behörde den Steuerpflichtigen nicht ausdrücklich zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Gutachten aufgefordert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150061.X03

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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