Mit Notariatsakt vom 24. November 2000 (Stiftungsurkunde) errichteten H.B. und dessen Adoptivtochter G.P. als Stifter eine Privatstiftung, die beschwerdeführende Partei (Beschwerdeführerin). Nach § 1a Abs. 1 der Stiftungsurkunde werden sämtliche Stifterrechte durch schriftliche Beschlussfassung zu Lebzeiten des Stifters H.B. nur von diesem, danach von der Stifterin G.P. ausgeübt. Nach Paragraph eins a, Absatz eins, der Stiftungsurkunde werden sämtliche Stifterrechte durch schriftlich... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs3 litb;
Rechtssatz: Gegenstand der Nacherhebung ist bei Erfüllen des Nacherhebungstatbestandes des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG die Erhebung einer Steuerdifferenz, welche sich daraus ergibt, dass die Steuer für die ursprüngliche Zuwendung nicht mit dem begünstigten Steuersatz von (damals) 2,5 v.H., sondern mit dem sonst anwendbaren Steuersatz berechnet wird. Gegenst... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Stiftungsurkunde vom 7. Juli 2006 als Privatstiftung errichtet. Gemäß Punkt III. der Stiftungsurkunde ist Stiftungszweck u. a. die Vornahme von Zuweisungen an die Begünstigten, insbesondere die Sicherung deren angemessenen Lebensunterhaltes, Altersversorgung sowie wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne. Nach Punkt V. werden der oder die Begünstigte bzw. Begünstigten der Stiftung durch den Familienbeirat und zwar durch - jederzeit abänderbare - s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §7 Abs2;ErbStG §8 Abs1;ErbStG §8 Abs2;ErbStG §8 Abs3 lita;ErbStG §8 Abs3 litb;
Rechtssatz: § 8 Abs. 1 und 2 ErbStG normieren die nach Steuerklassen und Höhe der Erwerbe progressiven Tarifstufen und einen entsprechenden Härteausgleich. Dies stellt den Grundfall der Steuerberechnung dar. Eine Ausnahme davon gibt es nur in Abs. 3 für Zuwendungen an gemeinnützige Körpersc... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob der Beschwerdeführerin (die ein im Vereinsregister des Amtsgerichtes Kassel unter der Nr. 1605 eingetragener Verein ist, der nach Punkt I § 3 seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke verfolgt) betreffend ein ihr von der am 23. April 1990 verstorbenen Anna Lanz zugewendetes Legat der begünstigte Steuersatz von 5 v.H. gemäß § 8 Abs. 3 ErbStG (idF vor d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34 Abs1;ErbStG §8 Abs3;
Rechtssatz: Aus § 34 Abs 1 BAO idF vor dem AbgÄG 1997, BGBl 1998/I/9, folgt, daß auch einer österreichischen juristischen Person betreffend die Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke der begünstigte Steuersatz gem § 8 Abs 3 ErbStG nur dann zusteht, wenn sie iSd § 34 Abs 1 BAO (abges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: BAO §34 Abs1;ErbStG §8 Abs3;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 248;
Rechtssatz: Da für die Beurteilung, welcher Steuersatz auf den in Österreich zu versteuernden Erwerb von Todes wegen heranzuziehen ist, nicht das ausländische, sondern das... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §6 Abs2 Z3;ErbStG §8 Abs3;
Rechtssatz:
Ein ausländischer Staat ist bei der Erbschaftssteuer eine juristische Person, die nicht als Inländer iSd § 6 Abs 2 Z 3 ErbStG 1955 angesehen werden kann und die nicht die Begünstigung des § 8 Abs 3 ErbStG 1955 genießt. Ein ausländischer Staat ist bei der Erbschaftssteuer eine juristische Person, die nicht als Inländer iSd Parag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34;ErbStG §8 Abs3 idF 1968/015 ; BAO § 34 heute BAO § 34 gültig ab 10.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998 BAO § 34 gültig von 14.12.1983 bis 09.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34;ErbStG §8 Abs3 idF 1968/015; BAO § 34 heute BAO § 34 gültig ab 10.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998 BAO § 34 gültig von 14.12.1983 bis 09.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §48;ErbStG §8 Abs3 idF 1968/015; BAO § 48 heute BAO § 48 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 BAO § 48 gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34; BAO §35; BAO §36; BAO §37; BAO §38; BAO §39; BAO §40; BAO §41; BAO §42; BAO §43; BAO §44; BAO §45; BAO §46; BAO §47;ErbStG §8 Abs3 idF 1968/015; BAO § 34 heute BAO § 34 gültig ab 10.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34; BAO §35; BAO §36; BAO §37; BAO §38; BAO §39; BAO §40; BAO §41; BAO §42; BAO §43; BAO §44; BAO §45; BAO §46; BAO §47;ErbStG §8 Abs3; BAO § 34 heute BAO § 34 gültig ab 10.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34; BAO §35; BAO §36; BAO §37; BAO §38; BAO §39; BAO §40; BAO §41; BAO §42; BAO §43; BAO §44; BAO §45; BAO §46; BAO §47;ErbStG §8 Abs3; BAO § 34 heute BAO § 34 gültig ab 10.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z13;ErbStG §8 Abs3;
Rechtssatz: Wird einer "Kirche" ohne nähere Angaben des Zweckes der Zuwendung ein bestimmter Betrag vermacht, dann ist der Erwerb des Vermächtnisses weder als eine Zuwendung, die der Pflege des Andenkens oder dem Seelenheil des Zuwendenden dient, noch als Zuwendung an eine Anstalt, die ausschließlich mildtätig oder gemeinnützige Zwecke verf... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs3; Beachte y10646;
Rechtssatz:
Der begünstigte Steuersatz nach § 8 Abs 3 ErbStG 1955 ist auf Zuwendungen an kirchliches Fabriksvermögen und Pfründenvermögen nicht anwendbar, wohl aber auf Zuwendungen an einen Orden, der ausschließlich die Pflege und Betreuung armer Kranker oder sonst hilfsbedürftiger Personen bezweckt. Der begünstigte Steuersat... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs3;
Rechtssatz:
In einem Vertrag, mit dem die Pfarrpfründe einem Dritten ein Grundstück dagegen abtritt, daß dieser ein anderes Grundstück der Pfarrkirche überläßt, liegt eine steuerpflichtige Schenkung der Pfründe an die Kirche. Für Zuwendungen an kirchliche Anstalten kann die Ermäßigung des Steuersatzes nach § 8 Abs 3 ErbStG 1955 nicht in Anspruch genommen we... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs3; Beachte y10648;
Rechtssatz:
Der begünstigte Steuersatz nach § 8 Abs 3 ErbStG 1955 ist auf Zuwendung an Kirchen nicht schlechthin anwendbar. Der begünstigte Steuersatz nach Paragraph 8, Absatz 3, ErbStG 1955 ist auf Zuwendung an Kirchen nicht schlechthin anwendbar. * E 19.3.1952, 1090/50 #1 VwSlg 552 F/1952;
European... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs3; Beachte y10649;
Rechtssatz:
Förderung der Tierfreundlichkeit ist ein gemeinnütziger Zweck. Die Körperschaft muß den gemeinnützigen Zweck ihrer Zielsetzung selbst verwirklichen, um die Ermäßigung des Erbschaftsteuersatzes verlangen zu können. Der Anspruch auf die Ermäßigung setzt außer der Unmittelbarkeit auch die Ausschließlichkeit der Verfol... mehr lesen...