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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Beachte
y10643;Rechtssatz
Das Recht der Dachorganisation eines Vereines, über die Verwendung des Vermögens des Vereines bei dessen Auflösung zu bestimmen, vermag die begünstigte Behandlung nach § 8 Abs 3 ErbStG 1955 auszuschließen, wenn die Dachorganisation einen Gewerbebetrieb unterhält.Das Recht der Dachorganisation eines Vereines, über die Verwendung des Vermögens des Vereines bei dessen Auflösung zu bestimmen, vermag die begünstigte Behandlung nach Paragraph 8, Absatz 3, ErbStG 1955 auszuschließen, wenn die Dachorganisation einen Gewerbebetrieb unterhält.
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E 15.2.1968, 1381/67 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001381.X01Im RIS seit
08.01.2002