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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Beachte
y10644;Rechtssatz
Betätigt sich eine religöse Gemeinschaft (Orden, Kongregation usw) in der inneren oder der äußeren MISSION, dann unterliegen Anfälle von Todes wegen oder Schenkungen an diese Gemeinschaft nicht dem ermäßigten Satze von 5 % der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer), weil die Missionstätigkeit zu den kirchlichen Zwecken zählt und die Gemeinschaft in einem solchen Falle nicht mehr AUSSCHLIESSLICH mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt.
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E 26.1.1967, 1154/66 #1 VwSlg 3560 F/1967;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001154.X01Im RIS seit
25.02.2002