Entscheidungen zu § 17 Abs. 2 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-114 von 114

RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0030

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §7;
Rechtssatz: Bei der Ausübung des gem § 17 Abs 2 WaffG eingeräumten Ermessens sind die Bestimmungen des § 7 WaffG zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010030.X03 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/4 89/01/0394

Mit Antrag vom 27. Februar 1989 begehrte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Waffenpasses für zwei Faustfeuerwaffen und begründete seinen Bedarf dafür mit der "Durchführung von Transporten von Geld und Wertgegenständen von der Kanzlei Dr. B, 1060 Wien, zum Safe in 1210 Wien" (vgl. die Beilage zum Antrag; Blatt 2 der Verwaltungsakten). Mit Schreiben vom 27. März 1989 bestätigte der Vater und Dienstgeber des Beschwerdeführers (der ihn auch jetzt im verwaltungsgerichtlichen Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.04.1990

RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0394

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Zufolge der Regelung des § 17 Abs 2 iVm § 18 des WaffG 1986 ist es unbeschadet des ansonsten im Bereich des Verwaltungsrechtes im allgemeinen uneingeschränkt geltenden Amtswegigkeitsprinzips S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/7 89/01/0155

Der Beschwerdeführer beantragte am 3. Februar 1988 bei der Bundespolizeidirektion Wien die Ausstellung eines Waffenpasses. Das Vorliegen eines Bedarfes begründete er damit, daß er auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit als Richter in Zivilrechtssachen einem gefährdeten Personenkreis angehöre. Mit Bescheid vom 12. Jänner 1989 wies die Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 17 Abs. 2 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), den Antrag des Beschwerdeführers ab. Begründend führte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.02.1990

RS Vwgh 1990/2/7 89/01/0155

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Verweigerung der auf das in § 17 Abs 2 WaffG eingeräumte Ermessen gestützten Ausstellung eines Waffenpasses ist rechtmäßig, wenn auf Grund des Zutreffens der im Einzelfall vorliegenden Gegebenheiten auf eine Vielzahl von Personen in vergleichbaren beruflichen Positionen (hier: Zivilrichter und Beamte der Hoheitsverw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1990

RS Vwgh 1990/2/7 89/01/0155

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Wahrscheinlichkeit tätlicher Angriffe gegen Zivilrichter wegen von diesen gefällten Entscheidungen ist nicht so hoch, daß bei den in Österreich herrschenden Verhältnissen von einer besonderen abstrakten Gefährdung von Zivilrichtern gesprochen werden könnte. European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/24 90/01/0001

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 23. Mai 1989 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443 (in der Folge: WaffG) keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid mit der Maßgabe, daß er sich ebenfalls auf § 17 Abs. 2 in Verbindung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1990

RS Vwgh 1990/1/24 90/01/0001

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §83 Abs1;StGB §84 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unbefugter Waffenbesitz rechtfertigt im Zusammenhang mit einer (zwar getilgten) strafgerichtlichen Verurteilung wegen § 83 Abs 1, § 84 Abs 1 StGB, aus der sich aber ein erhebliches Aggressionspotential des Waffenbesitzers ergibt, die Einstufung als unverläßlich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1990

RS Vwgh 1989/6/7 89/01/0153

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Ein gemäß § 20 Abs 1 WaffG erfolgter Entzug einer waffenrechtlichen Urkunde hat allein auf Grund der mangelnden Verlässlichkeit und ohne Rücksicht auf einen allfälligen Bedarf im Sinne der § 17 WaffG, § 18 WaffG zu erfolgen. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.06.1989

RS Vwgh 1989/6/7 89/01/0153

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Frage der Verlässlichkeit ist eine von der Frage des Bedarfes verschiedene und damit eigenständige Voraussetzung für die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010153.X02 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.06.1989

RS Vwgh 1988/11/23 88/01/0201

Index: Polizeirecht - WaffG41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2WaffG 1986 §18 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Annahme eines Bedarfes zum Führen von Faustfeuerwaffen muss als Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruches auf Ausstellung eines Waffenpasses immerhin das Vorhandensein einer Gefahrenlage gefordert werden, die sich von d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1988/10/19 86/01/0062

Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion X vom 28. Oktober 1985 abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt, womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses für eine Faustfeuerwaffe gemäß § 17 Abs. 2 Waffengesetz 1967 abgewiesen worden war. Während die erste Instanz die Abweisung des Antrages auf das Feh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 86/01/0062

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §66 Abs4;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §6;
Rechtssatz: § 17 Abs 2 WaffG kennt keineswegs isoliert die Tatbestandsvoraussetzung des Bedarfs zum Führen von Faustfeuerwaffen, sondern verlangt daneben ua kumulativ auch, dass es sich beim Ausstellungswerber für einen Waffenpass um eine "verlässliche Person" handeln muss. Wird von der Behörd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0082

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17 Abs2;WaffG 1967 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0517/69 E 21. Oktober 1969 VwSlg 7665 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Betrachtet man als "besondere Gefahren" im Sinne des § 18 Waffengesetz solche, die das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren wesentlich erheblich übersteigen, so dürfen doch an das Merkmal "wesentlich" bzw. "erheblich" nicht a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1988

RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0082

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Annahme eines Bedarfes zum Führen von Faustfeuerwaffen muss als Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruches auf Ausstellung eines Waffenpasses immerhin das Vorhandensein einer Gefahrenlage gefordert werden, die sich von dem Sicherheitsrisi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1988

RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0082

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Geldtransporte mit Beträgen zwischen S 10.000,-- und S 500.000,-- ein- bis fünfmal monatlich stellen keine besondere Gefahrenlage dar, welcher nur durch Anwendung von Faustfeuerwaffen begegnet werden könnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010082.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17 Abs2;WaffG 1967 §18;WaffG 1986 §17 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2113/71 E 23. Jänner 1973 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vorliegen der im § 17 Abs 2 1. Satz WaffG normierten Voraussetzungen hat die Behörde einen Waffenpaß auszustellen und ist in diesem Fall für ein Ermessen kein Raum gegeben. Ein Ermessen für die Ausstellung eines Waffenpasses... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Zufolge der Regelung des § 17 Abs 2 iVm § 18 des WaffG 1986 ist es unbeschadet des ansonsten im Bereich des Verwaltungsrechtes im allgemeinen uneingeschränkt geltenden Amtswegigkeitsprinzips Sache des Antragstellers, das Vorliegen eines Bedarfes zum Führen von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Liegt mit Rücksicht auf die maßgebenden örtlichen und zeitlichen Umstände - unbeschadet der für jedermann bestehenden Gefahr, auch zur Tageszeit und in Gebieten mit günstigen Sicherheitsverhältnissen allenfalls das Opfer eines räuberischen Überfalls zu werden - kein erhöhtes Sicherheitsrisiko vor, so hat die Behörde zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: In einem großstädtischen Bereich, von welchem Ortsbereich der Antragsteller (hier: Trafikant) selbst nicht behauptet, es handle sich um einen solchen mit einer erhöhten Kriminalitätsrate, kann nicht davon die Rede sein, dass selbst unter Berücksichtigung einer Körperbehinderung des Antragstellers der Transport von keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Für die Annahme eines Bedarfes zum Führen von Faustfeuerwaffen muss als Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruches auf Ausstellung eines Waffenpasses immerhin das Vorhandensein einer Gefahrenlage gefordert werden, die sich von dem Sicherheitsrisiko, dem jedermann namentlich außerhalb seines Wohn- oder Betriebsbere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17 Abs2;WaffG 1967 §18;WaffG 1986 §17 Abs2 impl;WaffG 1986 §18 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3 Stammrechtssatz Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1986/10/22 85/01/0197

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17 Abs2;WaffG 1967 §18;
Rechtssatz: Das "Ausführen" von Lohngeldern in der Höhe bis S 500.000,-- jeweils an einem Freitag vormittags an verschiedene Arbeitsplätze in Wien und NÖ begründet für sich noch keinen Bedarf iSd § 17 Abs 2 erster Satz WaffenG 1967. Es wäre in einem solchen Fall von der Partei darzulegen und nachzuweisen, dass die Transporte auf Gr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1976/3/23 0966/75

Der Beschwerdeführer, der im Bereich der Bundespolizeidirektion Linz wohnhaft ist, ersuchte in einem bei dieser Behörde am 8. Mai 1974 eingegangenen Antrag um Ausstellung eines Waffenpasses für eine Faustfeuerwaffe. Ein Bedarf liege vor, da er ständig allein mit privatem PKW in ganz Oberösterreich Dienstreisen zu machen habe, weiters häufig mit seiner Ehefrau und den beiden minderjährigen Töchtern bei mehrtätigen Wanderungen bei Bauern und auch in Scheunen zu nächtigen pflege. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1976

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