RS Vwgh 1990/2/7 89/01/0155

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Veröffentlicht am 07.02.1990
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §18;

Rechtssatz

Die Wahrscheinlichkeit tätlicher Angriffe gegen Zivilrichter wegen von diesen gefällten Entscheidungen ist nicht so hoch, daß bei den in Österreich herrschenden Verhältnissen von einer besonderen abstrakten Gefährdung von Zivilrichtern gesprochen werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010155.X01

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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