RS Vwgh 1986/10/22 85/01/0197

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1986
beobachten
merken

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs2;
WaffG 1967 §18;

Rechtssatz

Das "Ausführen" von Lohngeldern in der Höhe bis S 500.000,-- jeweils an einem Freitag vormittags an verschiedene Arbeitsplätze in Wien und NÖ begründet für sich noch keinen Bedarf iSd § 17 Abs 2 erster Satz WaffenG 1967. Es wäre in einem solchen Fall von der Partei darzulegen und nachzuweisen, dass die Transporte auf Grund der konkreten Umstände mit einer "qualifizierten" Gefahr verbunden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010197.X01

Im RIS seit

22.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten