RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0030

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Veröffentlicht am 07.11.1990
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §7;

Rechtssatz

Bei der Ausübung des gem § 17 Abs 2 WaffG eingeräumten Ermessens sind die Bestimmungen des § 7 WaffG zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010030.X03

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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