Rechtssatz: Ein Querverweis in einem Klauselwerk oder ein Verweis auf Preislisten führt zwar an sich noch nicht zur Intransparenz iSv § 6 Abs 3 KSchG. Allerdings kann im Einzelfall unklar sein, welche Rechtsfolgen sich aus dem Zusammenwirken der aufeinander bezogenen Bestimmungen ergeben; weiters führt die Unzulässigkeit der Bestimmung, auf die verwiesen wird, zwingend auch zur Unzulässigkeit der verweisenden Bestimmung. Entscheidungstexte 4 Ob 93/07s Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Wien 6, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen d... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Lebensversicherungsgeschäft in ganz Österreich. Sie verwendet im Kontakt mit Verbrauchern Allgemeine Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung (AVB), in denen folgende (in der Klage und in den Urteilen der Vorinstanzen jeweils mit dieser Nummerierung wiedergegebene) Klauseln enthalten sind: 1.) (§ 4 Abs 1): „ Wir führen Ihren Beitrag, soweit er nicht zur Deckung unserer Abschluss- und Verwaltungskosten vorges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Lebensversicherer (mit Sitz in Deutschland und österreichischer Niederlassung) und verwendet in Österreich, wo sie seit 1999/2000 auftritt, im Kontakt mit Verbrauchern seit zumindest Februar 2003 bis jetzt Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die fondsgebundene Lebensversicherung im Wesentlichen folgenden Inhalts (nur die kursiv geschriebenen Textteile sind Gegenstand des Verfahrens): „§ 1 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 MRG §21 Abs1 Z6 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine Fachgruppe im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes 1998, welche zur Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder berufen ist. Gemäß § 3 Abs 1 WKG 1998 ist sie eine Körperschaft öffentlichen Rechts und daher mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Im Rahmen ihres Wirkungsbereichs erstellt sie Vertragsformblätter, deren Verwendung sie für den Abschluss von Mietverträgen empfiehlt. Für den geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern beim Absc... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs2 Z3 KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.199... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 E KSchG §6 Abs3 KSchG §14 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG §18 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 E KSchG §6 Abs3 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28 a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Norm: ABGB §864a ABGB §879 Abs3 E KSchG §6 Abs3 KSchG §9 ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geände... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3VAG §186 Abs1 Z4 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3Richtlinie 2002/83/EG über Lebensversicherungen Art36 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherungen (AVB) unter anderem folgende, hier in der Reihung laut (ausgedehntem) Klagebegehren und
Spruch: des Ersturteils wiedergegebene und nummerierte Klauseln: 1. „Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der bezahlten Prämien. Er errechnet sich wegen des gebotenen Versicherungsschutzes, unter Berücksichtigung eines Abschlages auf die tarifliche Deckungsrückstellung u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft in ganz Österreich. Sie schließt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit unter anderem laufend Lebensversicherungsverträge (auch) mit Personen, die kein Unternehmen führen oder für die diese Verträge nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Versicherungsbedingungen für die Kapitalversicherung auf den Todesfall") und Formblättern finden sich unter anderem folgende (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit schließt sie Lebensversicherungsverträge mit Personen, die kein Unternehmen führen oder für die diese Verträge nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. Die Beklagte verwendet in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (AVB) folgende Klauseln: 1."Der Rückkaufswert entsprich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Handelsunternehmen. Sie tritt im Rahmen ihres Warenvertriebes im gesamten Bundesgebiet regelmäßig in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern. Hinsichtlich der hier zu beurteilenden, bis November 2003 verwendeten Geschäfts- und Lieferbedingungen wurde sie von der Klägerin mit Schreiben vom 4. 7. 2003 abgemahnt. Daraufhin gab die Beklagte am 17. 9. 2003 eine Unterlassungserklärung ab, in der sie sich unter Vereinbarung einer Konve... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3MRG allg KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E KSchG §6 Abs1 Z5 KSchG §6 Abs3 E ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt den Handel mit Flüssiggas, wobei sie ihren Kunden auch Flüssiggastanks bzw Flüssiggasanlagen zur Verfügung stellt und die erforderlichen Installations- und Wartungsarbeiten durchführt. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit schließt die Beklagte vor allem Bestand- und Lieferverträge mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG ab. Diesen Verträgen legt sie unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, die die folgenden Bezeichnungen tra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Es werden auch Versicherungsverträge ohne
Begründung: einer Mitgliedschaft im Bereich der Lebensversicherung sowie bei Industrieversicherungen abgeschlossen. In den übrigen Bereichen erfolgt praktisch immer der Abschluss des Versicherungsvertrages mit
Begründung: einer Mitgliedschaft. Nicht jeder Kunde weiß, dass er bei Abschluss eines Versicherungsvertrages mit der beklagten Partei bei dieser ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht vorgenommene einheitliche Betrachtung der plakativ ins Auge fallenden Abonnement-Laufzeit-Begrenzung einerseits und der auf derselben Seite des Vertragsformulars enthaltenen Kündigungspflicht (- um eine automatische Verlängerung hintanzuhalten -) andererseits ist unter dem Blickwinkel des Verständnisses eines typischen Durchschnittskunden (4 Ob 28/01y; 6 Ob 16/01y) vertretbar und rechtfertigt d... mehr lesen...
Begründung: 1. Im Verfahren 5 Cg 223/02m des Erstgerichts nimmt die klagende Bank den Beklagten als Bürge und Zahler für restlich 15.000 EUR samt Anhang in Anspruch. Der Hauptschuldner habe ein Schuldenregulierungsverfahren durchgeführt. Demzufolge und entsprechend der mit dem Hauptschuldner und dem Bürgen getroffenen Vereinbarung habe sie den Kredit auch gegenüber dem beklagten Bürgen fälliggestellt und von Yen in Schilling/Euro konvertiert. Schon in der vom Beklagten am 1. 8. 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die J***** GmbH (jetzt nach Konkurseröffnung 1999 Gemeinschuldnerin) und die A***** GmbH gründeten im März 1994 eine Arbeitsgemeinschaft zwecks Fertigstellung und Verwertung eines Gebäudes in Wien. Die technische Geschäftsführung übernahm die nunmehrige Gemeinschuldnerin, die kaufmännische die A*****. Gewinn und Verlust sollten nach Erhalt festgesetzter Vorwegbezüge für die Geschäftsführungsleistungen im Verhältnis 1 : 1 aufgeteilt werden. Die Behebung allfäll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Wilhelm N***** Gesellschaft mbH wurde am 18. 6. 2002 der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin betrieb ein Strickwarenerzeugungsunternehmen. Ihr Minderheitsgesellschafter (2 % der Stammeinlagen) und alleiniger Geschäftsführer Wilhelm N***** war als Einzelunternehmer tätig. Zwischen der Gesellschaft und dem Einzelunternehmen bestand eine intensive Geschäftsbeziehung, die darin lag, dass jener... mehr lesen...