Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Die Klausel in Mietvertragsformblättern „Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung oder der Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch-, Sturmschäden ... zu bzw tritt den bestehenden Vereinbarungen bei." verstößt im Hinblick auf § 21 Abs 1 Z 6 MRG gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.Die Klausel in Mietvertragsformblättern „Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung oder der Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch-, Sturmschäden ... zu bzw tritt den bestehenden Vereinbarungen bei." verstößt im Hinblick auf Paragraph 21, Absatz eins, Ziffer 6, MRG gegen das Transparenzgebot des Paragraph 6, Absatz 3, KSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122134Im RIS seit
26.04.2007Zuletzt aktualisiert am
24.04.2023