Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet in Leasingverträgen mit Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die unter anderem folgenden unstrittigen Inhalt aufweisen. Die fortlaufende, in Klammer gesetzte Bezifferung der Klauseln (zum Beispiel: Klausel 1) folgt unabhängig von ihrer Bezeichnung in der Systematik der AGB (zum Beispiel: 1.1.) der Aufzählung in der Klage und wird zur Vermeidung von Missverständnissen in der vorliegenden Entscheidung beibehalten. Die angefo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 F KSchG §6 Abs3 ABGB § 1336 heute ABGB § 1336 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1336 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 KSchG § 6 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3VerbrKrVO §5 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Kreditkartengeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. Das dabei verwendete Vertragsformblatt und die dabei verwendeten, als „Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der V*****-K... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E KSchG §6 Abs3 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E KSchG §6 Abs3 SigG §4 Abs1 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG §27d Abs4 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997... mehr lesen...
Norm: ABGB §864a ABGB §879 Abs3 EARB 2002 Art6 Pkt7.3 KSchG §6 Abs3 ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zule... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein nach § 14 UWG klageberechtigter Verein. Zu seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich gehört unter anderem die Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG. Der Kläger ist ein nach Paragraph 14, UWG klageberechtigter Verein. Zu seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich gehört unter anderem die Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG. Die von der beklagten Rechtsschutzversicherung verwendeten „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das beklagte Kreditunternehmen verwendet im Raum Oberösterreich regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter, die - soweit für das vorliegende Verfahren relevant - folgende Bestimmungen enthalten: „3.) Künftige Entgeltänderungen, die über das Ausmaß der automatischen Anpassung gemäß einer im Beiblatt vereinbarten oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Schalteraushang ersichtlichen Preisanpassungsklausel hinausgehen, wird die Bank d... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien streiten über das von der beklagten Gemeinde für den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis zum 31. März 2005 zu leistende Entgelt für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten iSv § 10 Abs 1 Tiermaterialiengesetz - TMG (BGBl I 141/2003, idF nur TMG) iVm Art 4, 5 und 6 der VO (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl 2002 vom 3. Oktober 2002 L 273/1). Im Rekursverfahren strittig sind... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Wien 6, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei A*****-Aktienge... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer, Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei m*****, vertreten durch Dr. Wolfgang W. Richter,... mehr lesen...
Norm: ABGB §864a ABGB §879 Abs3 E KSchG §6 Abs3 KSchG §27d Abs1 Z7 KSchG §27h Abs2 ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Pflegeheim mit mehr als 132 Heimplätzen. Sie stellt neben acht Zweibettzimmern überwiegend Einbettzimmer zur Verfügung. Die Heimbewohner stammen vorwiegend aus Wien. Der Heimvertrag wird bei seinem Abschluss Punkt für Punkt durchbesprochen. Dabei wird auch erläutert, wie die Abwicklung im Todesfall erfolgt, zu der auch die Zimmerräumung gehört. Unter der Überschrift „Beendigung des Vertrages durch Todesfall" enthält der Heimvertrag in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro, dem von diversen Gläubigern längst fällige Forderungen zur Eintreibung übergeben werden. Ist ein Schuldner mit mindestens 45 Tagen in Verzug, erhält er von der Beklagten eine Hauptmahnung, die aus einer Forderungsaufstellung besteht, die in Hauptforderung, Verzugszinsen, Mahnauslagen der Auftraggeberin, Bearbeitungskosten und Mahnkosten aufgeschlüsselt ist. G... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien besteht eine Unfall-Vorsorge-Versicherung, der die Bedingungen für die Unfallversicherung (UVB 2002 U102), die Bedingungen für die Unfall-Notfall Leistungen im Rahmen der Unfallversicherung (107) und das Formblatt „Wichtige Hinweise" zugrunde liegen. Art B.18 der UVB 2002 U102 (in der Folge UVB 2002) lautet: Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten (Ärztekommission) 1. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen oder ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei V*****, vertr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit Jänner 1998 Kunde der Filiale L***** der Erstbeklagten. Er nahm dort eine Geldanlage in Form eines B*****-Fonds mit einem Anteil von 75 % an festverzinslichen Wertpapieren und einem Aktienanteil von 25 % vor. Diese Veranlagung war als eher kurzfristig gedacht. Noch im Jahr 1998 kündigte er jedoch gegenüber Peter B*****, dem Leiter der Filiale L*****, an, im Frühjahr 1999 eine größere Veranlagung vornehmen zu wollen, zumal aus einem Verlustbeteiligun... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Wegen fehlender Eigenmittel benötigten die beiden Kläger (ein Ehepaar) zum Kauf einer Eigentumswohnung einen Kredit. Sie wandten sich an die beklagte Partei als ihre langjährige Hausbank und nahmen mit ihr Vorgespräche über eine Kreditgewährung auf. Dabei war ihnen in erster Linie Sicherheit in Bezug auf die Kreditzinsen wichtig und ob, bejahendenfalls zu welchen Konditionen, ihnen ein Kredit eingeräumt werde. Die vorzeitige Rückzahlung des Kredites stellte ke... mehr lesen...
Norm: AUVB 1995 Art18.4AUVB 2008 Art 19.4 KSchG §6 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien besteht ein Unfallversicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1995 (AUVB 1995) zu Grunde liegen. Abweichend von Art 7.5 AUVB 1995 wurde vereinbart, dass dem Versicherungsnehmer bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 % die volle Versicherungssumme zustehen soll. Zwischen den Parteien besteht ein Unfallversicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1995 (AUVB 1995) zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft und hat in den letzten Jahren jährlich einige 10.000 Lebensversicherungsverträge - auch mit Verbrauchern - abgeschlossen, zumindest 90 % davon in Österreich. Neben der klassischen (nicht fondsgebundenen) Lebensversicherung wurden und werden von der Beklagten auch zwei Varianten von fondsgebundenen Lebensversicherungen als Massenprodukte angeboten. Die durchschnittliche Laufzeit einer Lebensversicherung bei der Be... mehr lesen...