Entscheidungen zu § 99 Abs. 3 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 121-150 von 184

RS UVS Kärnten 1993/03/18 KUVS-513-514/1/93

Rechtssatz: Werden zwei Verwaltungsübertretungen dem Beschuldigten zur Last gelegt und der Beschuldigte mit gleicher Strafe bestraft obwohl diese Verwaltungsübertretungen mit unterschiedlichem Strafrahmen bedroht sind, ist die gleiche Bestrafung im Straferkenntnis zu begründen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/26 Senat-MD-92-039

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Berufungswerberin mit Straferkenntnis vom 17.12.1991, zu 3-*****-91, für schuldig, als Lenkerin des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen N ********, am 11.4.1991, um 17,00 Uhr, in B, in der Pfarrgasse Nr *, 1. das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand und 2. nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/19 KUVS-31/4/93

Rechtssatz: Stellt sich im Rahmen des Verfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat heraus, daß aufgrund der Ergebnisse eines Ortsaugenscheines und eines Gutachtens des Amtssachverständigen das Verhalten des Beschuldigten am Unfallsort mit einem Unfall in keinem ursächlichen Zusammenhang steht (vorliegend technischer Ausschluß, daß die angezeigten Beschädigungen an einem Wohnwagenanhänger von einer Kollision mit dem PKW des Beschuldigten herrührt) ist das Verwaltungsverfahren mit dem Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/17 KUVS-1472/3/92

Rechtssatz: Für das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 97 Abs 5 ist wesentliches Tatbestandselement, daß der Täter als Fahrzeuglenker einer "Aufforderung" eines "Organes der Straßenaufsicht" zum Anhalten nicht Folge geleistet hat. Weiters ist im Sinne des § 97 Abs 5 StVO notwendig, daß die Aufforderung durch deutlich sichtbare Zeichen erfolgt. Ist aufgrund der Tatörtlichkeit als auch der herrschenden Verkehrssituation es nicht ausschließbar, daß der Beschuldigte das vom Organ der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/09 KUVS-1502/1/92

Rechtssatz: Wird von allem Anfang an die Lenkereigenschaft in Abrede gestellt, sind keine Ermittlungsergebnisse vorhanden, die den Beschuldigten als Lenker ausweisen und hat der Beschuldigte mitgeteilt, daß es ihm nicht möglich ist, den tatsächlichen Lenker zu eruieren, da möglicherweise eines seiner Familienmitglieder während des Urlaubes mit dem Fahrzeug gefahren ist, so kann diese Darstellung nicht von vornherein als unglaubwürdig abgetan werden und auf die Lenkereigenschaft des Beschul... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.02.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/03 Senat-GD-92-016

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 17.12.1991, Zl -91, wurden über Herrn O B Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) wegen Übertretung der §§ 134 Abs1, 102 Abs5 KFG 1967, 2. in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) wegen Übertretung der §§ 134 Abs1, 45 Abs4 KFG 1967 und 3. in Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 40 Stunden) wegen Übertretung der §§ 99 Abs3 lita, 24 Abs1 lita StVO 1960.   Im Sch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.02.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/01 Senat-GF-92-009

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Frau R R die Strafverfügung vom 23. Oktober 1991, 3-     -91, erlassen. Darin wurde gegen die Beschuldigte wegen einer Verwaltungsübertretung (Geschwindigkeitsüberschreitung) vom 16. September 1991 gemäß §20 Abs2 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt.   Die angefochtene Strafverfügung wurde von der Behörde erster Instanz an die Wohnanschrift (Abgabestelle) der Beschuldigten in  ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/01 KUVS-1246/2/92

Rechtssatz: Da unter "Halten" eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit zu verstehen ist, ist es für die Tatbestandsmäßigkeit des verbotswidrigen Haltens unerheblich, ob das Fahrzeug für ca 40 Sekunden oder für ca fünf Minuten am Tatort abgestellt war. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.02.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/28 VwSen-100936/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Abgrenzung zwischen § 99 Abs. 2 lit. e StVO und § 99 Abs. 3 lit. b StVO im Hinblick auf § 4 Abs. 5 StVO (Sachsachaden - Verständigung der nächsten Sicherheitsdienststelle): Sachbeschädigungen an einer Verkehrsleiteinrichtung fallen nicht unter § 99 Abs. 3 lit. b StVO, sondern unterliegen der höheren Strafdrohung nach § 99 Abs. 2 lit. e StVO. Stromleitungsmast ist keine Verkehrsleiteinrichtung. Für die Strafbarkeit nach § 99 Abs. 3 lit. b StVO kommt es nur darauf an, daß überhau... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/27 VwSen-100933/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Einstellung des Strafverfahrens, wenn belangte Behörde den
Spruch: ihres Straferkenntnisses nicht in einer den Anforderungen des § 44a Z. 1 VStG entsprechenden Weise konkretisiert. Wenn die belangte Behörde als Tatzeitpunkt "mittags" nennt, so kann es nicht Aufgabe des UVS sein, aus einer Zeitspanne zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr einen geigneten Tatzeitpunkt festzulegen. Schlagworte Beschädigung einer Hecke; Nichtmeldung; Verkehrsunfall. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/26 Senat-GF-92-003

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Dipl-Ing F S das Straferkenntnis vom 29. Oktober 1991, 3     -91, erlassen. Darin wird Herrn Dipl-Ing S angelastet, er habe am 9. Mai 1991 um a) (=1) 17,55 Uhr, b) (=2)  17,40 Uhr, c) (=3) 17,43 Uhr und d) (=4) 17,43 Uhr a) im Ortsgebiet von R, R Hauptstr. b) Ortsgebiet von G, Wstraße, nächst dem Haus Nr     Fahrtrichtung S c) Ortsgebiet von G, S Straße, nächst dem Kilometer 1,0, Fahrtrichtung S-R und d) Ortsgebiet von S-R, G Str., vor dem Haus... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.01.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/26 KUVS-1466/3/92

Rechtssatz: Verursacht der Beschuldigte einen Verkehrsunfall und verständigt er erst vier Tage danach die Polizei so ist er gemäß § 4 Abs 5 StVO verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich; insbesondere dann, wenn keine
Gründe: vorlagen, die nächste Polizeidienststelle ohne Aufschub gleich nach dem Verkehrsunfall zu verständigen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/20 Senat-MD-92-008

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 23. Dezember 1991, zu 3-*****-91, für schuldig, am 28. Mai 1991, um 11,38 Uhr, im Ortsgebiet von xx, L******gasse, vor dem Haus Nummer 18, Fahrtrichtung J****-T****gasse, als Lenker des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen ****** G, die aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwidigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. (30 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit; 48 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/04 Senat-MD-92-029

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Rechtsmittelwerber mit Straferkenntnis vom 17. Dezember 1991, zu 3-****/91, für schuldig, am 11. Jänner 1991, um 11,15 Uhr, in V******** S**, auf dem Parkplatz der S****************, nächst dem Eingang Nr. 6, als Lenker des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen ****** W.   1. Das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in unsächlichem Zusammenhang stand und   2. ni... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 04.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1992/11/26 Senat-KR-92-037

Herrn M          S   wurde mit der Anzeige des Gendarmeriepostens   xx an die BH xx vom 12.11.1991 zur Last gelegt, am 1.10.1991 gegen 06,15 Uhr als Lenker eines LKW-Zuges (Zugfahrzeug        , Anhänger       ) auf der B    Richtung F        fahrend einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und die Fahrt ohne sofort anzuhalten und ohne den Unfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zu melden, fortgesetzt zu haben. Die Anzeige stützt sich auf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/24 Senat-GD-91-027

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 27.11.1991, Zl 3-     91, wurden über Herrn O      B     Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) wegen Übertretung des §134 Abs1, §45 Abs4 KFG 1967 und 2. in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) wegen Übertretung des §99 Abs3 lita, §23 Abs3 StVO 1960.   Im Schuldspruch des Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte als Fahrzeuglenker am... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 24.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/24 KUVS-1174/2/92

Rechtssatz: Hat das Verbotszeichen "Einbiegen nach links verboten" keine verordnungsmäßige Deckung, kann es keine Rechtswirkungen erzeugen und kann daher dem Lenker nicht zum Vorwurf gemacht werden, so daß der Berufung Folge zu geben und das Verwaltungsverfahren einzustellen ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/10/20 Senat-GD-92-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 7.4.1992, Zl 3-      , wurden über Herrn R      W        Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §134 Abs1, §99 Abs1 KFG 1967, 2. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §99 Abs3 lita, §19 Abs4 letzter Satz, §52 Z24 erster Satz StVO 1960, 3. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §99 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.10.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/10/08 Senat-MD-91-037

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Rechtsmittel- werber mit Straferkenntnis vom 19.Juni 1991, zu 3        , für schuldig, am 19. Februar 1991, um 16,05 Uhr, im Gemeindegebiet xx, R        straße, von der K       straße kommend Richtung O   straße,   1. den PKW mit dem amtl Kennzeichen          gelenkt zu haben, obwohl dies auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit einer Zusatztafel (Ausgenommen Anrainer) verboten war und die in der Zusatzt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 08.10.1992

RS UVS Kärnten 1992/10/01 KUVS-756-757/10/92

Rechtssatz: Es stellt eine zuverlässige Methode dar, wenn die Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer bestimmten, durch Meßpunkte begrenzten Strecke mittels Stoppuhr ermittelt wird, wobei es hiebei nicht eines geeichten Gerätes bedarf. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.10.1992

RS UVS Kärnten 1992/09/01 KUVS-829/3/92

Rechtssatz: Verfolgen Beamte mit dem Dienstfahrzeug das Fahrzeug des Beschuldigten in einem Abstand von 50 m und stellen dabei fest, daß der Beschuldigte die zulässige Geschwindigkeit um 50 km/h überschritt, so macht diese Geschwindigkeitsfeststellung vollen Beweis. Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 70km/h um 50 km/h stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften der StVO dar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/08/27 KUVS-124/6/92

Rechtssatz: Die fotografische Aufnahme, die für den Zeitpunkt der Aufnahme rotes Licht der Verkehrsampel zeigt, macht dafür vollen Beweis, weil nicht gesagt werden kann, daß der Kontakt fälschlicherweise zu einem Zeitpunkt ausgelöst worden wäre, in dem rotes Licht nicht gegeben gewesen ist. Das bedeutet, daß das Foto die Wirklichkeit wiedergibt. Angebotene Beweismittel gegen diese objektive Wirklichkeit sind nicht geeignet, das Gegenteil zu beweisen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.08.1992

RS UVS Kärnten 1992/08/11 KUVS-745/1/92

Rechtssatz: Voraussetzung der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO ist als objektives Tatbildmerkmal der Eintritt wenigstens eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen vom Eintritt eines derartigen Schadens, wobei dieser Tatbestand schon dann gegeben ist, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zum Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.08.1992

RS UVS Kärnten 1992/07/09 KUVS-393-394/2/92

Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsfeststellung durch Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug und Ablesen des Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel dar, wobei bei entsprechendem Ausmaß der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung dem Umstand, daß der Tachometer des Dienstfahrzeuges nicht geeicht war, keine Bedeutung zukommt. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß das Nachfahren über eine Strecke und über eine Zeitspanne erfolgt, die lange genug ist, um die ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.07.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/27 KUVS-302/4/91

Rechtssatz: Diese Tatbilder sind auch dann verwirklicht, wenn der mit einem Verkehrsunfall in einem ursächlichen Zusammenhang stehende Lenker eines Kraftfahrzeuges aus irgendwelchen Gründen kurz anhält, dann aber sofort weiterfährt, ohne den weiteren gesetzlich festgelegten Lenkerverpflichtungen nachzukommen. Der Anhaltepflicht wird nicht schon dadurch nachgekommen, daß erst das Fahrzeug kurzfristig an der Unfallstelle zum Stillstand gebracht wird, und der Beschuldigte im übrigen - ohne au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/18 KUVS-286/3/92

Rechtssatz: Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, allfällige Verkehrsbeschränkungen (im gegenständlichen Fall das Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 14 Tonnen Gesamtgewicht) zu beachten. Wenn dem Beschuldigten diese Gewichtsbeschränkung bekannt ist, darf er sich nicht auf die diesbezügliche Aussage seines Arbeitgebers, wonach angeblich alles geregelt sei, verlassen, sondern ist er verpflichtet, selbst bei der zuständigen Behörde anzufragen (zB durch einen Telefonanruf) ob tatsächlich die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/05/14 Senat-MD-91-053

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte Herrn H F mit Straferkenntnis vom 2.7.1991 zu Zl xx, schuldig, als Lenker des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen W xx am 18.10.1990 um 16,00 Uhr im Gemeindegebiet V von der A-x bei Kilometer 5,7 über eine Straßenböschung auf einen Feldweg in Richtung xx abgefahren zu sein, obwohl es sich hiebei um keine gekennzeichnete Autobahnabfahrt handelt und demnach eine Verwaltungsübertretung gemäß §46 Abs2 StVO 1960 begangen zu haben. Gemäß §99 Abs3a StVO... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.05.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/05/14 Senat-MD-91-053

Rechtssatz: Ein Verkehrsstau auf der Autobahn, welcher unfallbedingt eingetreten ist und bereits 3 bis 4 km zurückreicht, begründet keine Notstandssituation, zumal ein Stau um 16,00 Uhr auf einer Autobahn in der unmittelbaren Nähe von Wien eine durchaus normale Alltagssituation darstellt und außerdem keine konkreten Gefahrenmomente geltend gemacht werden konnten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/05/13 Senat-PL-92-001

Mit der Anzeige vom 5.10.1990 hat ein im Verkehrsüberwachungsdienst stehender Beamter des Gendarmeriepostens xx Anzeige gegen den Lenker des LKW mit dem behördl Kennzeichen O-       wegen Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschweindigkeit erstattet. Der Angezeigte habe eine mit weißer Farbe auf der Fahrbahn markierte 100 Meter lange Meßstrecke laut seiner Stoppuhr in 4,4 Sekunden, also mit 81 km/h, durchfahren.   Im Einspruch gegen die Strafverfügung hat der Beschuldigte um... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/13 KUVS-130/4/92

Rechtssatz: Wenn die Radarmessung durch ein mobiles Gerät vorgenommen wird, die Geschwindigkeit und das Kennzeichen von zwei Beamten gleichzeitig abgelesen wird und sodann ein Beamter die Daten (Kennzeichen, Fahrzeugtype und Geschwindigkeit) sofort mitschreibt, der andere Beamte diese Daten dem Anhaltekommando weiterfunkt, die Entfernung bei der Ablesung des Kennzeichens und der Fahrzeugtype in der Regel 30 Meter betrug, Radarfotos angefertigt und überdies händische Aufzeichnungen gemacht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.05.1992

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