RS UVS Kärnten 1992/10/01 KUVS-756-757/10/92

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Veröffentlicht am 01.10.1992
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Rechtssatz

Es stellt eine zuverlässige Methode dar, wenn die Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer bestimmten, durch Meßpunkte begrenzten Strecke mittels Stoppuhr ermittelt wird, wobei es hiebei nicht eines geeichten Gerätes bedarf.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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