Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §1311; StVO 1960 §93 Abs1; VStG §5 Abs1; VStG §9; ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 StVO 1960 § 93 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91; StVO 1960 §93 Abs1; StVO 1960 §93 Abs2; StVO 1960 §93 Abs3; StVO 1960 §93 Abs5; StVO 1960 §93;VwRallg impl; StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer verpflichtet, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides die Äste der Bäume auf näher genannten Grundstücken, die über die Straße ragten, so auszuästen, dass sie nicht mehr (speziell bei Sturm oder unter Schneelast) auf die Straße bzw. auf die über der Fahrbahn befindlichen Oberleitung fielen. In der Begründung: gab die belangte Behörde den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheide... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 2008 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 29. Oktober 2007 gerichtet auf bescheidmäßige Feststellung, dass die Eigentümer der Liegenschaft 1090 Wien, Julius Tandler Platz 6 (EZ. 799, GB 01002) nur den in nicht größerem Abstand als 3 m entlang der vorbezeichneten Liegenschaft führenden Gehsteig, nicht aber die daran anschließende parkähnlich ausgestaltete Fläche gemäß § 93 Abs. 1 und 4 StVO 1960 von ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10; StVO 1960 §93 Abs1; StVO 1960 §93 Abs4 litb; StVO 1960 § 2 heute StVO 1960 § 2 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 StVO 1960 § 2 gültig von 01.05.2026 bis 30.09.2026 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 46, vom 6. März 2007 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf Befreiung von der Verpflichtung zur winterlichen Betreuung eines näher genannten Verbindungsweges gemäß § 93 Abs. 4 StVO 1960 abgewiesen. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 46, vom 6. März 2007 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf Befreiung von der Verpflichtung zur winterlichen Betreuung eines näher... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 46, vom 6. März 2007 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf Befreiung von der Verpflichtung zur winterlichen Betreuung eines näher genannten Verbindungsweges gemäß § 93 Abs. 4 StVO 1960 abgewiesen. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 46, vom 6. März 2007 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf Befreiung von der Verpflichtung zur winterlichen Betreuung eines näher... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1; StVO 1960 §93 Abs4; StVO 1960 § 93 heute StVO 1960 § 93 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 93 gültig von 22.07.1998 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1; StVO 1960 §93 Abs4; StVO 1960 § 93 heute StVO 1960 § 93 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 93 gültig von 22.07.1998 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 2008 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 2. Jänner 2006 an einem näher genannten Ort nicht dafür gesorgt, dass der entlang der Liegenschaft vorhandene, dem öffentlichen Verkehr dienende Straßenrand in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr in der Breite von 1 m gesäubert und bestreut worden sei. Die Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 93 Abs. 1 StVO... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1; StVO 1960 §93 Abs5; VStG §5 Abs1; StVO 1960 § 93 heute StVO 1960 § 93 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 93 gültig von 22.07.1998 bis 30.09.2022 zuletzt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §1319; ABGB §1319a; StVO 1960 §93 Abs1; StVO 1960 §99 Abs4 lith; VStG §5 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; ABGB § 1319 heute ABGB § 1319 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch90/01 Straßenverkehrsordnung95/03 Vermessungsrecht
Norm: GBG 1955 §10; GBG 1955 §3 Abs3;LiegTeilG 1929 §30; StVO 1960 §93 Abs1;VermG 1968 §7a; GBG 1955 § 10 heute GBG 1955 § 10 gültig ab 11.06.1955 GBG 1955 § 3 heute ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1; StVO 1960 § 93 heute StVO 1960 § 93 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 93 gültig von 22.07.1998 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Dezember 2007 wurde festgestellt, dass für den Gehsteig der EZ. 41, KG A, die im § 93 Abs. 1 StVO 1960 festgelegten Verpflichtungen bestehen. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Dezember 2007 wurde festgestellt, dass für den Gehsteig der EZ. 41, KG A, die im Paragraph 93, Absatz eins, StVO 1960 festgelegten Verpflichtungen bestehen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, d... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführer stellten diese am 7. März 2006 den Antrag, sie "von der winterlichen Betreuung gem. § 93 Abs. 1 StVO im Ausmaß des über eine Breite von maximal 3 Meter ab der Grundgrenze der Liegenschaft ... hinausgehenden Bereiches gem. § 93 Abs. 4 StVO bescheidmäßig zu befreien". Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 2007 im Instanzenzug dahingehend erledigt, dass der Antrag auf "Einschränkung der Verpflichtung zur winterlich... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4 litb;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 besteht nur für Gehsteige innerhalb einer Entfernung von drei Metern von der Liegenschaft; weist der Gehsteig im Anschluss an eine Liegenschaft eine größere Breite als drei Meter auf, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 196... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4 litb;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Befreiung von einer Verpflichtung (hier: gemäß § 93 Abs 1 StVO 1960), die gar nicht besteht (hier: über 3m hinausgehenden Bereich), "abgewiesen" statt "zurückgeweisen", wurden die Antragsteller durch die "Abweisung" i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde E. vom 21. September 2004 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Entbindung von der Schneeräumpflicht für die Zeit von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie ab 18.00 Uhr (vor der Liegenschaft des Beschwerdeführers im Ortsgebiet von E.) gemäß § 93 Abs. 4 StVO abgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde E. vom 21. September 2004 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf En... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1;StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4;
Rechtssatz: Würde einem Antrag auf Entbindung von der Schneeräumpflicht für einen bestimmten Zeitraum Folge gegeben, so wären die Fußgänger im Falle entsprechender Schneelage im angestrebten Zeitraum der Ausnahme von der Schneeräumpflicht (wo der Gesetzgeber aber von der Erforderlichkeit der diesbezüglich ungehinder... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob die "Erfordernisse des Fußgängerverkehrs" (§ 93 Abs. 4 erster Satz, erster Teilsatz, StVO 1960) eine Einschränkung der Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 zulassen, kommt es weder darauf an, von "welchen" Fußgängern die Straße benützt wird, noch ob die Benützung der anderen Straßenseite f... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. August 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es am 29. Dezember 1999 von 7.00 bis 15.00 Uhr in Wien 19, B-Straße , als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa. D Ges.m.b.H. - der durch Rechtsgeschäft die Verpflichtung zur Besorgung der Aufgaben nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 (Säuberung des Gehsteiges und Bestreuung bei Schneelage und Glatteis) für dieses Haus übertragen worden sei - u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs5;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, dass der gesamte Schneefall eines Tages "insgesamt eine Schneedecke von ca. 20 bis 25 cm erbracht" hat, bewirkt jedenfalls mehrere Stunden nach Aufhören der Schneefälle nicht, dass die geforderte Streupflicht als überspannt anzusehen wäre (Hinweis E 4.3.1994, 94/02/0011). European... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 22. Dezember 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 100 Abs. 4 StVO 1960 in Verbindung mit § 93 Abs. 1 leg. cit. und § 57 Abs. 1 AVG der Auftrag erteilt, "unverzüglich, längstens jedoch bis zum Ablauf des der Zustellung dieses Bescheides folgenden Tages" (dieser Bescheid wurde vom Beschwerdeführer am 22. Dezember 1999 persönlich übernommen) dafür zu sorgen, den entlang seiner näher bezeichneten Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Mete... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs4;StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: § 100 Abs. 4 StVO 1960 bietet zwar in Verbindung mit dem jeweiligen, den Vorschriften dieses Bundesgesetzes zuwiderlaufenden Tatbestand (hier § 93 Abs. 1 StVO 1960) die Grundlage für die Erteilung eines Auftrages zur Beseitigung dieses Tatbestandes (Hinweis E 23.3.1983, 82/03/0248, 0249, in dem § 91 Abs. 3 StVO 1960 als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs2;StVO 1960 §100 Abs4;StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die im angefochtenen Bescheid bestimmte Leistungsfrist ("unverzüglich, längstens bis zu" dem - im Zeitpunkt der Erlassung des Auftrages durch die belangte Behörde - bereits vergangenen Tag) ist in sich widersprüchlich und widerspricht deshalb dem § 59 Abs. 2 AVG. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. März 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Hausverwalter unterlassen, am 17. Jänner 1997 in der Zeit von 06.00 Uhr bis 12.40 Uhr, an einem näher genannten Ort in Wien für die Säuberung des Gehsteiges von Schnee und für die Bestreuung des Gehsteiges zu sorgen. Er habe dadurch § 93 Abs. 1 und 5 StVO verletzt, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. 4 lit. h StVO eine Geldstrafe (Ersatzfreih... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0070 3 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung gem § 93 Abs 1 (iVm Abs 5) StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:19980201... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs5;StVO 1960 §99 Abs4 lith;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Sieht sich der Hausverwalter mangels finanzieller Deckung außer Stande, der nach § 93 StVO übernommenen und dem Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer - insbesondere von Fußgängern - dienenden Verpflichtung zur Besorgung der Gehsteigrei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 92 Abs. 3 StVO der Ersatz von Kosten für die Entfernung von Streusplitt, die am 27. Februar 1996 von einem örtlich umschriebenen Gehsteig vorgenommen worden sei, vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Im Beschwerdefall sind zunächst die Vorschriften des § 9... mehr lesen...