RS Vwgh 2001/12/21 2001/02/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §93 Abs1;
StVO 1960 §93 Abs5;

Rechtssatz

Der bloße Umstand, dass der gesamte Schneefall eines Tages "insgesamt eine Schneedecke von ca. 20 bis 25 cm erbracht" hat, bewirkt jedenfalls mehrere Stunden nach Aufhören der Schneefälle nicht, dass die geforderte Streupflicht als überspannt anzusehen wäre (Hinweis E 4.3.1994, 94/02/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001020221.X01

Im RIS seit

11.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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