Entscheidungen zu § 7 Abs. 4 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-16 von 16

TE UVS Niederösterreich 2003/05/14 Senat-PL-02-0065

Mit dem nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ bekämpften Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft X über Herrn J****** A*** gestützt auf § 137 Abs 3 Z 8 WRG 1959 eine Geldstrafe in der Höhe von ? 1600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung eines Beitrages zu den Kosten des Verfahrens in der Höhe von ? 160,-- ausgesprochen.   Angelastet wurde Herrn A***, dass er es zu verantworten habe, dass er in der Zeit vom 21.7.2001... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.05.2003

RS UVS Niederösterreich 2003/05/14 Senat-PL-02-0065

Rechtssatz: Gewässerpolizeiliche Aufträge haben keine dingliche Wirkung, sodass auch bei Eigentumsübergang die Verpflichtung für den Veräußerer aufrecht bleibt. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.05.2003

TE UVS Niederösterreich 2003/02/17 Senat-SB-02-0004

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, eine Verwaltungsübertretung gemäß § 24 Abs 1 lit n, § 99 Abs 3 lit a StVO 1960 begangen zu haben, weil er am 22 September 2001 um 15,30 Uhr im Gemeindegebiet R****** auf dem Güterweg R******-****** nächst dem Gasthaus R******, H********** *, das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-****** auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Fahrverbotes und zwar ?Fahrverbot ausgenommen A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.02.2003

RS UVS Niederösterreich 2003/02/17 Senat-SB-02-0004

Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs 1 lit n StVO ist das Halten und das Parken auf Straßenstellen, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes (z B nach § 7 Abs 4 oder nach § 52 Z 1) erreicht werden können, verboten. Von einer Verkehrsbeschränkung ausgenommene Anrainer sind auch allfällige Rechtsbesitzer. Ist ein Verein Fischereiausübungsberechtigter, dann sind auch die Vereinsmitglieder als Anrainer im Sinne der StVO zu betrachten. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 17.02.2003

RS UVS Kärnten 2003/02/06 KUVS-1708-1709/4/2002

Rechtssatz: Die in § 4 Abs. 2 StVO normierte Verständigungspflicht ist schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewusstsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Unfalles, insbesondere aber die Möglichkeit der Verletzung einer Person zu erkennen vermocht hätte. Bei der Verständigungspflicht kommt es weder auf das Verschulden noch auf die Art oder Schwere der Verletzung einer Person an, sonder... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.02.2003

TE UVS Steiermark 2002/02/26 30.14-24/2001

Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde der Berufungswerberin zu Last gelegt, sie habe am 27.9.2000, gegen 16.30 Uhr, in G, T-K-S, Richtung Norden das Kraftfahrzeug zum linken Fahrbahnrand gelenkt, obwohl das Zufahren zum linken Fahrbahnrand auf einer Fahrbahn mit Gleisen von Schienenfahrzeugen verboten sei und es sich dabei um keine Einbahnstraße gehandelt habe. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 7 Abs 4 StVO verhängte die belangte Behörde über die Berufungswerberin eine Geldstraf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 26.02.2002

RS UVS Steiermark 2002/02/26 30.14-24/2001

Rechtssatz: Ein Zufahren zum linken Fahrbahnrand im Sinne des Verbotes nach § 7 Abs 4 StVO setzt voraus, dass die Fahrbahn nicht verlassen wird. Der Fahrbahnrand wird erst durch optische Merkmale, wie zB durch Rand- oder Begrenzungslinien, gebildet, während befahrbare Teile der Straße, wie Parkstreifen, noch zur Fahrbahn gehören (§ 2 Abs 1 Z 2 StVO). Eine blaue Bodenmarkierung nach § 25 Abs 2 StVO kennzeichnet einen Parkstreifen und stellt keine (in weißer Farbe auszuführende) Begrenzungsl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.02.2002

TE UVS Niederösterreich 2002/02/18 Senat-WB-00-496

Mit Straferkenntnis vom 7.12.2000, Zl. 3-****-00, erkannte die Bezirkshauptmannschaft X den nunmehrigen Berufungswerber schuldig, am 14.6.2000, um 22,45 Uhr, im Ortsgebiet T************, auf der B **, W***** S*****, beim Haus Nr **, als Lenker des PKWs **-*****, das Fahrzeug auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes und zwar Linkszufahren auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet erreicht werden konnte, abgestellt und hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 18.02.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/02/18 Senat-WB-00-496

Rechtssatz: Kein Linkszufahren iSd § 7 Abs 4 zweiter Satz StVO liegt vor, wenn über eine Randlinie hinaus gefahren oder in eine Haus- oder Grundstückseinfahrt eingefahren wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 18.02.2002

TE UVS Niederösterreich 1999/06/07 Senat-GF-98-526

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft:   "Sie haben am 28.6.1998 um 14.38 Uhr den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen ** *** * im Ortsgebiet von M*******-***** auf der B ** auf Höhe Haus Nr 6 in Richtung A*****/* gelenkt und sind zum linken Fahrbahnrand einer Vorrangstraße, die keine Einbahnstraße ist, zugefahren.   Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §7 Abs4 StVo 1960 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 Wegen dieser V... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.06.1999

RS UVS Niederösterreich 1999/06/07 Senat-GF-98-526

Rechtssatz: Unter dem Begriff des Zufahrens (im Sinne der zitierten Bestimmung) zum linken Fahrbahnrand kann nur verstanden werden, dass dieses ausschließlich zum Halten oder Parken erfolgt, während etwa das Einfahren in ein Haus bzw ein Grundstück, oder auch in einen Parkplatz begrifflich das Zufahren zum linken Fahrbahnrand ausschließt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 07.06.1999

TE UVS Steiermark 1997/09/10 30.17-63/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 29.7.1996, um 17.32 Uhr, in G, in der Georgigasse, auf Höhe Haus Nr. 26, als Lenker das Fahrzeug mit dem Kennzeichen GU 1RRP, auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr und Gleisen von Schienenfahrzeugen am linken Fahrbahnrand abgestellt. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 24 Abs 1 lit m StVO wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (30 Stunden ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.09.1997

RS UVS Steiermark 1997/09/10 30.17-63/97

Rechtssatz: Kein Zufahren zum linken Fahrbahnrand nach § 7 Abs 4 StVO liegt vor, wenn das Fahrzeug die Fahrbahn verläßt und über den linken Fahrbahnrand hinaus auf den Gehsteig fährt, etwa auf den abgeschrägten Abschnitt eines verbreiterten Gehsteiges (Haltestelle) vor einer Hauseinfahrt. Daher wird die Übertretung nach § 24 Abs 1 lit. n StVO durch dieses Verhalten nicht begangen. Schlagworte Halteverbot zufahren gesetzliches Verbot Fahrbahnrand Gehsteig Abschrägung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.09.1997

TE UVS Wien 1997/01/23 03/M/13/135/97

Erstinstanzlicher Bescheid: Der Berufungswerber wurde mit dem angefochtenen Straferkenntnis für schuldig erkannt, er habe am 24.2.1996, um 08.45 Uhr, in Wien, O-Straße, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-26 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr und Gleisen von Schienenfahrzeugen am linken Fahrbahnrand, somit auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht we... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.01.1997

RS UVS Wien 1997/01/23 03/M/13/135/97

Rechtssatz: Der spezifische Unrechtsgehalt des durch § 24 Abs 1 lit n iVm § 99 Abs 3 StVO konstituierten Dauerdelikts liegt im Fortwirken des durch Zuwiderhandlung gegen § 7 Abs 4 StVO (oder andere Verbote) gesetzten primären Unrechts. Auch bei längerer Abstelldauer kann ein "Rechtswidrigwerden" nicht allein aus § 24 Abs 1 lit n entstehen, wenn die Übertretung des primären Verbots rechtmäßig war. Sinn dieser Bestimmung ist es, das Zufahrtsverbot zur linken Straßenseite abzusichern, nicht a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.01.1997

RS UVS Oberösterreich 1995/09/15 VwSen-103152/3/Br

Rechtssatz: Aufgrund des Beweisergebnisses kann nicht davon ausgegangen werden, daß hier dem Meldungsleger ein Ablesefehler nicht unterlaufen ist. Immerhin unterscheidet sich ein Audi 100 von einem VW Kombi doch erheblich. Ein Ablesefehler ist hier vielmehr sogar sehr wahrscheinlich. Der Meldungsleger bezeichnet dieses Fahrzeug sowohl am hinterlegten Organmandat als auch in der ergänzenden Stellungnahme vom 16.12.1994 als einen Audi 100. Primär ist daher aus diesem Grund das Straferkenntni... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.09.1995

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