Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 2006 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 2, Abs. 2a lit. d und Abs. 3 StVO Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben, weil dieses (zu 2/3) am 23. Juni 2004 um 02.15 Uhr in Salzburg, Münzgasse 1, auf einem gemäß § 43 Abs. 1 lit. d StVO verordneten "Behindertenparkplatz" abgestellt gewesen sei, ohne dass im Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0007 E 22. März 1991 VwSlg 13415 A/1991 RS 2 Stammrechtssatz Straßenverkehrszeichen müssen nicht in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrbahnrichtung aufgestellt sein, entscheidend ist allein die leichte und rechtzeitige Wahrnehmbarkeit (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0269; E 15.1.1986... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 6. November 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem näher bezeichneten behördlichen Kennzeichen am 6. November 1999 in einer näher bestimmten Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, weil der Parkschein gefehlt habe. Demnach habe er § 1 Abs. 3 Parkometergesetz, LGBl. für Wien Nr. 47/1974 in der gelten... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;StVO 1960 §25 Abs1;StVO 1960 §25 Abs2;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52 Z13d;
Rechtssatz: Erfolgt die Kundmachung der Verordnung nicht gesetzmäßig, dann liegt mangels Geltung der betreffenden Verordnung keine Kurzparkzone vor. Da die Gebührenpflicht von der Existenz einer Kurzparkzone im Sinn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §25 Abs1;StVO 1960 §25 Abs2;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52 Z13d;
Rechtssatz: Eine Kundmachung der Kurzparkzone auf einem Fahrbahnteiler am linken Fahrbahnrand der Fahrbahn für den stadteinwärts führenden Verkehr ist keine gesetzmäßige Kundmachung, wie z.B. eine Kundmachung auf der rechten Straßenseite mit entsprechender Zusatztafel. Euro... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1998 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie sei am 19. Oktober 1997 um 19.05 Uhr im Ortsgebiet von Ebreichsdorf, Wiener Neustädterstraße, Höhe Haus Nr. 11, Richtung Eisenstadt, mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52a Z10b;VwRallg;
Rechtssatz: Das Verkehrszeichen "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" (§ 52a Z 10b StVO 1960) kann auch "nur" auf der linken Straßenseite - auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens - angebracht werden. Abgesehen davon, dass sich eben diesbezüglich "anderes" (§ 48 Abs. 2 e... mehr lesen...
Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ist zur AZ 16 Cg 287/95a ein Rechtsstreit zwischen D als Kläger und der Stadt Graz als beklagter Partei anhängig, in dem der Kläger von der beklagten Partei aus dem Titel der Amtshaftung die Bezahlung eines Betrages von S 5.863,20 s.A. mit der Begründung: begehrt, gegen ihn sei zu Unrecht ein Verfahren wegen der Übertretung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes durchgeführt worden; erst durch den bereits im
Spruch: erwähnten Bescheid des... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Bei der Anbringung von Straßenverkehrszeichen ist zu beachten, dass diese von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig erkannt werden können; der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass dies bei der Anbringung auf der rechten Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn der Fall ist (Hinweis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 4.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen) bestraft, weil sie am 17. Jänner 1996 um 14.31 Uhr in Villach auf der Südautobahn A 2, Richtungsfahrbahn Villach - Staatsgrenze Italien, bei Bau-km 355.004, Knoten Villach, als Lenkerin eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws die mittels Vorschriftszeichen kun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Weist die Autobahn (A 2) am Ort der Aufstellung des Verkehrszeichens gem § 52 lit a Z 10a StVO bereits Bodenmarkierungen (Leitlinien) für einen in weiterer Folge zu einer anderen Autobahn (A 10) abzweigenden Fahrstreifen auf, so vermag dieser Umstand keine einen Kundmachungsmangel der GeschwindigkeitsbeschränkungsV be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §48 Abs4;
Rechtssatz: Es ist unerheblich, ob ein Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10a StVO auf der rechten und linken Seite der Fahrbahn auf eigenen Standsäulen, den senkrechten Stehern eines Überkopfwegweisers oder links auf dem Steher eines Überkopfwegweisers und rechts auf einer eigenen Standsäule angebracht ist. § 48 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §48 Abs4;
Rechtssatz: Weder § 48 Abs 2 StVO noch § 48 Abs 4 StVO normieren, daß Straßenverkehrszeichen auf derselben Anbringungsvorrichtung nur entweder auf beiden Seiten oder oberhalb der Fahrbahn angebracht werden dürfen. Ebenso ist nach diesen Bestimmungen nicht ausgeschlossen, daß auf der senkrechten Anbringu... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 8. Juni 1995 wurde ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 9. Dezember 1994 bestätigt, wonach der Beschwerdeführer am 20. Juli 1994 um 10.35 Uhr in Feldkirch, Graf-Hugo-Wuhrgang, Höhe Finanzlandesdirektion, mit dem näher bestimmten Fahrzeug eine Verkürzung der Parkabgabe bewirkt habe, indem für das Abstellen dieses mehrspurigen Fahrzeuges in der angegeben... mehr lesen...
Index: L37068 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Vorarlberg90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkabgabeG Vlbg 1987 §2 Abs2;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z13d;
Rechtssatz: Die Anbringung von Hinweistafeln gem § 2 Abs 2 Vlbg ParkabgabeG an der rechten Straßenseite ist für die Kennzeichnung der Verkehrsfläche als gebührenpflichtig grundsätzlich ausreichend, weil selbst nach der StVO - für die Kundma... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 10. Juni 1993 um 14.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in R bei Straßenkilometer 6,7 der Bezirksstraße im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" abgestellt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der Be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 89/18/0007 2
VwSlg 13415 A/1991 Stammrechtssatz Straßenverkehrszeichen müssen nicht in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrbahnrichtung aufgestellt sein, entscheidend ist allein die leichte und rechtzeitige Wahrnehmbarkeit (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0269; E 15.1.1986,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. Juni 1991 um 18.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zum Halten abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Es ist zulässig, daß ein Halteverbot und Parkverbot, soll es auf der linken Straßenseite gelten, allein durch Anbringung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen auf dieser Straßenseite kundgemacht wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22. Dezember 1987 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 30. März 1987 um 14.15 Uhr in Wien 7., Burggasse 38, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W nnn.nnn in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, "ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, da der Parkschein unrichtig entwertet war". Mit Straferkenntnis des Magistra... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52 Z13d idF 1987/213 ;StVO 1960 §54 Abs1;StVONov 14te;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der klaren Regelung des § 54 Abs 1 StVO können unter anderem unter den im § 52 StVO genannten Straßenverkehrszeichen auf Zusatztafeln weitere wichtige, sich au... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44 Abs1 idF 1976/412 ;StVO 1960 §48 Abs2;
Rechtssatz: § 48 StVO enthält den Grundsatz, daß Straßenverkehrszeichen nur dann ordnungsgemäß kundgemacht sind, wenn sie auf der rechten Straßenseite angebracht sind. Eine ausschließliche Anbringung auf der linken Straßenseite ist danach unzulässig (Hinweis E 13.6.1986, 84/17/0156). European Cas... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. September 1988 um 15.00 Uhr in Melzen, Selzthal, auf der Schoberpaß-Bundesstraße 113 auf Höhe Str.Km 66,100 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die durch Straßenverkehrszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 1 in Verbindun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf das auf der linken Straßenverkehrsseite aufgestellte und vom Besch rechtzeitig und leicht erkennbare Straßenverkehrszeichen durfte die Beh die Übertretung nach § 20 Abs 1 iVm § 52 lit a Z 10a StVO als erwiesen annehmen. Es liegt daher auch kein dera... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 25. September 1986 um 10.15 Uhr in Wien 2, Untere Augartenstraße vor dem Haus Nr. 31, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in einem beschilderten Halteverbot mit dem Zusatz: "Gilt neben dem Gleis" gehalten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb gemäß § 99 Abs. 3 li... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52a Z13b;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Gerade im Stadtgebiet muß ein Kraftfahrer mit Halteverboten rechnen, sodaß er - will er sein Fahrzeug halten - gezielt nach entsprechenden Straßenverkehrszeichen Ausschau zu halten hat, wobei sich diese Ausschau nicht auf den unmittelbaren F... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;
Rechtssatz: Straßenverkehrszeichen müssen nicht in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrbahnrichtung aufgestellt sein, entscheidend ist allein die leichte und rechtzeitige Wahrnehmbarkeit (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0269; E 15.1.1986, 84/03/0239). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 10. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 7. Juni 1989 von 8.00 bis 10.40 Uhr in Wien 15, Hütteldorferstraße 53, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw geparkt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln kundgemachtes Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz "Mo-Fr., von 8.00-16.00 Uhr (werktags) ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen"... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z13b;
Rechtssatz: Eine Bestimmung des Inhalts, daß ein Halteverbot und Parkverbot nicht nur am Ort seiner Geltung (nämlich auf der rechten Straßenseite) kundgemacht, sondern bereits vorher bei der Zufahrt zu dem gewünschten Ort des Haltens und Parkens angekündigt werden müßte, fi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z13b;VwRallg;
Rechtssatz: Die Begriffe Straße und Fahrbahn sind nicht gleichzusetzen, weil Straße der weitere, Fahrbahn dagegen der engere Begriff ist. Fahrbahn ist somit vielfach nur ein Teil der Straße, und zwar der für den Fahrzeugverkehr bes... mehr lesen...