RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0212

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Veröffentlicht am 21.10.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;
StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §48 Abs2;
StVO 1960 §52 Z13b;

Rechtssatz

Es ist zulässig, daß ein Halteverbot und Parkverbot, soll es auf der linken Straßenseite gelten, allein durch Anbringung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen auf dieser Straßenseite kundgemacht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020212.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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