Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2266/77 E 17. April 1978 RS 2 Stammrechtssatz Die Übertretungen gegen die Pflichten nach § 4 Abs 1 StVO, § 4 Abs 2 StVO und § 4 Abs 5 StVO können auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §24;
Rechtssatz: Die psychische Reaktion eines Besch auf den Unfall und die im Anschluss daran gemachten Erfahrungen können auch bei einer persönlichen Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht rekonstruiert werden (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0132). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0164 E 19. März 1986 VwSlg 12083 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Verpflichtung nach § 4 StVO 1960 kommt es nicht darauf an, ob dem Verpflichteten ein Verschulden am Zustandekommen des Verkehrsunfalles getroffen hat (Hinweis E 30.1.1978, 1997/76). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Begriff "ohne unnötigen Aufschub" in § 4 Abs 5 StVO gegenüber dem Begriff "sofort" in § 4 Abs 2 StVO einen weiteren zeitlichen Spielraum für die Erfüllung der Verständigungspflicht setzt, doch kann dies, auch beim Suchen nach dem geschädigten Unfallspartner, nur ein relativ kurzer Zeitraum, z. B. "nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §45 Abs1;
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten erstmals in einem weiteren Strafverfahren, welches das nämliche Verkehrsgeschehen betrifft, zu einem späteren Zeitpunkt der Vorwurf gemacht, dass bei dem Verkehrsunfall "Personen verletzt worden sind", so ka... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Auf die subjektive Einschätzung des Grades der Verletzung durch den Verletzten kommt es für die Verständigungspflicht des Unfallgegners nach § 4 Abs 2 StVO nicht an (Hinweis auf E vom 25.11.1985, 85/02/0208). Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Auch nicht nennenswerte Verletzungen (hier: Prellung geringen Grades, Hautabschürfungen) lösen die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 2 StVO aus (Hinweis auf E v. 25.11.1985, 85/02/0208). Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987020118.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung der Tatbilder des § 4 Abs 1 lit c und des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO wird Vorsatz nicht verlangt, weshalb zur Strafbarkeit gem § 5 Abs 1 VStG fahrlässiges Verhalten genügt. Tatbestandsmäßig ist demnach neben dem (positiven) Wissen auch das fahrlässige Nichtwisse... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig g... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig g... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Jedenfalls so lange noch keine amtliche Unfallaufnahme erfolgt ist und noch brauchbare Ergebnisse aus Untersuchungen hinsichtlich einer allfälligen Alkoholbeeinträchtigung zum Unfallszeitpunkt zu erwarten sind, macht sich der Unfallbeteiligte durch einen Nachtrunk einer Übertretung des § 4 Abs 1 lit c ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §24;
Rechtssatz: Die psychischen Reaktionen (Schock) des Beschuldigten nach einem Verkehrsunfall können auch bei einer persönlichen Untersuchung durch einen ärztlichen Sachverständigen nicht rekonstruiert werden. Qualifiziert der Sachverständige das Verhalten des Beschuldigten in seiner schrift... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 4 Abs 2 StVO 1960 ist an sich nicht übertragbar, doch darf sich der Verpflichtete zu ihrer Erfüllung auch eines Boten bedienen. In diesem Fall muss er sich aber davon überzeugen, dass sein Auftrag im Sinne des Gesetzes befolgt wurde. Vorrangig ist nach § 4 Abs 2 StVO 1960 lediglich eine allfällige Hilfeleistungspflich... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1833/72 E 12. April 1973 RS 1 Stammrechtssatz Das Wort "sofort" im 2. Satz des § 4 Abs 2 StVO ist im wörtlichen Sinn zu verstehen, d. h. der Verpflichtete hat so rasch als möglich die Verständigung vorzunehmen. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 Satz1;StVO 1960 §4 Abs2 Satz2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0365 E 12. September 1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Hilfeleistungspflicht und für die Anhaltepflicht sowie für die Meldepflicht ist der Eintritt einer unfallskausalen - auf das Verschulden kommt es nicht an - Verletzung einer anderen Person und in subjektiver Hinsicht d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0515 E 11. Mai 1984 VwSlg 11432 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Die Verständigungspflicht nach dieser Bestimmung wird nicht nur durch äußere, auch für einen medizinischen Laien ohne weitere Untersuchung sofort erkennbare Verletzungen ausgelöst, weshalb sich aus dieser Bestimmung für die im Abs 1 dieser Gesetzesstelle ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es, „obwohl am 5. September 1984 gegen 08.30 Uhr sein Verhalten als Lenker des PKW’s mit dem behördlichen Kennzeichen nn insoferne mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist, als er zur vorgenannten Zeit bei seiner Fahrt mit dem vorgenannten Pkw in Bruck/L. auf der Hainburger Straße vor dem Haus Hainburgerstraße Nr. 10 die auf der Hainburger Straße in... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 Satz2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: In Ansehung der durch Unterlassung von Meldungen begangenen Übertretungen des § 4 StVO 1960 genügt die Angabe von Zeit und Ort des Unfalles als entsprechende Angaben zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat. Einer näheren Umschreibung der unterlassenen Handlung be... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Bei einem zu Sturz gekommenen Radfahrer muss mit Verletzungen gerechnet werden (Hinweis E 11.5.1984, 84/02/0515). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1985:1985020208.X02 Im RIS seit 06.10.2020 Zuletzt aktualisiert am 06.10.2020 mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 2 2.Satz StVO besteht auch bei "nicht nennenswerten" Verletzungen (Hinweis E 3.10.1984, 84/03/0163; hier hat die zu Sturz gekommene Radfahrerin gesagt, sie spüre "etwas am Arm", hat aber auf der Fortsetzung ihrer Fahrt bestanden; der Bfr wurde zu Recht nach § 4 Abs 2 2.Satz StVO bestraft). ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Radfahrerin, die von einem Auto niedergefahren wurde, einer sofortigen ärztlichen Untersuchung nicht zugestimmt hat, sondern auf Fortsetzung der Fahrt bestand, kann den Lenker des Pkw's von seiner Meldepflicht nicht befreien. Dass schließlich die Radfahrerin in der Lage war, ihre Fahrt fortzusetzen, obwohl sie ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juni 1981 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. August 1979 gegen 10.15 Uhr nach Verursachung eines Verkehrsunfalles auf der Hauser Bezirksstraße bei der Johannesstatue im Markte Neukirchen als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) die Fahrt nach dem Verkehrsunfall, ohne etwas Geeignetes zu unternehmen, fortgesetzt und 2.) es unterlassen, diesen Verkehrsunfall, bei dem eine Pe... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs2
Rechtssatz: Die Prüfung des Vorliegens eines Verkehrsunfalles mit Personenverletzung, welcher Umstand Tatbestandsmerkmal für die VÜ nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 2 StVO ist, beinhaltet für die Verwaltungsbehörde eine Tatfrage, welche unabhängig von den Gerichten (hier: gerichtl. Verurteilung wegen § 94 Abs 1 StGB. Vergehen des... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Graz sprach mit Straferkenntnis vom 23. April 1970 aus, der Beschwerdeführer habe am 7. September 1969 um 19.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagen auf der Landesstraße 180 im Gemeindegebiet Edelstauden im Bezirk Feldbach gelenkt, wobei er nach Beteiligung an einem Verkehrsunfall, bei welchem eine Person verletzt worden sei, nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt und es unterlassen habe, unverzüglich die Anzeige beim ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs2
Rechtssatz: Die Verpflichtung aus den Vorschriften des § 4 Abs 1 lit c und Abs 2 StVO 1960 setzen das Wissen um den Verkehrsunfall voraus (Hinweis E 9.9.1968, 0620/68, VwSlg 7391 A/1968). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1971:1970001867.X01 Im RIS seit 22... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs2
Rechtssatz: Die Tatbestände nach § 4 Abs 1 lit c und Abs 2 StVO 1960 sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles zu erkennen vermocht hätte (Hinweis E 19.5.1969, 0062/69, und E 11.... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien (Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt) vom 1. März 1967 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 99 Abs. 2 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzarreststrafe 7 Tage) verhängt, weil er die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 StVO 1960 dadurch begangen habe, daß er am 25. November 1966 um etwa 13 Uhr in Wien 22., Breitenleerstraße, in der Höhe des Hauses ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage unter welchen Umständen bei einem Unfall für sofortige ärztliche Hilfe zu sorgen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1968:1967001871.X01 Im RIS seit 28.10.2020 Zuletzt aktualisiert am 28.10.2020 mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs 2 StVO bezieht sich auf ALLE Personen, deren Verhalten mit dem Verkehrsunfall im ursächlichen Zusammenhang steht, ohne Rücksicht darauf, ob sie an den Unfall ein Verschulden trifft oder nicht. Schlagworte Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964... mehr lesen...