RS Vwgh 1983/5/11 82/03/0075

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Veröffentlicht am 11.05.1983
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita
StVO 1960 §4 Abs2

Rechtssatz

Die Prüfung des Vorliegens eines Verkehrsunfalles mit Personenverletzung, welcher Umstand Tatbestandsmerkmal für die VÜ nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 2 StVO ist, beinhaltet für die Verwaltungsbehörde eine Tatfrage, welche unabhängig von den Gerichten (hier: gerichtl. Verurteilung wegen § 94 Abs 1 StGB. Vergehen des Instichlassen eines Verletzte) zu lösen ist (Hinweis des zu dem in wesentlichen gleichgelagerten Problem der Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO ergangen E 24.5.1973 352/73).

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982030075.X01

Im RIS seit

02.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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