RS Vwgh 1986/9/17 86/03/0122

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Veröffentlicht am 17.09.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1833/72 E 12. April 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Das Wort "sofort" im 2. Satz des § 4 Abs 2 StVO ist im wörtlichen Sinn zu verstehen, d. h. der Verpflichtete hat so rasch als möglich die Verständigung vorzunehmen.

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030122.X01

Im RIS seit

04.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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