RS Vwgh 1971/3/11 1867/70

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Veröffentlicht am 11.03.1971
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StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 litc
StVO 1960 §4 Abs2

Rechtssatz

Die Tatbestände nach § 4 Abs 1 lit c und Abs 2 StVO 1960 sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles zu erkennen vermocht hätte (Hinweis E 19.5.1969, 0062/69, und E 11.7.1963, 1983/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001867.X02

Im RIS seit

22.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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