Index: L87908 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotVorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1 impl;Geschwindigkeitsbeschränkung A 14 Rheintalautobahn 1985 §1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §20 Abs3;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte zuerst verurteilt, die auf der Autobahn zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0093 E 28. Februar 1985 RS 3 Stammrechtssatz Einem mit der Radarmessung betrauten Beamten ist auf Grund seiner Schulung die ordnungsgemäße Verwendung des Radargerätes zuzumuten (Hinweis E 22.6.1983, 82/03/0284). Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0185 E 19. März 1987 RS 7 Stammrechtssatz Die bloße Behauptung, es seien bei der Radarmessung "nicht geeichte Zusatzeinrichtungen" verwendet worden, führt nicht zum Erfolg der Beschwerde (hier: durch Eichschein war nachgewiesen, dass das G... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Wird die Zulässigkeit einer Angabe über die von einem anderen Fahrzeug eingehaltene Geschwindigkeit bestritten, ist die Feststellung notwendig, ob die Aussage auf einer Schätzung, auf dem Ablesen eines Tachometers beruht oder, ob die Beobachtung auf andere Weise erfolgte (Hinweis E 13.4.1984, 83/02/... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §46 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Rechtsprechung dahin, die Übertretung einer im Ortsgebiet verordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sei nach § 20 Abs 2 StVO zu bestrafen, ist nicht auf Autobahnen anzuwenden. Da der Begriff des Ortgebietes im § 2 Abs 1 Z 15 StVO mit dem Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortst... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0493 E 22. November 1984 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass den verkehrstechnisch geschulten Organen der Sicherheitswache ein, wenn auch nur im Schätzungswege gewonnenes Urteil darüber zuzubilligen ist, ob ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit in erheblichem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0779/78 E 21. März 1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Überschreitung einer im Ortsgebiet zulässigen höheren Höchstgeschwindigkeit (hier z. B. 60 km/h) ist im Sinne des § 44 a lit b VStG 1950 dem Tatbild des § 52 lit a § 10 a (und nicht des § 20... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0063 E 20. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der Verwaltungsübertretung des § 20 Abs 2 StVO ist bei jeder noch so geringfügigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt, sodass das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung iSd § 44 a lit a VStG 1950 im
Spruch: des angefochtenen Besche... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Der Einholung eines fotogrammetrischen Vergleichsgutachtens zwischen dem Foto des Beschuldigten und des Lenkers auf dem Radarfoto bedarf es nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die aus dem Radarfoto eine verläßlichen Schluß auf die mangelnde identität des Lenkers mit dem Beschuldigten zulassen. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen des Fahrzeuglenkers, bei den bei der Radarmessung verwendeten Radargeräten könnten innerhalb nur eines Jahres nach der letzten Eichung Messungenauigkeiten von bis zu 50 % auftreten und dies sei im wesentlichen durch die Erschütterungen, denen die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Unterlässt es der Beschuldigte darzulegen, welche Bedenken konkret gegen die Aufstellung des Radargerätes bestehen und äußert er auch hinsichtlich des Vorhandenseins von reflektierenden Gegenständen lediglich eine Vermutung, so handelt es ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0178 E 25. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Beim Delikt der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 20 Abs 2 StVO 1960) genügt eine Tatortumschreibung (§ 44a lit a VStG 1950) "X-Straße nächst Y-Straße" (Anders als das Wort "nach" stellt das Wort "nächst" ein enges räumliches N... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0370 E 9. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Was den Tatort bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anlangt, genügt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH die bloße Nennung eines Straßenzuges als Tatort n... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Die Umschreibung des Tatortes mit den Worten "vor" bzw "nach" bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO 1960 entspricht nicht dem im § 44 a lit a VStG 1950 statuierten Konkretisierungsgebot, weil eine derartige Bezeichnung nicht geeignet ist, einen bestimmten Tator... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0107 E 29. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Mit jeder, wenn auch nur geringfügigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist der Tatbestand einer Verwaltungsübertretung - nach Maßgabe der sonstigen jeweils bestehenden Vorrau... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52a Z10a;
Rechtssatz: Die Schätzung einer eingehaltenen Geschwindigkeit von 90 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ist nicht mehr verlässlich, da die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht über einem Drittel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt. Schlagworte Feststellen der Gesc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0779/78 E 21. März 1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Überschreitung einer im Ortsgebiet zulässigen höheren Höchstgeschwindigkeit (hier z. B. 60 km/h) ist im Sinne des § 44 a lit b VStG 1950 dem Tatbild des § 52 lit a § 10 a (und nicht des § 20... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Bei einer Entfernung von 300 m zwischen zwei mit hoher Geschwindigkeit (hier 160 km/h) fahrenden Fahrzeugen ist das Ablesen des Kennzeichens des vorderen Fahrzeuges nicht in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise möglich. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung des Verkehrs oder der Eintritt von nachteiligen Folgen für Unbeteiligte ist kein Tatbestandsmerkmal der Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO 1960. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987180015.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52a Z10a;
Rechtssatz: Es gibt keine Regelung, derzufolge Radarmessungen, wenn dem Lenker keine besondere Möglichkeit einer die Messung begleitenden Geschwindigkeitskontrolle eingeräumt wurde, kein taugliches Beweismittel darstellen würden. Schlagworte Beweismittel
Festste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer v... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung nach § 52 a Z 10 a StVO 1960 ist nicht von der sofortigen Anhaltung des Täters am Tatort abhängig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986180265.X02 Im RIS seit 12.10.2006 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1 impl;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Ein im 3. Monat der praktischen Ausbildung stehender Polizeibeamter ist in der Lage, die Überschreitung einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h richtig zu schätzen, gleichgültig ob der Polizeibeamte ein "erfahrener" Inhaber einer Lenkerberechtigung war oder nicht (Hinweis E 24.4.1986, 85/... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Unter ganz besonderen Konstellationen kann auch die Schätzung der Geschwindigkeit eines (lediglich) herannahenden Fahrzeuges ein taugliches Beweismittel sein, so etwa, wenn - neben weiteren Voraussetzungen - die eingesehene Fahrtstrecke mehrere Hundert Meter lang ist. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Die Schätzung der Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges auf einer Strecke von 150 m mit 50 km/h (statt 30 km/h) ist kein taugliches Beweismittel, da das absolute Ausmaß der relevanten Geschwindigkeiten (30 km/h bzw 50 km/h) verhältnismäßig niedrig ist und die angebliche Differenz zwischen Fahrge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3381/80 E 17. Dezember 1982 RS 2 Stammrechtssatz Nach der Erfahrung reicht eine Wegstrecke von 100 m aus, um die Geschwindigkeit eines sich nähernden, und an dem Beobachter vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges zu schätzen (Hinweis E 18.9.1963 1072/62). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §20 Abs3;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der behördlichen Beweiswürdigung einer Geschwindigkeitsüberschreibung von "ca 20 km/h" auf der Grundlage eines nicht geeichten Tachometers eines Gendarmerie-Kfz (dessen Tachometer zeigte 70 km/h an, zulässig waren 40 km/h; Hinweis E 9.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Abs10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatumschreibung zwischen Umspannwerk und "Ausweichfahrbahn" (in Wien 13, Wientalstraße) ist im Hinblick auf das Ende der Strecke ungenügend. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann unter anderem auch dann verlässlich festgestellt werden, wenn das Straßenaufsichtsorgan dem betreffenden Kraftfahrzeug folgt und die Geschwindigkeit am Tachometer des Funkstreifenwagens abliest. Ausschlaggebend ist dabei, dass die beteiligten Fahrzeuge die gleiche Geschwindigkeit e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Bei Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 15 km/h kann unter Hinweis auf Abweichungen bei den Radarmessergebnissen von + 5 km/h kein Rechtsschutzinteresse beeinträchtigt werden (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0097), da auch nur geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Verwirklichung ... mehr lesen...