RS Vwgh 1987/4/9 86/02/0180

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Veröffentlicht am 09.04.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a;

Rechtssatz

Unter ganz besonderen Konstellationen kann auch die Schätzung der Geschwindigkeit eines (lediglich) herannahenden Fahrzeuges ein taugliches Beweismittel sein, so etwa, wenn - neben weiteren Voraussetzungen - die eingesehene Fahrtstrecke mehrere Hundert Meter lang ist.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020180.X02

Im RIS seit

21.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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