Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom XXXX, GZ. XXXX, wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX AG (in Folge: AG), Geschäftsanschrift XXXX, eingetragen im Firmenbuch zu XXXX, als Beschuldigte, wegen Verletzung der Bestimmungen von § 11 Abs. 1 Satz 3 VAG, BGBl. Nr. 569/1978 idF BGBl. I Nr. 56/2007 (Unterlassung der unverzüglichen Anzeige de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 05.09.2013, Zl. FMA-KL23 5159.100/0001-LAW/2013, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Spruchpunkt I.2. wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG 2007, BGBl. I Nr. 60/2007, iVm § 95 Abs. 2 Z 2 WAG 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 idF. BGBl. I Nr. 37/2010, für schuldig erachtet und eine Geldstrafe über Euro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0005-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) in Spruchpunkten I.3.a) und I.3.b) wegen Übertretung des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBI. I 37/2010, iVm § 98 Abs. 5 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I Nr. 72/2010, sowie in Spruchpunkten I.4.a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 25.11.2009, Zl. FMA-KL29 2062.100/0002-LAW/2008, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 48c iVm § 48a Abs. 1 Z 2 lit. a BörseG für schuldig erachtet und eine Geldstrafe über Euro 5.000.-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Der BF sei seit 03.07.2000 Vorstandsmitglied ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 25.11.2009, Zl. FMA-KL29 2062.100/0002-LAW/2008, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 48c iVm § 48a Abs. 1 Z 2 lit. a BörseG für schuldig erachtet und eine Geldstrafe über Euro 5.000.-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Der BF sei seit 03.02.2001 Vorstandsmitglied ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0005-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) in Spruchpunkten I.3.a) und I.3.b) wegen Übertretung des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBI. I 37/2010, iVm § 98 Abs. 5 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I Nr. 72/2010, sowie in Spruchpunkten I.4.a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0004-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) in Spruchpunkten I.3.a) und I.3.b) wegen Übertretung des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBI. I 37/2010, iVm § 98 Abs. 5 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I Nr. 72/2010, sowie in Spruchpunkten I.4.a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0005-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) in Spruchpunkten I.3.a) und I.3.b) wegen Übertretung des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBI. I 37/2010, iVm § 98 Abs. 5 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I Nr. 72/2010, sowie in Spruchpunkten I.4.a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0004-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) in Spruchpunkten I.3.a) und I.3.b) wegen Übertretung des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBI. I 37/2010, iVm § 98 Abs. 5 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I Nr. 72/2010, sowie in Spruchpunkten I.4.a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0004-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) in Spruchpunkten I.3.a) und I.3.b) wegen Übertretung des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBI. I 37/2010, iVm § 98 Abs. 5 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I Nr. 72/2010, sowie in Spruchpunkten I.4.a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Straferkenntnis der FMA vom XXXX, GZ. XXXX, wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX Mit Straferkenntnis der FMA vom römisch 40 , GZ. römisch 40 , wurde über römisch 40 (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der römisch 40 XXXX AG (in Folge: AG), Geschäftsanschrift XXXX, eingetragen im Firmenbuch zu XXXX v, als Beschuldigtem, wegen Verletzung der Bestimmungen von § 11 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom XXXX, GZ. XXXX, 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom römisch 40 , GZ. römisch 40 , wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt wurde über römisch 40 (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX AG (in Folge: AG), Geschäftsanschrift XXXX, eingetragen im Firmenbuch zu XXXX, als Beschuldigtem, wegen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom XXXX, GZ. XXXX, wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX AG (in Folge: AG), Geschäftsanschrift XXXX, eingetragen im Firmenbuch zu XXXX v, als Beschuldigtem, wegen Verletzung der Bestimmungen von § 11 Abs. 1 Satz 3 VAG, BGBl. Nr. 569/1978 idF BGBl. I Nr. 56/2007 (Unterlassung der unverzüglichen Anzeige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom XXXX, wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX (in Folge: AG), Geschäftsanschrift XXXX, eingetragen im Firmenbuch zu XXXX, als Beschuldigtem, wegen Verletzung der Bestimmungen von § 11 Abs. 1 Satz 3 VAG, BGBl. Nr. 569/1978 idF BGBl. I Nr. 56/2007 (Unterlassung der unverzüglichen Anzeige der Wahl neuer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit der zu hg. Zl. W107 2106585-1 protokollierten Beschwerde bekämpft die Antragstellerin (in Folge: AS) den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) vom 13.03.2015 mit folgendem
Spruch: " 1. Die XXXX, ZVR-Zahl XXXX, Zustellanschrift XXXX (in der Folge XXXX) hat binnen sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA) vom 22.08.2014, zugestellt am 26.08.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA) vom 22.08.2014, zugestellt am 26.08.2014, richtet sich gegen den Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt alleiniger und selbständiger Geschäftsführer sowie Alleingesellschafter der XXXX (in Folge: Gesellschaft 2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1; im VP bezeichnet als BF2), zum Entscheidungszeitpunkt alleiniger und selbständiger Geschäftsführer sowie Alleingesellschafter der XXXX (in Folge: Gesellschaft 1), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 12.03.2013 ri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt im Vorstand der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatstiftung 1) und im Vorstand der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatstriftung 2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt alleiniger und selbständiger Geschäftsführer sowie Alleingesellschafter der XXXX (in Folge: Gesellschaft 3), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX (in Folge: Privatstiftung 2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt im Vorstand der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatstiftung 1) und Vorstandsmitglied der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatstiftung 2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen die Beschwerdeführerin XXXX (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt alleiniger Vorstand der XXXX AG (nunmehr XXXX GmbH; in Folge: XXXX) sowie der XXXX AG (nunmehr XXXX GmbH; in Folge: XXXX) und Vorstandsmitglied der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im März 2013 wurde die Finanzmarktaufsicht (in Folge FMA) durch zwei Konsumentenanfragen hinsichtlich der Beschwerdeführerin auf diese aufmerksam. Die Anfragen bezogen sich auf die Seriosität des Unternehmens und dessen Berechtigung, österreichische Sparanlagen entgegenzunehmen. Auf Rückfrage der FMA gaben beide Konsumenten an, auf die Beschwerdeführerin durch Internetrecherche zum Thema Geld und Anlagemöglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 09.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (idF FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 10.09.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 09.09.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht in der Fassung FMA), Bereich Integrierte Aufsicht,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF5), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF5), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 15.11.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorst... mehr lesen...