Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer XXXX richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX (vormals XXXX; in der Folge: Sie sind seit römisch 40 Vorstand der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom XXXX, das sich gegen den Beschwerdeführer XXXX richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom römisch 40 , das sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 14.06.2011 Vorstand derXXXX (vormals XXXX; in der Folge: XXXX), einer Aktiengesellschaft mit de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 13.12.2012 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 02.01.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 13.12.2012 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 02.01.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt verantwortlicher Beauftragter der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt verantwo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 24.04.2013, zugestellt am 29.04.2013, lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 24.04.2013, zugestellt am 29.04.2013, lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 10.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 23.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 14.05.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 14.05.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 23.01.2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 13.02.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 23.01.2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 13.02.2013 lang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 23.01.2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Börsegesetzes für schuldig erkannt (Spruchpunkt I.) und die Haftung der XXXX gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen (Spruchpunkt II.). Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde mit Schriftsatz vom 13.02.2013 lang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer derXXXX GmbH (in Folge:die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer derXXXX Gmb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: XXXX) vom 27.03.2013, GZ: XXXX erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX XXXX: 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: römisch 40 ) vom 27.03.2013, GZ: römisch 40 erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer römisch 40 XXXX: I. Sie sind seit XXXXGeschäftsführer der XXXX (in Folge a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 27.03.2013, GZ: XXXX erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX: 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 27.03.2013, GZ: römisch 40 erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX: I. Sie sind seit XXXX Geschäftsführer der XXXX (in Folge auch "XXXX"), einer konzessionie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000365-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000365-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000368-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000368-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000398-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000398-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXXals Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXXals Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie waren von 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000404-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000404-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000407-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000407-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarkt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: Gese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Die Antragstellerin war bis zur Kündigung des Prüfungsauftrages mit sofortiger Wirkung durch ein Schreiben vom 6. März 2014 Bankprüferin der xxxxAG, einem konzessionierten Kreditinstitut mit Sitz in xxxx, und war bis zu diesem Zeitpunkt mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 beauftragt. römisch eins.1. Die Antragstellerin war bis zur Kündigung des Prüfungsauftrages mit sofortiger Wirkung durch ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX, "Sehr geehrter Herr römisch 40 , Sie waren von 18.06.2004 bis 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX, "Sehr geehrter Herr römisch 40 , Sie waren von 18.06.2004 bis 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Mit Bescheid vom 21.02.2014, GZ: FMA-KI29 0100/0216-SIG/2013, der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) zugestellt am 25.02.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) den Antrag vom 14.01.2014, die Beurteilung der Eigenmittelausstattung der BF zum XXXX als angemessen zu beurteilen, abgewiesen (Spruchteil I.). Mit Bescheid vom 21.02.2014, GZ: FMA-KI29 0100/0216-SIG/2013,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 15.06.2007 Vorstand der XXXX mit der Geschäftsanschrift XXXX "Sie sind seit 15.06.2007 Vorstand der römisch 40 mit der Geschäftsanschrift römisch 40 I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift YYYY I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funk... mehr lesen...