Entscheidungen zu § 22 Abs. 2a FMABG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 961-964 von 964

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/22 W172 2000400-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktio... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/22 W172 2000403-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y Wien I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Fu... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/22 W172 2000424-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktio... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/4/7 W107 2003275-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit ihrer zur hg. Zl. W107 2003275-1/2 protokollierten Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) vom 14.01.2014 mit folgendem
Spruch: "Folgende Kundmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in gemäß § 4 Abs. 11 VAG vom 07.06.2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Homepage der FMA ist rechtmäßig: "... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.04.2014

Entscheidungen 961-964 von 964

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