Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") als Beschuldigten und die haftende Gesellschaft ("Zweitbeschwerdeführerin"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") als Beschuldigte und die haftende Gesellschaft ("Zweitbeschwerdeführerin"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Frau XXXX! Sie waren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") als Beschuldigten und die haftende Gesellschaft ("Zweitbeschwerdeführerin"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") als Beschuldigten und die haftende Gesellschaft ("Zweitbeschwerdeführerin"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") als Beschuldigten und die haftende Gesellschaft ("Zweitbeschwerdeführerin"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") als Beschuldigten und die haftende Gesellschaft ("Zweitbeschwerdeführerin"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") als Beschuldigten und die haftende Gesellschaft ("Zweitbeschwerdeführerin"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") als Beschuldigte und die haftende Gesellschaft ("Zweitbeschwerdeführerin"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Frau XXXX! Sie waren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der angefochtene Bescheid in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom XXXX , richtet sich gegen die beschwerdeführende Partei XXXX (in Folge: BP2) und enthält folgenden
Spruch: 1. Der angefochtene Bescheid in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom römisch 40 , richtet sich gegen die beschwerdeführende Partei römisch 40 (in Folge: BP2) und enthält folgenden
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 03.06.2014, zugestellt am 05.06.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 03.06.2014, zugestellt am 23.06.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 21.02.2014, GZ: FMA-RK0001.020/0001-FIN/2013, wurde die XXXX gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), ermächtigt und beauftragt, unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des RL-KG und unter Beachtung der Prüfungsschwerpunkte laut Anlage ./1 zu diesem Bescheid zu prüfen, ob die Jah... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 21.02.2014, GZ: FMA-RK0001.020/0001-FIN/2013, wurde die XXXX gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), ermächtigt und beauftragt, unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des RL-KG und unter Beachtung der Prüfungsschwerpunkte laut Anlage ./1 zu diesem Bescheid zu prüfen, ob die Jah... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 21.02.2014, GZ: FMA-RK0001.020/0001-FIN/2013, wurde die XXXX gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), ermächtigt und beauftragt, unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des RL-KG und unter Beachtung der Prüfungsschwerpunkte laut Anlage ./1 zu diesem Bescheid zu prüfen, ob die Jah... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 03.03.2015, GZ: FMA-RK00000.020/0004-FIN/2014, wurden gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), über den mit Bescheid der FMA vom 16.05.2014, GZ: FMA RK00000.020/0001-FIN/2014, festgelegten Prüfplan für Prüfungen für das Jahr 2014 gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 hinaus, weitere namentlich erwähnte U... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 03.03.2015, GZ: FMA-RK00000.020/0004-FIN/2014, wurden gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), über den mit Bescheid der FMA vom 16.05.2014, GZ: FMA RK00000.020/0001-FIN/2014, festgelegten Prüfplan für Prüfungen für das Jahr 2014 gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 hinaus, weitere namentlich erwähnte U... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 03.03.2015, GZ: FMA-RK00000.020/0004-FIN/2014, wurden gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), über den mit Bescheid der FMA vom 16.05.2014, GZ: FMA RK00000.020/0001-FIN/2014, festgelegten Prüfplan für Prüfungen für das Jahr 2014 gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 hinaus, weitere namentlich erwähnte U... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 27.03.2015, GZ: FMA-RK100549.002/0001-FIN/2015, wurde die XXXX dem Verwaltungsverfahren beigezogen, um zu prüfen, ob der zuletzt festgestellte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht sowie die Halbjahresfinanzberichte des vergangenen und des laufenden Geschäftsjahres eines namentlich erwähnten Unternehmens den nationalen und in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 27.03.2015, GZ: FMA-RK100549.002/0001-FIN/2015, wurde XXXX dem Verwaltungsverfahren beigezogen, um zu prüfen, ob der zuletzt festgestellte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht sowie die Halbjahresfinanzberichte des vergangenen und des laufenden Geschäftsjahres eines namentlich erwähnten Unternehmens den nationalen und intern... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 27.03.2015, GZ: FMA-RK100549.002/0001-FIN/2015, wurde XXXX dem Verwaltungsverfahren beigezogen, um zu prüfen, ob der zuletzt festgestellte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht sowie die Halbjahresfinanzberichte des vergangenen und des laufenden Geschäftsjahres eines namentlich erwähnten Unternehmens den nationalen und intern... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit den Straferkenntnissen 1.) vom 07.05.2014, GZ. FMA-FL25 6200.100/0009-LAW/2013, dem Beschwerdeführer nachweislich zugestellt am 09.05.2014, und 2.) vom 15.12.2014, GZ. FMA-FL25 6200.100/0013-LAW/2013, dem Beschwerdeführer nachweislich zugestellt am 16.12.2014, wurde dem Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlichem Beauftragten der XXXX (in Folge: GmbH) vorgeworfen, dass es 1.) in den Zeiträumen 0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit den Straferkenntnissen 1.) vom 07.05.2014, GZ. FMA-FL25 6200.100/0009-LAW/2013, dem Beschwerdeführer nachweislich zugestellt am 09.05.2014, und 2.) vom 15.12.2014, GZ. FMA-FL25 6200.100/0013-LAW/2013, dem Beschwerdeführer nachweislich zugestellt am 16.12.2014, wurde dem Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlichem Beauftragten der XXXX (in Folge: GmbH) vorgeworfen, dass es 1.) in den Zeiträumen 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis vom 08.05.2013 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" bzw. "belangte Behörde") den Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF") unter anderem wegen Übertretung des § 20 Z 1 iVm § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG 2007 ("Spruchpunkt I.1." des angefochtenen Straferkenntnisses) für schuldig erachtet und eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis vom 08.05.2013 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" bzw. "belangte Behörde") den Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF") unter anderem wegen Übertretung des § 20 Z 1 iVm § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG 2007 ("Spruchpunkt I.1." des angefochtenen Straferkenntnisses) für schuldig erachtet und eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis vom 02.05.2012 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" bzw. "belangte Behörde") den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG) für schuldig erachtet und eine Geldstrafe in der Höhe von 50.000 Euro sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe (14 Tage) verhängt. Der BF habe vom 01.01.2011 bis zum 04.08.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis vom 02.05.2012 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" bzw. "belangte Behörde") den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG) für schuldig erachtet und eine Geldstrafe in der Höhe von 50.000 Euro sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe (14 Tage) verhängt. Der BF habe vom 01.01.2011 bis zum 04.08.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Mandatsbescheid vom 28.05.2014, GZ FMA-BV27 1007/0009-INV/2014, zugestellt am 03.06.2014, der beschwerdeführenden Partei (in Folge: BF) die Zahlung von Abschöpfungszinsen für die Überschreitung der Grenze betreffend zwei Schuldverschreibungen (in Folge: SV) gemäß § 30 Abs. 3 Z 8 lit. e Betriebliches Mitarbeite... mehr lesen...