Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "belangte Behörde" oder "FMA") vom 20.10.2014 richtete sich gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei", die "BF") und die haftende Gesellschaft ("haftende Gesellschaft"; beide im Folgenden "beschwerdeführende Parteien", auch die "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 06.05.2015 der Finanzmarktaufsicht, dem Beschwerdeführer und dem Kreditinstitut zugestellt am 07.05.2015, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX "Sehr geehrter Herr Dr. römisch 40 I. Sie sind seit 01.01.2012 Mitglied des Vorstands der XXXX (in der Folge XXXX oder "das KI"), eines konz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 06.05.2015 der Finanzmarktaufsicht, dem Beschwerdeführer und dem Kreditinstitut zugestellt am 07.05.2015, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX! I. Sie waren von 01.01.2004 bis 31.03.2014 Mitglied des Vorstands der XXXX (in der Folge "XXXX" oder "das KI"), eines konzessionierten Krediti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 06.05.2015 der Finanzmarktaufsicht, dem Beschwerdeführer und dem Kreditinstitut zugestellt am 07.05.2015, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX "Sehr geehrter Herr Dr. römisch 40 I. Sie sind seit 01.09.2000 Mitglied des Vorstands der XXXX (in der Folge XXXX oder "das KI"), eines konz... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wird der Beschwerdestelle der FMA mitgeteilt, dass die XXXX (im Folgenden auch: "TMA") gemäß Pkt. 2.3 ihrer (als Anlage beigefügten) AGB ihren Kunden eine inländische Bankverbindung bzw. Kreditkarte vorschreiben würde. 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wird der Beschwerdestelle der FMA mitgeteilt, dass die XXXX (im Folgenden auch: "TMA") gemäß Pkt. 2.3 ihrer (als Anlage beigefügten) AGB ihren Kunden eine inländische Bankverbindung bzw. Kreditkarte vorschreiben würde. 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wird der Beschwerdestelle der FMA mitgeteilt, dass die XXXX (im Folgenden auch: "TMA") gemäß Pkt. 2.3 ihrer (als Anlage beigefügten) AGB ihren Kunden eine inländische Bankverbindung bzw. Kreditkarte vorschreiben würde. 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wird der Beschwerdestelle der FMA mitgeteilt, dass die XXXX (im Folgenden auch: "TMA") gemäß Pkt. 2.3 ihrer (als Anlage beigefügten) AGB ihren Kunden eine inländische Bankverbindung bzw. Kreditkarte vorschreiben würde. 1. Mit E-Mail vom 21.07.2014 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der XXXX(in Folge: die BF) mit Bescheid vom XXXX, GZ: FMA-XXXX, nachweislich zugestellt am 02.05.2016, gemäß § 70 Abs. 4 Z 1 Bankwesengesetz (BWG) iVm § 28a Abs. 5 Z 2 BWG unter Androhung einer Zwangsstrafe iHv EUR 15.000 aufgetragen, den rechtmäßigen Zustand längstens binnen acht Wochen ab Zustellung des Bescheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.06.2015 richtete die XXXX über ihren rechtsfreundlichen Vertreter ein Auskunftsersuchen an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Begehrt wurde die Bekanntgabe und Übermittlung sämtlicher Amtshilfeersuchen der FMA an ausländische Behörden inklusive Antworten, sämtlicher Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden an die FMA inklusive Antworten sowie sonstiger damit in Zusammenhang stehender Korres... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 07.10.2014 fand in den Räumlichkeiten der XXXX AG (Beschwerdeführerin zu 2.; in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) ein "Company Visit" statt. Da die Zusammenlegung der Funktionen der internen Revision und Compliance aufgrund von Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie Art und Umfang der erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten aus Sicht der Fachabteilung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 07.10.2014 fand in den Räumlichkeiten der XXXX AG (Beschwerdeführerin zu 2.; in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) ein "Company Visit" statt. Da die Zusammenlegung der Funktionen der internen Revision und Compliance aufgrund von Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie Art und Umfang der erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten aus Sicht der Fachabteilung der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") vom 22.01.2015, laut Rückschein zugestellt am 22.01.2015, richtet sich an die Beschwerdeführerin (im Folgenden "BF") als Beschuldigte und die haftende Gesellschaft (Sparkasse XXXX). Es wurden eine Geldstrafe in der Höhe von 1000 EUR sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 100 EUR verhängt. 1. Das angef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde gleicht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in allen Aspekten der zu W230 2121559-1 protokollierten Beschwerde, in der das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) mit einem Ersuchen um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen der Auslegung des Unionsrechts befasst hat: "I. Ist die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Ma... mehr lesen...
E nt s c h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) mit Bescheid vom 10.07.2015, GZ FMA-W00253/0004-WAW/2015, zugestellt am 23.07.2015, vorgeworfen, der ihn als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 74 Abs. 1 und 2 WAG treffenden Verpflichtung, längstens innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Gesc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: belangte Behörde) hat die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom 25.08.2015, GZ FMA-UB0001.200/0020-BUG/2015, zugestellt am 26.08.2015, aufgefordert, binnen 6 Wochen nach Zustellung des Bescheides, die unerlaubte gewerbliche Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften österreichischer Kunden sowie die unerlaubte gewerbliche Ausführung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde gleicht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in allen Aspekten der zu W230 2121559-1 protokollierten Beschwerde, in der das Bundesverwaltungsgericht den EuGH mit einem Ersuchen um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen der Auslegung des Unionsrechts befasst hat: "I. Ist die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanieru... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde gleicht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in allen Aspekten der zu W230 2121559-1 protokollierten Beschwerde, in der das Bundesverwaltungsgericht den EuGH mit einem Ersuchen um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen der Auslegung des Unionsrechts befasst hat: "I. Ist die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanieru... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 22.12.2015 begehrte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF") von der FMA bestimmte Informationen über Daten bzw. Unterlagen betreffend die Heta Asset Resolution AG ("Heta"), um über die Vermögenssituation der Heta und des Landes Kärnten informiert zu werden. Dieses Begehren wurde zunächst nicht auf eine bestimmte Rechtsgrundlage gestützt, es wurde lediglich angemerkt, dass die FMA Abwicklung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde gleicht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in allen Aspekten der zu W230 2121559-1 protokollierten Beschwerde, in der das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) mit einem Ersuchen um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen der Auslegung des Unionsrechts befasst hat: "I. Ist die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Ma... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 1. Vorbemerkungen Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist als Abwicklungsbehörde nach dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, BGBl. I 98/2014 (im Folgenden: BaSAG) mit der Abwicklung der Heta Asset Resolution AG befasst. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist als Abwicklungsbehörde nach dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, Bundesgesetzblatt Teil eins, 98 aus 2014, (im Folgend... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde gleicht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in allen Aspekten der zu W230 2121559-1 protokollierten Beschwerde, in der das Bundesverwaltungsgericht den EuGH mit einem Ersuchen um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen der Auslegung des Unionsrechts befasst hat: "I. Ist die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanieru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 28.05.2014, zugestellt durch Hinterlegung am 02.06.2014, wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX GmbH, FN XXXX (im Folgenden: Wertpapierfirma oder GmbH), seit 30.10.2012 und als damit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. 52/1991 idgF, nach außen vertretungsbefugtes Organ hinsichtlich des Verdacht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) vom 28.05.2014, zugestellt durch Hinterlegung am 02.06.2014, wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX GmbH, FN XXXX (im Folgenden: Wertpapierfirma oder GmbH), seit 24.08.2006 und als damit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. 52/1991 idgF, nach außen vertretungsbefugtes Organ hinsichtlich des Verdacht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom 23.12.2015, GZ FMA- XXXX , der Antragstellerin (in Folge: AS) zugestellt am 28.12.2015, festgestellt, dass der Konzernabschluss zum 31.12.2013 sowie die Halbjahreskonzernabschlüsse zum 30.06.2013 und zum 30.06.2014 der AS - aus näher angeführte Gründen - fehlerhaft sind. römisch eins.1. Die Fina... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0005-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 40 Abs. 1 Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.1.), des § 40 Abs. 2a Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.2.), des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkte I.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0004-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 40 Abs. 1 Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.1.), des § 40 Abs. 2a Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.2.), des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkte I.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0005-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 40 Abs. 1 Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.1.), des § 40 Abs. 2a Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.2.), des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkte I.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis vom 02.01.2013, Zl. FMA-KL30 0769.100/0004-LAW/2012, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF) wegen Übertretung des § 40 Abs. 1 Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.1.), des § 40 Abs. 2a Z 1 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkt I.2.), des § 40 Abs. 2a Z 3 BWG iVm § 98 Abs. 5 BWG (Spruchpunkte I.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin bezweckt als eingetragener Verein mit Sitz in XXXX - laut ihrer Homepage mit " XXXX " - die finanzielle Unterstützung von Arbeitnehmern in Österreich im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, einer Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen und des Todes. 1. Die Beschwerdeführerin bezweckt als eingetragener Verein mit Sitz in römisch 40 - laut ihrer Homepage mit " römisch ... mehr lesen...