Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX (in Folge: AIB), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitgl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitglied der XXXX (in Folge: AIB), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 24.01.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsmitgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") (als beaufsichtigtes Unternehmen) gemäß § 19 FMABG durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde für das FMA-Geschäftsjahr 2012. Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") (als beaufsichtigtes Unternehmen) gemäß Paragraph 19, FMABG durch die Fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") als beaufsichtigtes Unternehmen gemäß § 19 FMABG durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde für das FMA-Geschäftsjahr 2011. Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") als beaufsichtigtes Unternehmen gemäß Paragraph 19, FMABG durch die Finanzm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Nach einem ersten Rechtsgang im Falle des 2. angefochtenen Bescheides hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA"), Abteilung Verfahren, mit den angefochtenen Bescheiden vom 29.09.2014 Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2014 in der Höhe von römisch eins.1. Nach einem ersten Rechtsgang im Falle des 2. angefochtenen Bescheides hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA"), Abteilung Verfahren, mit den angefochten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") (als beaufsichtigtes Unternehmen) gemäß § 19 FMABG durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde für das FMA-Geschäftsjahr 2011. Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") (als beaufsichtigtes Unternehmen) gemäß Paragraph 19, FMABG durch die Fin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Nach einem ersten Rechtsgang hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA"), Abteilung Verfahren, mit den angefochtenen Bescheiden vom 29.09.2014 Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2013 in der Höhe von 130.426 EUR und für das FMA-Geschäftsjahr 2014 in der Höhe von 190.554 EUR vorgeschrieben. römisch eins.1. Nach einem ersten Rechtsgang hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA"), Abteilung Verfahren, mit den an... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Nach einem ersten Rechtsgang im Falle des 2. angefochtenen Bescheides hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA"), Abteilung Verfahren, mit den angefochtenen Bescheiden vom 29.09.2014 Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2014 in der Höhe von römisch eins.1. Nach einem ersten Rechtsgang im Falle des 2. angefochtenen Bescheides hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA"), Abteilung Verfahren, mit den angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Nach einem ersten Rechtsgang hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA"), Abteilung Verfahren, mit den angefochtenen Bescheiden vom 29.09.2014 Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2013 in der Höhe von 130.426 EUR und für das FMA-Geschäftsjahr 2014 in der Höhe von 190.554 EUR vorgeschrieben. römisch eins.1. Nach einem ersten Rechtsgang hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA"), Abteilung Verfahren, mit den an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin ist ein in das Vereinsregister eingetragener Verein mit Sitz in XXXX und einer Büroadresse in XXXX, die in ihren Richtlinien und Statuten festgelegt hat, als betriebliche Unterstützungskasse unselbständigen Erwerbstätigen (Arbeitnehmern) mit ständigem Wohnsitz in Österreich Unterstützungsleistungen für den Fall des Alters, bei Invalidität, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat am 17.10.2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Homepage der FMA betreffend die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) eine Kundmachung (Warnmeldung) gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz BWG zum konzessionslosen Betreiben von Bankgeschäften veröffentlicht. römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FM... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht im Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. 1. Gemäß Paragraph 6, BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht im Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor, weil weder in einem Bundes- noch in einem Landesgese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht im Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. 1. Gemäß Paragraph 6, BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht im Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor, weil weder in einem Bundes- noch in einem Landesgese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom 23.12.2015, GZ XXXX der Antragstellerin (in Folge: AS) zugestellt am 28.12.2015, festgestellt, dass der Konzernabschluss zum 31.12.2013 sowie die Halbjahreskonzernabschlüsse zum 30.06.2013 und zum 30.06.2014 der AS - aus näher angeführte Gründen - fehlerhaft sind. römisch eins.1. Die Finanzmarkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX(im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der XXXX(im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei derXXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei derXXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei der XXXX (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.2012 bis 17.04.2013 eine Prüfung gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durchgeführt. Der Bericht über diese Vor-Ort-Prüfung ist mit 17.04.2013 datiert (ON 01 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint]) 1. Bei der römisch 40 (im Folgenden auch: "BG") wurde im Zeitraum vom 05.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: "FMA"), zuletzt vom 09.02.2015 (ON 11 des FMA-Aktes - die mit Ordnungsnummern [ON] und Beilagen [Blg.] angeführten Quellen sind Teil des FMA-Aktes, die mit Ordnungszahlen [OZ] angeführten sind Teil des BVwG-Aktes), übermittelt an den in Hamburg, Deutschland ansässigen anwaltlichen Rechtsvertreter (im Folgenden auch: RV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der XXXX (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint], S. 2). 1. Vom 25.02. bis 06.03.2013 fand in den Räumlichkeiten der römisch 40 (im Folgenden auch: "LHS") eine Vor-Ort-Prüfung statt (ON 1 des FMA-Aktes [im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile d... mehr lesen...