Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: die belangte Behörde) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 25.08.2015, GZ XXXX, zugestellt am 26.08.2015, aufgefordert, binnen 6 Wochen nach Zustellung des Bescheides, die unerlaubte gewerbliche Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften österreichischer Kunden sowie die unerl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA) vom 11.05.2015, GZ: FMA-KI23 5129/0030-SGB/2014, zugestellt am gleichen Tag der Beschwerdeführerin (in Folge auch: "BF" oder "KF"), wies folgenden
Spruch: auf: "Der Meldung an die FMA durch die KF, deren Auswertung, sowie der Stellungnahme des Kreditinstitutes vom 04.09.2014 ist zu entnehmen, dass folgende Verletzung des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 02.01.2013, zugestellt am 04.01.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1), im Tatzeitraum Geschäftsleiter der Beschwerdeführerin zu 2.) (im Folgenden: Kreditinstitut), als Beschuldigten und enthält unter Vernachlässigung der bereits eingestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 02.01.2013, zugestellt am 04.01.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1), im Tatzeitraum Geschäftsleiter der Beschwerdeführerin zu 2.) (im Folgenden: Kreditinstitut), als Beschuldigten und enthält unter Vernachlässigung der bereits eingestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 02.01.2013, zugestellt am 04.01.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1), im Tatzeitraum Geschäftsleiter der Beschwerdeführerin zu 2.) (im Folgenden: Kreditinstitut), als Beschuldigten und enthält unter Vernachlässigung der bereits eingestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 02.01.2013, zugestellt am 04.01.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1), im Tatzeitraum Geschäftsleiter der Beschwerdeführerin zu 2.) (im Folgenden: Kreditinstitut), als Beschuldigten und enthält unter Vernachlässigung der bereits eingestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA) vom 16.07.2015, Zl. FMA-KI29 0320/0054-SIG/2013 erging über den Antrag der XXXX (in Folge auch XXXX bzw. Antragstellerin), XXXX, abgeändert am 10.06.2014 und erweitert am 22.10.2014, auf Erteilung der Genehmigung zur Ausnahme derXXXX (in Folge auch: RKB), der XXXX(in Folge auch: BCD), der XXXX (in Folge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich vom XXXX, GZ FMA-UL0001.100/0014-LAW/2014, nachweislich zugestellt am 14.10.2014 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworden, die Rechtsvorschriften des § 48d Abs. 4 iVm § 48 Abs. 1 Z 2 BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 idgF BGBl. I. Nr. 83/212, verletzt zu haben. Wegen dieser Verwaltungsübertretung würde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von Euro 1.000 und im Fall vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich vom 16.10.2014, GZ FMA-UL0001.100/0018-LAW/2014, nachweislich zugestellt am 14.10.2014 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworden, die Rechtsvorschriften des § 48d Abs. 4 iVm § 48 Abs. 1 Z 2 BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 idgF BGBl. I. Nr. 83/212, verletzt zu haben. Wegen dieser Verwaltungsübertretung würde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von Euro 1.000 und im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom römisch 40 richtet sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX (richtiggestellt mit XXXX), GZ: FMA-KL00907.100/0004-LAW/2008, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX(richtiggestellt mit XXXX), GZ: XXXX, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX(in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 21.06.2011, zugestellt am 22.06.2011, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 21.06.2011, zugestellt am 22.06.2011, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 21.06.2011, zugestellt am 22.06.2011, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 21.06.2011, zugestellt am 22.06.2011, richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Integrierte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 24.07.2015, GZ XXXX, der AS nachweislich am selben Tag zugestellt, gemäß § 70 Abs. 4 Z 1 BWG iVm § 5 Abs. 1 Z 7 BWG unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von EUR 15.000 aufgetragen, den rechtmäßigen Zustand längstens binnen drei Monaten ab Zustellung dieses Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat dem Antragsteller (in Folge: AS) mit Bescheid vom XXXX, GZ XXXX, zugestellt am XXXX, vorgeworfen, der ihn als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 74 Abs. 1 und 2 WAG treffenden Verpflichtung, längstens innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Einnahmen-Ausgabenrechnung vorzule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA" bzw. belangte Behörde) vom 23.09.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA" bzw. belangte Behörde) vom 23.09.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA" bzw. belangte Behörde) vom 22.09.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA" bzw. belangte Behörde) vom 22.09.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , zugestellt am 13.07.2015, aufgrund einer Verletzung der sie treffenden Vorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG neben der Herstellung des rechtmäßigen Zustandes eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 1.000,-- auferlegt, unter gleichzeitiger Andr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , zugestellt am 06.08.2015, aufgrund einer Verletzung der sie treffenden Vorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG neben der Herstellung des rechtmäßigen Zustandes eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 2.000,-- auferlegt, unter gleichzeitiger Andr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 20.10.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W107 2014665-1, XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsvorsitzender der XXXX (Zweitbeschwerdeführerin, in Folge: BF2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 20.10.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 20.10.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W107 2014665-1, XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstandsvorsitzender der XXXX (Zweitbeschwerdeführerin, in Folge: BF2), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 20.10.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 23.09.2014 erging das verfahrensgegenständliche Straferkenntnis und wurde dieses dem Beschwerdeführer am 06.10.2014 zugestellt. Der
Spruch: lautet: "I. Sie sind seit 01.07.2012 Vorstand der XXXX , eines konzessionierten Kreditinstituts gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Am 26.07.2013 wurde Prok. "I. Sie sind seit 01.07.2012 Vorstand der römisch 40 , eines konzessionie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: "FMA") hat der Beschwerdeführerin (im Folgenden: "BF") mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013 einen Betrag von 3.187 Euro als den auf sie entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2014 vorgeschrieben, der in vier gleichen Teilbeträgen zum 15. Jänner 2014, 15. April 2014, 15. Juli 2014 und 15. Oktober 2014 zu bezahlen sei. 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: "FMA") hat der Beschwerdeführerin (im Folgenden: "BF") mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013 einen Betrag von 3.036 Euro (aufgrund bereits geleisteter Vorauszahlungen in der Höhe von 635 Euro entfiel ein Differenzbetrag von 2.401 Euro) als Kostenanteil zu Gunsten der belangten Behörde für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012) vorgeschr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Straferkenntnis vom 23.09.2014, GZ. FMA-FL25 8700.100/0007-LAW/2014, dem Beschwerdeführer nachweislich zugestellt am 25.09.2014, wurde dem Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen vertretungsbefugtem Organ der XXXX KA GmbH (in Folge: haftende Gesellschaft) vorgeworfen, dass es in den Zeiträumen 05.02.2013 bis 08.02.2013 und 19.02.2013 bis 22.02.2013 seitens der haftenden Gesellschaft zu Verletzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Per Aufforderung zur Rechtfertigung vom 11.01.2013 hielt die FMA dem Beschwerdeführer, Geschäftsführer der XXXX (in der Folge E) vor, hinsichtlich eines Kunden namens XXXX (in der Folge K1) im Zeitraum vom 16.06.2011 - 12.07.2011 sowie hinsichtlich weiterer Kunden namens XXXX (in der Folge K2 und K3) seit dem Jahr 2006 - Dezember 2012 den konzessionspflichtigen Tatbestand der gewerblichen Portfolioverwaltung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 04.08.2014, das sich gegen den Beschwerdeführer richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben im Zeitraum von zumindest 01.02.2010 bis zum 07.12.2012 ohne eine entsprechende Konzession der FMA gewerblich das Wertpapiergeschäft der Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeit ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, gem. § 3 Abs... mehr lesen...