Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Am 16.07.2009 erging die Aufforderung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer zu 1.) (im Folgenden: BF1) wegen des Verdachts, dass für die VRG 32 beinahe ein Jahr lang Pensionskassengeschäfte ohne genehmigten Geschäftsplan betrieben worden seien und somit § 46a Abs. 1 Z 16 PKG übertreten worden sei. römisch eins.1. Am 16.07.2009 erging die Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie waren von 10.05.2010 bis 04.02.2012 Geschäftsführer der XXXX Gesellschaft m.b.H. Die XXXX Gesellschaft m.b.H. is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie waren von 10.05.2010 bis 04.02.2012 Geschäftsführer der XXXX. Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie sind seit 10.05.2010 Geschäftsführer der XXXX. Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie sind seit 10.05.2010 Geschäftsführer der XXXX Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragen und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom XXXX richtet sich gegen XXXX, die Beschwerdeführerin im gegenständlichen Verfahren zu W210 2000428-1, als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 richtet sich gegen römisch 40 , die Beschwerdeführerin im gegenständlichen Verfahren zu W210 2000428-1, als Beschuldig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom XXXX richtet sich gegen XXXX, den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren zu W210 2000433-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 richtet sich gegen römisch 40 , den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren zu W210 2000433-1, als Beschuldigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 10.10.2013 richtet sich gegen XXXX, den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren zu W210 2000435-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 10.10.2013 richtet sich gegen römisch 40 , den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren zu W210 2000435-1, als Beschuld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 23.05.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Dr. XXXX! Sie sind seit 06.04.1990 Geschäftsführer der XXXX Kapitalanlage GmbH (in der Folge: XXXX KAG), einer konzessionierten Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in XXXX Wien, XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 23.05.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Mag. XXXX! Sie sind seit 09.01.2001 Geschäftsführer der XXXX Kapitalanlage GmbH (in der Folge: XXXX KAG), einer konzessionierten Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in XXXX Wien, XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 23.05.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Mag. XXXX! Sie sind seit 17.10.2008 Geschäftsführer der XXXX Kapitalanlage GmbH (in der Folge: XXXX KAG), einer konzessionierten Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in XXXX Wien, XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 23.05.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") zu W148 2000397-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 06.04.1990 Geschäftsführer der XXXX Kapitalanlage GmbH (in der Folge: XXXX KAG), einer konzessionierten Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 23.05.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") zu W148 2000401-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Mag. XXXX! Sie sind seit 09.01.2001 Geschäftsführer der XXXX Kapitalanlage GmbH (in der Folge: XXXX KAG), einer konzessionierten Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 23.05.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") zu W148 2000440-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Mag. XXXX! Sie sind seit 17.10.2008 Geschäftsführer der XXXX Kapitalanlage GmbH (in der Folge: XXXX KAG), einer konzessionierten Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer XXXX richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie waren von XXXX Vorstand der XXXX; in der Folge: XXXX), einer Aktiengesellschaft mit der Gesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die XXXX plant die Errichtung einer 220 kV-Starkstromfreileitung zwischen Weidenburg, Gemeinde Kötschach-Mauthen und Somplago, Region Friaul-Julisch Venetien, Italien mit einer Gesamtlänge von ca. 41,7 km. Es handelt sich um eine einsystemige 220 kV-Freileitung mit einer Nennleistung von 300 MVA. Der österreichische Projektsteil umfasst die Errichtung und den Betrieb einer ca. 7,4 km langen Verbindungsleitung von W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 08.06.2010 wurde über den Beschwerdeführer zu 1.) (BF1) gemäß § 9 Abs. 1 VStG als Mitglied des Vorstandes der Beschwerdeführerin zu 2.) (BF2) wegen Übertretung des § 46a Abs. 1 Z 16 Pensionskassengesetz (PKG) eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt. Gleichzeitig wurde ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 08.06.2010 wurde über den Beschwerdeführer zu 1.) (BF1) gemäß § 9 Abs. 1 VStG als Mitglied des Vorstandes der Beschwerdeführerin zu 2.) (BF2) wegen Übertretung des § 46a Abs. 1 Z 16 Pensionskassengesetz (PKG) eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt. Gleichzeitig wurde ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX GmbH (in Folge: die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit Bescheid vom 12.06.2014, GZ FMA-KI29 0631/0008-DEZ/2014, der Beschwerdeführerin nachweislich zugestellt am 16.06.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) der antragstellenden Beschwerdeführerin (in Folge: BF) aufgetragen den gesetzmäßigen Zustand gemäß § 27a BWG herzustellen. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: 1. Mit Bescheid vom 12.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit Bescheid vom 12.06.2014, GZ FMA-KI29 0933/0005-DEZ/2014, der Beschwerdeführerin nachweislich zugestellt am 16.06.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) der antragstellenden Beschwerdeführerin (in Folge: BF) aufgetragen den gesetzmäßigen Zustand gemäß § 27a BWG herzustellen. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: 1. Mit Bescheid vom 12.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit ihrer zur hg. Zl. W107 2003275-1/2 protokollierten Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) vom 14.01.2014 mit folgendem
Spruch: "Folgende Kundmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in gemäß § 4 Abs. 11 VAG vom 07.06.2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Homepage der FMA ist rechtmäßig: "Folgende K... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht vom 29.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden auch: Bf) XXXX, den Bf. zu W210 2000389-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht vom 29.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden auch: Bf) römisch 40 , den Bf. zu W210 2000389-1, als Beschuldigten und en... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 29.05.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 29.05.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie waren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 29.05.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000434-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 29.05.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000434-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sie sind seit XXXX Vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer XXXX richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie waren von XXXX bis XXXX Vorstand der XXXX (vormals XXXX; in der Folge: XXXX), einer Aktiengesellscha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer XXXX richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX (vormals XXXX; in der Folge: Sie sind seit römisch 40 Vors... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer XXXX richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 11.08.2011, das sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 richtet, wurde diesem wie folgt zur Last gelegt: "Sehr geehrter Herr XXXX "Sehr geehrter Herr römisch 40 Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX (vormals XXXX; in der Folge: Sie s... mehr lesen...