Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iS des § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iS de... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9 FamLAG §12a B-VG Art. 9 heute B-VG Art. 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Art. 9 gültig von 01.08.1981 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 350/1981 B-VG Art. 9 gültig von 19.12.1945 bi... mehr lesen...
Begründung: Der unterhaltspflichtige uneheliche Vater des Minderjährigen begehrte infolge unzureichenden Nettoeinkommens und weiterer Sorgepflichten die Enthebung von der zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27.10.1992 seit 1.9.1992 auferlegten Unterhaltsverpflichtung von monatlich S 1.400,--. Das Erstgericht setzte den Unterhalt ab 1.9.1993 auf monatlich S 1.300,-- herab und wies das Mehrbeehren ab. Es traf folgende Feststellungen: Der uneheliche Vater verfügt laut ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien wurden mit Teilanerkenntnisurteil den Landesgerichtes Innsbruck vom 25.11.1982 zu 9 Cg 513/82-12 schuldig erkannt, der Klägerin für alle künftigen Schäden aus einem Verkehrsunfall vom 8.8.1981 in Landeck zu haften, die zweitbeklagte Partei jedoch nur im Rahmen und bis zur Höhe des mit dem Erstbeklagten für sein Kraftfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrages. Die Klägerin erlitt bei dem Unfall eine Schädigung des Pl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die der Minderjährigen gemäß § 3, § 4 Z 1 und § 18 UVG weiter gewährten Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 2.400 mit Wirksamkeit vom 30.11.1992 ein (Punkt 1.), ersuchte den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien, Vorschüsse ab dem 1.12.1992 nicht mehr auszuzahlen (Punkt 2.), und wies den Antrag der Minderjährigen, deren Vater ab dem 1.1.1994 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.100 zu verhalten, ab (Punkt 3.). Zur
Begründung: führ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 27.7.1987 verpflichtete sich der Vater für die Minderjährige ab 1.8.1987 bis auf weiteres einen Unterhaltsbetrag von S 2.500,- monatlich zu bezahlen. Eine Bemessungsgrundlage ist im Scheidungsvergleich nicht angeführt, der Beruf des Vaters, der italienischer Staatsbürger ist, wurde mit "selbständiger Kaufmann" angegeben. Im übrigen enthalten die Akten keinerlei Hinweise über die Berufsausbildung und... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist ein Verein, dessen Zweck es ist, unlauteren Wettbewerb, und zwar insbesondere geschäftsschädigende Praktiken im Wirtschaftsleben, zu bekämpfen. Zu seinen Mitgliedern gehört das Bundesgremium des Fahrzeughandels. Die Antragsgegnerin ist Generalvertriebsberechtigte für Fiat- und Lancia-PKW und deren Ersatzteile in Österreich. Zwischen ihr und ca. 100 Gebietshändlern besteht eine zu 4 Kt 748/90 des Kartellgerichtes angezeigte Vertriebsbindung. Di... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Kindes, seinem erlernten Beruf nach Schlosser, verbüßte vom 28. August 1990 bis 26. Februar 1993 eine Freiheitsstrafe. Dem Kind wurden für die Zeit vom 1. Oktober 1991 bis 28. Februar 1993 Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 3 UVG gewährt. Am 12.3.1993, also etwa 14 Tage nach der Entlassung aus der Strafhaft, verpflichtete sich der Vater mit einem Vergleich zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.740,--, was dem Regelbedarf des Kindes entspricht. Der Va... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltssschuldner Wilhelm E***** verbüßte in der Zeit vom 25.8.1990 bis 25.2.1993 eine Haftstrafe. In der Zeit vom 1.9.1990 bis 28.2.1993 bezog der unterhaltsberechtigte Sohn Patrick E***** Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 3 UVG. Der Unterhaltssschuldner Wilhelm E***** verbüßte in der Zeit vom 25.8.1990 bis 25.2.1993 eine Haftstrafe. In der Zeit vom 1.9.1990 bis 28.2.1993 bezog der unterhaltsberechtigte Sohn Patrick E***** Unterhaltsvorschüsse nach Paragraph... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Aufgrund des im Scheidungsverfahren geschlossenen und in der Folge pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleiches (ON 13) verblieb die mj. Carima in Pflege und Erziehung des Vaters, während ihr am ***** geborener Bruder Philipp in die Obsorge der Mutter kam. Die Mutter lebt derzeit mit dem Sohn bei ihrer Familie in Griechenland. Sie verfügt über kein eigenes Einkommen. Über Antrag des Vaters setzte das Erstgericht d... mehr lesen...
Norm: FamLAG §12a UVG §7 Abs1 Z1 UVG § 7 heute UVG § 7 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 7 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 7 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.... mehr lesen...
Begründung: Das pflegebefohlene Mädchen wurde am 20.Februar 1975 von einer damals 21 Jahre alten Buchhalterin unehelich geboren. Vier Wochen später anerkannte ein damals 20 Jahre alter Einzelkaufmann vor dem Jugendwohlfahrtsträger seine Vaterschaft zu dem Kind und verpflichtete sich, zum Unterhalt des Mädchens ab dessen Geburt monatlich 800 S zu bezahlen. Nach eigenen Angaben verfügte der Vater damals über ein monatliches Einkommen von 5.500 S und hatte für ein weiteres außere... mehr lesen...
Begründung: Der nun 16 Jahre alte Sohn ist seit dem 1.Juli 1991 als Kraftfahrzeugmechanikerlehrling tätig und erhält eine Lehrlingsentschädigung von monatlich netto S 3.265, woraus sich einschließlich der Sonderzahlungen ein durchschnittliches eigenes Einkommen von etwa netto S 4.000 im Monat ergibt. Die Eltern leben getrennt. Der Lehrling wird in dem vom Vater geführten Haushalt betreut. Der Vater verdient als Bauhilfsarbeiter monatlich rund S 15.000. Das Erstgericht verpflic... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. September 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 29. Dezember 1986 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der Ausspruch über die Ehescheidung an sich ist mit 17. Dezember 1987 in Rechtskraft erwachsen. Mit dem am 13. Mai 1988 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte die Antragstellerin die Aufteilung folgender Vermögenswerte: 1. Eheliches Wohnhaus EZ 2355 KG S***** mit einem Wert von S 1,5 Millionen; grund... mehr lesen...
Norm: FamLAG §11 Abs2FamLAG §12 Abs2FamLAG §12a
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe soll die Pflege und Erziehung des Kindes als Zuschuss erleichtern sowie die mit dessen Betreuung verbundenen Mehrbelastungen - zumindest zum Teil - ausgleichen. Sie ist als Sozialbeihilfe des öffentlichen Rechts eine besondere Form der Drittzuwendung. Der Staat verfolgt mit ihr einen doppelten Zweck: Den Mindestunterhalt des Kindes zu gewährleisten und glei... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2FamLAG §11 Abs2FamLAG §12 Abs2FamLAG §12a ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB §... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 3. 1989 war der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Kläger) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 5.400,- an die beklagte und gefährdete Partei (im nachstehenden Beklagte) ab 1. 4. 1989 verhalten; im Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag des Klägers auf Bewilligung der gesonderten Wohnungsnahme einigten sich die Parteien auf die Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung de... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Thomas-Christoph ***** ist das außereheliche Kind der Agnes Ursula ***** und des Rudolf Walter *****. Der Minderjährige befindet sich im Haushalt der Mutter in Sch*****, BRD; der Mutter kommt auch die Obsorge zu. Seit dem Jahr 1983 leistet der Vater einen monatlichen Unterhalt von S 1.800. Am 2.8.1990 beantragte die Mutter für den Minderjährigen die Erhöhung des Unterhaltes auf monatlich S 10.000 ab 1.8.1990 sowie den Zuspruch des rückständigen Unterhaltes fü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Lars P*****, wegen Unterhalt infolge außerordentlichen Rekurses des Kindesvaters Alois P*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 20. Dezember 19... mehr lesen...
Begründung: Der am 15.1.1971 geborene Antragsteller ist der eheliche Sohn der Antragsgegnerin und des Friedrich R*****, deren Ehe mit Urteil des Erstgerichtes vom 6.10.1989 zu 1 C 25/89 rechtskräftig geschieden wurde. Die Antragsgegnerin zog am 28.7.1987 aus der Ehewohnung in W*****, aus und leistete seither für den mit dem Vater dort zurückgebliebenen Antragsteller keinen Unterhalt. Damals stand der Antragsteller noch in Schul- und Berufsausbildung. Aus Ferialtätigkeiten erzielte... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltsschuldner hatte die Vaterschaft zu dem unehelich geborenen, jetzt im dritten Lebensjahr stehenden Kind anerkannt und sich zur Zahlung des monatlichen Unterhalts von S 1.500,- verpflichtet. Auf diesen gesetzlichen Unterhalt bewilligte das Erstgericht nach § 3 Z 1 und § 4 Z 1 UVG ab dem 1.Mai 1990 Unterhaltsvorschüsse. Der Antrag des Unterhaltsschuldners, seine Verpflichtung ab dem 1.Juli 1990 auf S 1.000,- herabzusetzen, kam dem Sachwalter des Kindes am 2... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 2. April 1990, 2 C 812/89-8, geschieden. Die Obsorge über den Minderjährigen steht nach dem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich der Mutter zu. Diese ist mit dem Minderjährigen im November 1985 nach Australien verzogen. Der Minderjährige begehrt ab 1. März 1990 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.800, einen rückständigen Unterhalt und di... mehr lesen...
Norm: ABGB aF §140 AgABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ag ABGB §1042 C1 ABGB §1418 AußStrG §2 Abs2 Z5 F2FamLAG §12aAußStrG 2005 §16 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1418 heute ABGB § 1418 gültig ab 01.0... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hatte nach dem Beschluß des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 9.Dezember 1985, GZ P 410/80-17, für seine Tochter, die damals noch die Volksschule besuchte, monatlich S 2.200,- Unterhalt zu leisten. Er kam dieser Unterhaltsverpflichtung nach. Das Erstgericht erhöhte auf Antrag des durch den Jugendwohlfahrtsträger als Sachwalter vertretenen Kindes den vom Vater zu leistenden Unterhalt ab dem 10.Oktober 1989 auf monatlich S 4.220,- und wies den Antrag,... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 26.6.1985, 11 Cg 55/85-14, einvernehmlich geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich vom selben Tag verpflichtete sich der Vater, den in Obsorge der Mutter verbleibenden Kindern einen monatlichen Unterhaltsbetrag von je S 2.000 zu bezahlen. Am 19.4.1989 beantragte der Unterhaltssachwalter, den Vater ab 9.1.1989 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.870 (mj.Alexande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte am 31.1.1983 einen Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte als Lenker eines PKWs, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, verschuldet hatte. Der Kläger erlitt beim Unfall einen Kniescheibenbruch rechts mit Bluterguß im rechten Kniegelenk, einen Verrenkungsbruch des linken Sprunggelenkes mit Abbruch des Innenknöchels sowie Ausbruch eines Knochenstückchens vom Schienbeinende mit beträchtlicher Bandzerreißung, ferner diverse K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 28. 11. 1981 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 172 in Tirol zwischen Kössen und Walchsee verletzt. Der Kläger war Insasse des vom Erstbeklagten gehaltenen und gelenkten PKW mit dem Kennzeichen T 05.039/82. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraffahrzeuges. Im vorliegenden Rechtsstreit machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus diesem Verk... mehr lesen...
Begründung: Der Vater wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.3.1984, ON 43, zugunsten seines ehelichen Sohnes zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.500,-- verpflichtet. Mit Beschluß vom 27.2.1989, ON 75, setzte das Erstgericht den monatlich zu leistenden Unterhaltsbetrag wegen der vom Minderjährigen als Friseurlehrling bezogenen Lehrlingsentschädigung (von rund S 3.180) auf monatlich S 1.000 herab. Nunmehr befindet sich der Sohn im dritten Lehrjahr. Er bezieht eine... mehr lesen...
Begründung: Dr. Leopold N*** ist am 19.November 1987 verstorben. Mit notariellem Schenkungsvertrag, Erbvertrag und weiteren letztwilligen Anordnungen vom 25.Oktober 1971 hatte er seine Ehefrau Friedgard N*** zur Alleinerbin eingesetzt. Sein Sohn Wolfgang N*** sollte in Anrechnung auf seinen Pflichtteil die dem Erblasser gehörige ideelle Hälfte der Liegenschaft EZ 1505 KG Gänserndorf erhalten, der Ehefrau daran ein lebenslanges Fruchtgenußrecht zustehen. Im Abhandlungsverfahren f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.1.1977 geborene Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall am 16.7.1985 schwer verletzt. Die Haftung der Beklagten für die Unfallsfolgen ist unstrittig. Die Klägerin begehrte zuletzt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 839.440,50 s.A. Im einzelnen machte sie geltend: Schmerzengeld S540.000,-- Verunstaltungsentschädigung S 110.000,-- Kosten für Heimunterbringung Feber 1986 bis Juni 1987 und September 1... mehr lesen...