Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12a
Rechtssatz: Die im Rahmen der Unterhaltsbemessung im Sinne der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Juni 2001 und vom 19. Juni 2002 gebotene steuerliche Entlastung hat dann nicht zu erfolgen, wenn der Unterhaltsschuldner nicht steuerpflichtig ist (hier: Angestellter der Internationalen Atomenergiebehörde). Entscheidungstexte 6 Ob 108/02d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaFamLAG §12a
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe darf nicht zur Gänze für die steuerrechtlich gebotene Kürzung des Geldunterhalts herangezogen werden, sondern muss in einem noch angemessenen Ausmaß weiterhin als Betreuungshilfe dienen. Das erfordert die Einziehung einer Begrenzung, bis zu der die Familienbeihilfe als Kürzungsfaktor für den Geldunterhalt verwendet werden darf. Bei einem Anteil der Familienbeihilfe von rund 20% als ... mehr lesen...