Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbAußStrG §10AußStrG 2005 §66 Abs2 BEStG §33 Abs4 Z3 litaFamLAG §12a
Rechtssatz: Der Unterhaltsschuldner kann auch noch im Rekursverfahren mit zulässiger Neuerung (§ 10 AußStrG) die steuerliche Entlastung im Sinne der neuen Rechtslage nach § 12a FamLAG geltend machen. Entscheidungstexte 6 Ob 91/03f Entscheidungstext OGH 26.06.2003 6 Ob 91/03f ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12a
Rechtssatz: Die dem Obsorgeberechtigten zufließenden Transferleistungen sind bei der Unterhaltsbemessung nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einwendung des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 134/03i Entscheidungstext OGH 24.06.2003 4 Ob 134/03i 5 Ob 212/03t Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ABGB §12FamLAG §12a
Rechtssatz: 1. Jedenfalls in Verfahren über Unterhaltsherabsetzungsanträge, die im Zeitpunkt der Kundmachung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs zu B 1285/00 bereits anhängig waren, ist die neue Rechtslage anzuwenden. 2. Da der infolge des zweiten Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs eingetretenen Änderung der Gesetzeslage jedenfalls keine derart weitgehende rückwirkende Kraft beizumessen ist, das... mehr lesen...