Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BdB-VG Art140 Abs7FamLAG §12a
Rechtssatz: Nach Aufhebung der Wortfolge "und mindert nicht dessen Unterhaltsanspruch" in § 12a FamLAG ist der nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und den Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten - wie bisher - zu bemessende Geldunterhalt im Interesse der gebotenen steuerlichen Entlastung von Unterhaltsschuldnern - bei getrennter Haushaltsführung - in verfassungskonforme... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BdFamLAG §12a
Rechtssatz: Die Transferleistungen (der Reihe nach Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe) sollen - neben der Abgeltung von Betreuungsleistungen - auch zur steuerlichen Entlastung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils durch Unterhaltskürzung als Messgrößen herangezogen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 79/02b Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BdFamLAG §12a
Rechtssatz: 1. Berechnung der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Entlastung des Unterhaltsschuldners. 2. Zuerst ist der dem Unterhaltsberechtigten gebührende Unterhalt - wie bisher - nach rein unterhaltsrechtlichen Kriterien zu ermitteln. Danach bedarf es der Feststellung des Brutto-Jahreseinkommens des Geldunterhaltspflichtigen - ohne Einbeziehung allfälliger Sonderzahlunge... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BdFamLAG §12a
Rechtssatz: Bei verfassungskonformer Auslegung ist die Hälfte des vom Geldunterhaltspflichtigen zu zahlenden Unterhalts steuerlich zu entlasten. Dabei sind die Grenzsteuersätze linear um etwa 10 % abzusenken. Entscheidungstexte 1 Ob 79/02b Entscheidungstext OGH 26.11.2002 1 Ob 79/02b 1 Ob 18/03h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BaABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BbFamLAG §12a
Rechtssatz: Bei der Unterhaltsbemessung für Kinder bei getrennter Haushaltsführung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Familienbeihilfe nicht (nur) der Abgeltung von Betreuungsleistungen dient, sondern, soweit notwendig, die steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bewirken soll. Nach den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs ... mehr lesen...
Norm: ABGB aF §140 BaABGB aF §140 BbABGB idF KindNamRÄG 2013 §231FamLAG §12a
Rechtssatz: Der Geldunterhaltspflichtige hat auch dann Anspruch darauf, durch entsprechende Berücksichtigung der Transferzahlungen steuerlich entlastet zu werden, wenn die Prozentkomponente aufgrund des Unterhaltsstopps bei überdurchschnittlichem Einkommen nicht voll ausgeschöpft wird. Da der Unterhaltsstopp die Funktion des Unterhalts berücksichtigt, die - an den Lebe... mehr lesen...