Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12aEStG 1988 §33 Abs1EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litb
Rechtssatz: Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben. Entscheidungstexte 6 Ob 44/0... mehr lesen...